Das Rhein­tal und sein Fluss

Gebändigter Alpenrhein

Die Geschichte des Rheintals ist eng mit dem Rhein verknüpft. Der Fluss prägte das Tal, und die Menschen haben den Flusslauf gestaltet. Nun gilt es, den Weg in die Zukunft zu finden.

Data di pubblicazione
27-10-2016
Revision
28-10-2016

Vom Zusammenfluss von Vorder- und Hinterrhein bei Reichenau bis zur Mündung in den Bodensee wird der Rhein auch Alpenrhein genannt. Bei Sargans dreht der Fluss Richtung Norden ab und fliesst durchs Rheintal. Bei Buchs bildet der Rhein die Grenze zu Liechtenstein, später die Grenze zu Vorarlberg. Genauer gesagt, er war einmal die Grenze zu Österreich. Nach mehreren verheerenden Fluten im 19. Jahrhundert und langen Verhandlungen einigten sich die Schweiz und Österreich 1892 darauf, den Rheinlauf zu verkürzen. Deshalb kam das schweizerische Diepoldsau auf die andere Seite des Rheins. Fussach, Höchst und Gaissau wechselten ebenfalls die Seite, gehören aber immer noch zu Österreich. Der Fussacher Durchstich wurde 1900 vollendet, derjenige bei Diepoldsau als schweizerische Gegenleistung 1923.

Im Rheintal sind zahlreiche Überschwemmungen überliefert. Laut einer der ältesten Quellen wurde 1206 die Kirche in Lustenau zerstört. Die drei Hochwasser von 1343, 1566 und 1762 gelten als Extremereignisse. Im 19. Jahrhundert kam es zu mehreren zerstörerischen Hochwassern. Der letzte schlimme Dammbruch im Jahr 1927 führte zu Überschwemmungen in Liechtenstein. Derjenige bei Fussach 1987 hatte hingegen keine grös­seren Schäden zur Folge, schreckte aber auf.

In der Folge liessen die Verantwortlichen der Internationa-­len Rheinregulierung (IRR) die Rheindämme auf ihre Stabilität überprüfen. In den letzten rund 20 Jahren hat die IRR die Dämme auf einer Länge von 40 km mit Dichtwänden und Dammverstärkungen ertüchtigt. 

Staatsverträge regeln Zusammenarbeit

Der Abschnitt des Alpenrheins ab der Illmündung bis zum Bodensee wird als Internationale Rheinstrecke bezeichnet. Für diesen 26 km langen Abschnitt ist seit 1892 die IRR zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Österreich ist in drei Staatsverträgen festgehalten.

Der erste Staatsvertrag von 1892 regelte insbesondere die beiden Durchstiche, die Zwischenstrecke und die obere Strecke bis zur Illmündung sowie die Gestaltung des Alten Rheins.

Der zweite Vertrag von 1924 beinhaltete die drohende Verlandung der Fussacher und Harder Bucht. Die Rheinvorstreckung mit zwei langen Dämmen in den Bodensee sollte dies verhindern. Gleichzeitig wollte man einer rückschreitenden Sohlen­anhebung vorbeugen.

Weil aber bereits im Diepoldsauer Durchstich Geschiebeablagerungen stattfanden, beschloss man im dritten Staatsvertrag von 1954 die ­Breite des Mittelgerinnes ab Kriessern/Mäder von 110 auf rund 70 m zu verringern sowie die äusseren Hochwasserdämme zu erhöhen, zu verstärken und zurückzu­versetzen, um einen höheren Abfluss zu ermöglichen.

Und nun wird im Rahmen des Projekts Rhesi (Rhein – Erholung und Sicherheit) ein weiterer Staatsvertrag angestrebt, damit die Abflusskapazität von heute 3100 auf 4300 m3/s erhöht werden kann. Im April 2016 gaben die zuständigen Stellen grünes Licht, die Planungen voranzutreiben. Bis Ende 2017 ist ein konkreter Vorschlag auszuarbeiten. Dieser soll als Grundlage für die Verhandlung des vierten Staatsvertrags dienen, der die Schweiz und Österreich auf ein gemeinsames Vorgehen verpflichtet und die «Spielregeln» festlegt.

Können sich die beiden Staaten einigen, so wird der Geschichte des grossen Flussbauwerks im 21. Jahrhundert ein weiteres Kapitel hinzugefügt.

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