Be­ryl­lium, das Zür­cher Schein­gold

Ordnungszahl 4

Der Rohstoffmarkt ist ein spekulatives Geschäft. Wenig überraschend ist deshalb, dass auch einheimische Investoren an diesem globalen Braten riechen wollen. Teil 6 der Serie «Chemie des Bauens».

Data di pubblicazione
12-05-2019

Das Reizvolle an hehren Absichten ist, dass man sie gelegentlich über Bord werfen darf. Aber den Vorsatz, uns an dieser Stelle der elementaren Chemie des Bauens zu widmen, geben wir trotzdem nicht leichtfertig auf. Dem Beryllium (Be) eine Ausnahme zu gestatten, ist nämlich gut begründet: Erstens ist das Element selbst extravagant. Und zweitens ein Gegenstand, der Menschen zu kriminellem Handeln verleiten kann.

Der Reihe nach: Vor über 200 Jahren wurde das Leichtmetall aus einem Smaragd erstmals isoliert. Zuerst schliff man aus Beryllium durchsichtige Linsen, weshalb die Brille Brille heisst. Breite Verwendung findet heute die sogenannte Berylliumbronze; mit dieser Legierung wird Kupfer vor Rost geschützt, etwa in Kernreaktoren oder an Satelliten. Bisweilen macht man auch Komponenten von Heizungsanlagen damit korrosionsbeständiger. Bei der Bearbeitung gilt es aber aufzupassen: Kleinste Berylliumpartikel sind giftig und können Krebs verursachen. 

Doch wie erwähnt: Elemente sind nicht nur chemisch-physikalisch interessant. Mindestens so bedeutsam sind die immateriellen Werte der Stoffwelt und vor allem, was sich die Menschheit daraus verspricht. Beim Beryllium, Ordnungszahl vier im Periodensystem, war das schon einmal eine ganze Menge. Seinetwegen kam es zu Spekulation, Täuschung und Betrug. Und auch nicht untypisch für den Handel mit Rohstoffen: Die Schweiz mischt, ohne selber welche zu besitzen, kräftig als Finanzplatz mit.

So hatte das Geschworenengericht des Kantons Zürich in den 1930er-Jahren darüber zu befinden, ob die Geschäftsbeziehung zwischen der Beryllium Company in Graz und der Beryllium Holding Gesellschaft, Zürich und St. Moritz, rechtens sei. Die Akten und Zeitungsartikel werden im Staatsarchiv bis heute behutsam aufbewahrt.

Zu Beginn der Weltwirtschaftskrise waren gute Anlagemöglichkeiten vielgesucht; die Beteiligten im Zürcher Fall waren: ein deutscher Staatsbürger, der mit einem spektakulären Fund aufhorchen liess. Er präsentierte berylliumhaltige Gesteinsbrocken, die er am Veitsberg in der Steiermark gefunden haben wollte. Sie waren der Lockvogel für die späteren Kläger: mehrere Financiers und Treuhänder aus Zürich, dem Aargau und der Zentralschweiz, die mehrere hunderttausend Franken und ein Millionendarlehen als Startkapital bereitstellen konnten.

Doch kaum hatten sie einbezahlt, flog der Betrug auf: Das Berylliumgestein stammte effektiv aus Skandinavien und war heimlich auf österreichischem Boden ausgestreut worden. Die Geprellten klagten vor der Zürcher Justiz; diese liess den Betrüger verhaften, zwischenzeitlich im Burghölzli verwahren und verurteilte ihn schliesslich zu Gefängnis. Gleichzeitig gerieten auch die Investoren in die Zwickmühle: Ihr Kredit, den ihnen eine lokale Privatbank gewährte, war offenbar ein Fake. Zwar tauchte ein Bankbeleg zur Bestätigung auf, doch von einer Deckungsgarantie keine Spur. Dieser Scheinkredit für das Scheingold ermöglichte jedoch einen Eintrag der Beryllium Holding ins Bündner Handelsregister.

Mit dem Urteil gegen den deutschen Betrüger wurde der Fall allerdings abgeschlossen; mangels Kläger verzichtete die Zürcher Justiz auf eine weitere Prüfung der Kreditunterlagen. Abschliessend befanden die Richter nur, dass man eine «Gefälligkeit unter Geschäftsfreunden nicht ausschliessen» könne. Einzig die Lokalzeitungen, die ausgiebig über den Fall berichteten, wunderten sich darüber.

2019 ist das internationale Jahr des Periodensystems. Die Kolumne «Die Chemie des Bauens» geht wöchentlich den natürlichen Elementen und ihren Eigenschaften auf die Spur und sucht die gebaute Umwelt mitsamt Umgebung nach ihren atomaren Zutaten ab.


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