Pla­ner­ver­bän­de for­dern exi­stenz­si­chern­de Mas­snah­men

Der Corona-Shutdown bringt viele Architekten und Landschaftsarchitekten in die wirtschaftliche Bredouille. BSA und BSLA verlangen von der öffentlichen Hand ein Entgegenkommen für Freiberufler und Kleinfirmen.

Data di pubblicazione
01-04-2020

Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Ingenieure sind Denkarbeiter und haben sich schon länger an den Umgang mit digitalen Planungsinstrumenten gewöhnt. Ihren Büroalltag an das Corona-Notrecht anzupassen und zum Beispiel auf Homeoffice umzustellen sollte in der Regel keine unüberwindbaren Hürden für die Weiterarbeit darstellen. Dennoch machen sich deren Berufsorganisationen berechtigte Sorgen, dass die schwierige Situation zu einem existenziellen Problem für die Planungsbranche wird.

Nach dem SIA melden sich nun auch der Bund Schweizer Architekten BSA und der Bund Schweizer Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten BSLA zu Wort. In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen sie, viele Berufsleute seien als Einzelfirma oder in anderen Klein- und Kleinstbetrieben tätig und deshalb besonders gefährdet. Die Wenigsten könnten zum heutigen Zeitpunkt eine Unterstützung aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln anfordern.

BSA und BSLA fordern zudem private und öffentliche Bauherren zur Mithilfe auf, das wirtschaftliche Risiko für Planungsbüros zu mildern. «Fristverzögerungen oder Sistierungen von Verfahren können massive Umsatzeinbussen verursachen.» Stattdessen sollen laufende Projektierungsarbeiten fortgesetzt und die Entscheidungskompetenzen sichergestellt werden. Analog soll auch bei regulären Wettbewerbs- und Ausschreibungsverfahren vorgegangen werden. Ebenso empfehlen die beiden Verbände, ausstehende Verfahrensschritte der «ausserordentlichen Lage» anzupassen und allenfalls vorzuziehen – unter Einhaltung der Ordnungen SIA 142 und 143. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, eine Erwerbsersatzentschädigung auch für Selbstständigerwerbende zu organisieren.

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