Quote für Aussenparkplätze
Revision des Thurgauer Planungs- und Baugesetzes
Der Bau von flächenintensiven Aussenparkplätzen soll beschränkt werden. Diese Änderung im Planungs- und Baugesetz (PBG) wird im Kanton Thurgau diskutiert.
Die Regierung des Kantons Thurgau will parkierte Autos vermehrt unter den Boden verbannen. In der aktuellen Revision des Planungs- und Baugesetzes wird verlangt, die Parkierungsanlagen von verkehrsintensiven Einrichtungen wie Einkaufszentren, Freizeitanlagen und Verwaltungen auf maximal 30 ebenerdige Parkfelder zu beschränken. Alle übrigen Parkplätze sollen in Tiefgaragen oder im geplanten Gebäude selbst zur Verfügung gestellt werden.
Diese Quote stammt vom Thurgauer Parlament selbst. In einem Vorstoss hatte die Mehrheit vor zwei Jahren entschieden, die grüne Wiese nicht nur vor Neubauten sondern auch vor Parkplätzen besser zu schützen. Begründet wurde die Idee damit, dass grossflächige Parkplätze «unter freiem Himmel» zur Verschwendung von Siedlungsflächen beitragen und gegen den Grundsatz des verdichteten, bodensparenden Bauens sprechen. Zudem seien Parkplatzanlagen oft nicht verträglich mit dem Ortsbild respektive beeinträchtigten die Attraktivität der Umgebung.
Im vergangenen Herbst gab der Regierungsrat den Quoten-Vorschlag in die Vernehmlassung. Aufgrund der Reaktionen wurden aber einzig die Übergangsbestimmungen angepasst: Parkierungsanlagen, die bereits vor der Gesetzesänderung in einem rechtskräftig gewordenen oder hängigen Sondernutzungsplan festgelegt sind, müssen die Quotenregelung nicht einhalten.
Baulandhortung weiterhin erlaubt
Demgegenüber hat der Regierungsrat seine Pläne gegen die Baulandhortung aufgegeben. Obwohl dazu eine Massnahme geplant und im Vernehmlassungsentwurf enthalten war, ist dieser Passus aus der Revision des Planungs- und Bauggesetzes gestrichen worden. Ursprünglich sollte den Gemeinden das Recht zugewiesen werden, Grundstücke von nicht bauwilligen Eigentümern zwangsweise abzukaufen zu dürfen.