SIA: Leis­tun­gen kla­rer ge­ord­net

370 Planer kamen an die Zürcher Informationsveranstaltung zu den revidierten LHO – mit vielen Fragen und Anregungen im Gepäck.

Publikationsdatum
17-12-2014
Revision
05-11-2015

Nach Veranstaltungen in Bern und Lausanne führte der SIA am 26. November 2014 in Zürich einen Informationstag zur revidierten LHO durch, zu dem sich 370 Planerinnen und Planer einfanden. Drei Hauptvorträge bildeten den Auftakt; anschliessend erörterten Vertreter der jeweiligen SIA-Ordnungskommissionen die LHO in gesonderten Gruppengesprächen mit Architekten/Landschaftsarchitekten, den Bauingenieuren und den Gebäudetechnikplanern. 

Im Mittelpunkt der Diskussion standen Neuerungen der Revision wie das künftig vom Bauherrn zu erstellende Projektpflichtenheft sowie dessen Nachführung durch den jeweiligen Planer. Klärungs­bedarf zeigte sich bei der Frage, ­welche Leistungen gemäss LHO künftig als planerische Grundleistungen gelten – und welche als ­Zusatzleistungen, für die Planer ein gesondertes Honorar erwarten dürfen. «Die Leistungsbeschriebe am besten auswendig lernen», riet ­Jurist Peter Rechsteiner, um im Zweifel klar abgrenzen zu können, wo die Zusatzleistungen anfangen. Honorare für Spezialleistungen wie die Fassadenplanung müssen nach wie vor individuell ausgehandelt werden. Auf ein positives Echo stiessen bei den Zuhörern die verein­fachten Planervertragsformulare und die vereinheitlichte Struktur der LHO; dass die Ordnung 112 neu als reine Verständigungsnorm definiert ist, die keinen Vertragscharakter hat, wurde ebenfalls einhellig begrüsst. 

TEC21 publiziert Mitte Januar 2015 ein Sonderheft zur revidierten LHO.

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