Das Schweizer Kernenergiegesetz aus dem Jahr 2003¹ legt fest, dass alle radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Zur Frage, wie diese Lager aufgebaut und betrieben werden sollen und welche Standorte in Frage kommen, hat die Nagra² Vorschläge unterbreitet, die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüft wurden.