Neue Rü­cken­de­ckung für die So­lar­fas­sa­de

Das Potenzial für Solarfassaden in der Schweiz ist gross, der Wille ist da. Doch die entsprechenden Normen zum Brandschutz fehlen – und die experimentellen Brandversuche sind teuer. Nun soll das neue Übergangsdokument «Planung und Brandschutznachweis von hinterlüfteten PV-Fassaden» von Swissolar dem Wirrwarr endlich ein Ende setzen.

Publikationsdatum
14-02-2024

Da zum jetzigen Zeitpunkt kein Stand-der-Technik-Papier zur Thematik Brandschutz für Photovoltaikanlagen an Fassaden vorliegt, soll das Dokument als Leitfaden für Planende dienen und die VKF-BSM «2001-15 Solaranlagen» sowie das Swissolar Stand-der- Technik-Papier «STP zu VKF Merkblatt Solaranlagen» ergänzen – zwei Dokumente, die den Bau von Solaranlagen auf dem Dach behandeln.

Die VKF-BSR «14-15 Verwendung von Baustoffen» stellt je nach Gebäudekategorie verschiedene Anforderungen an die Aussenwandbekleidung: Keine erhöhten Brandschutzanforderungen bestehen für Bauten geringer Höhe bis 11 m. Für Gebäude mittlerer Höhe – also bis zu einer Gesamthöhe von 30 m – dürfen dabei zwar brennbare Produkte verwendet werden, das Feuer darf sich im Brandfall aber nicht um mehr als zwei Geschosse oberhalb des Brandgeschosses ausbreiten. Bei hinterlüfteten Fassaden ist für die Konstruktion mit brennbaren Baustoffen ein von der VKF anerkanntes System zu verwenden. Wird die Gesamthöhe von 30 m überschritten, so dürfen nur nicht brennbare Baustoffe mit Brandverhalten RF1 zum Einsatz kommen. Das Problem an der Sache: Photovoltaikmodule enthalten per se brennbare Baustoffe und sind damit ohne weitere Nachweise nach VKF-BSR «27-15 Nachweisverfahren im Brandschutz» an Gebäuden mittlerer Höhe und Hochhäusern nicht zugelassen.

Brandversuche sind kosten- und planungsintensiv – doch der neue Leitfaden «Planung und Brandschutznachweis von hinterlüfteten PV-Fassaden» stimmt das Vorgehen schweizweit ab und erhöht die Planungssicherheit von Planenden und Bauherrschaften. Das Dokument liefert eine Systemkategorisierung für Gebäude mittlerer Höhe und Hochhäuser und informiert, unter welchen Voraussetzungen die Solarfassaden ohne Brandversuch bewilligt werden können.

Das Übergangsdokument ist in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, den Gebäudeversicherungen Bern und Zürich sowie zahlreichen Expertinnen und Experten entstanden. Es gilt bis zum 31.12.2024 und kann hier heruntergeladen werden. Das verbindliche Stand-der-Technik-Papier soll im Herbst 2024 publiziert werden.

 

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