«Die Land­schaft ge­hört al­len»

Interview mit Urs Steiger, Präsident des Landschaftsschutzverbands Vierwaldstättersee.

Publikationsdatum
12-01-2018
Revision
22-01-2018

TEC21: Wann waren Sie zuletzt Gast im neuen Resort auf dem Bürgenstock?
Urs Steiger: Letztmals habe ich mir Ende September ein Bild vor Ort verschafft. Das Wetter und die Aussicht waren wie im Prospekt...

TEC21: Also haben die Resortbetreiber nicht zu viel versprochen?
Urs Steiger: Die Lage und die Aussicht sind natürlich sensationell, was ja zu erwarten ist. Wir haben, trotz moderaten Temperaturen, bewusst auf der Terrasse des Hotels gegessen und wollten die Atmosphäre des Aussenraums erleben. Aufgefallen ist uns: Vieles wirkt unfertig und der Terrasse mangelt es an Grosszügigkeit. Überrascht war ich zudem, wie gross der Ansturm selbst an einem Tag mitten in der Woche war. Ab Stansstad war die Strasse durchgängig wie in der Rushhour befahren.

TEC21: Ist ein solcher Ansturm nun täglich zu erwarten?
Urs Steiger: Die Betreiber des Resorts erwarten jährlich 100'000 Besuchende. Das heisst, die Mobilität wird zunehmen und einen hohen Verkehrsdruck auf die enge Erschliessungsachse ab Stansstad ausüben.

TEC21: Wie ist das aus landschaftschützerischer Sicht zu beurteilen?
Urs Steiger: Der Raum rund um den Vierwaldstättersee ist auch eine Tourismus- und Hotellandschaft. Die Landschaft besteht nicht nur aus dem ohnehin spektakulären Naturraum am schroffen Alpenrand, sondern sie beinhaltet auch diese Nutzungs- und Hotelkultur. Der Fremdenverkehr ist ein wichtiges Element, dem einiges an kultureller und technischer Entwicklung zu verdanken ist. Als Landschaftsschutzverband sind wir deshalb offen für eine landschaftsorientierte Weiterentwicklung. Allerdings sind die zur Diskussion stehenden Bauvolumen stets eine grosse Herausforderung.

TEC21: Wie beurteilen Sie den jüngsten Ausbauschritt mit dem Bürgenstock Resort landschaftlich?
Urs Steiger: Den Erneuerungsbedarf des über 100 Jahre alten Hotelstandorts anerkennen wir auf jeden Fall. Wichtig für die landschaftliche Wirkung ist, dass das Versprechen, die Zugänglichkeit des Orts auch nach der Erneuerung zu erhalten, tatsächlich eingelöst wird: Der vielfältig genutzte Raum ist und bleibt öffentlich; die Öffentlichkeit ist weiterhin willkommen.

TEC21: Wie wirken die grossen Neubauten auf die Landschaft?
Urs Steiger: Das Bürgenstock-Hotel ist ein schönes Objekt; sein Volumen reizt die Möglichkeiten aber sicher aus. Ein geringeres Volumen hätte kaum geschadet. Aus landschaftlicher Sicht diskutabel sind jedoch die Residenzbauten am Nordhang. Sie empfinde ich als schmerzhaften Zugriff auf die Bürgenstockflanke.

TEC21: Warum hat der Verband keine Einsprache gemacht?
Urs Steiger: Das Baubewilligungsverfahren wurde von meinen Amtsvorgängern begleitet. Damit will ich aber nicht sagen, dass etwas verpasst wurde. Die Neubauten sind zwar einiges grösser, massiger und dominanter als die bestehenden, erneuerten Hotels. In der Abwägung der Gesamtwirkung, dem Grössensprung zwischen Bestand und Neu, denke ich: Das kommt gut. Die Architekten haben sorgfältige Arbeiten präsentiert. Im Moment wirkt vieles noch sehr neu, manches wird sich mit der Entwicklung der Vegetation noch einpassen.

TEC21: Und wie beurteilen Sie den Umgang mit dem Aussenraum?
Urs Steiger: Wir begrüssen, dass die Parkanlage und der Garten beim Spa-Bereich im Wesentlichen erhalten geblieben sind. Dazu waren vor allem seitens der Denkmalpflege grosse Anstrengungen notwendig. Es ist ebenso erkennbar, dass sich die Investoren mit den übergeordneten, raumplanerischen und öffentlichen Verfahren ernsthaft auseinandergesetzt haben. Der Prozess ist sehr gut gelaufen; die Gesamtkonzeption konnte ebenfalls verbessert werden. Wir sind insgesamt zufrieden. Da gibt es andere Investoren, die stur auf ihren Vorhaben beharren und sich durchsetzen wollen.

TEC21: Fand die Stimme des Schutzverbands also Gehör?
Urs Steiger: Doch. Der Austausch war gut, und letztlich haben die Interventionen der Behörden und der kontaktierten Organisationen einiges bewirken können. Manche Ideen wurden nach harten Auseinandersetzung – nicht nur unsererseits − aufgenommen und danach beispielhaft umgesetzt. Nicht alles; aber insgesamt anerkennen wir, dass sehr viel Geld in die Erneuerung der Altbauten und der Gartenanlagen investiert worden ist. Dabei ist grundsätzlich zu beachten: Selbst bei Einhalten aller gesetzlicher Auflagen ist die Art der Bebauung immer auch Interpretationssache. Der Spielraum für den Investor ist letztlich enorm. Im Gegenzug berücksichtigen wir auch, dass die ökonomischen Risiken bei Hotelprojekten hoch sind. Grundsätzlich bestehen berechtigte Zweifel, ob die Luxushotellerie an sich funktioniert. Wie andere Projekte benötigt das Bürgenstock Resort deshalb einen Nutzungsmix und Quersubventionierungen, beispielsweise aus Appartements, die aber natürlich in ihrem Umfang stets diskutabel bleiben.

TEC21: Aber in Luzern und am Vierwaldstättersee stehen doch einige Hotels, die das Gegenteil beweisen.
Urs Steiger: Bezüglich deren Rentabilität hege ich grosse Zweifel. Rund um den See sind tatsächliche mehrere Investoren aus China, der Türkei oder Österreich, aktiv und stecken einiges Kapital in renommierte Hotelbetriebe, etwa in Weggis oder Vitznau. Doch einige Betriebe werden so künstlich am Leben erhalten. Häufige Besitzerwechsel sind ein Zeichen für die wirtschaftlich ungünstige Situation. Dagegen ist landschaftlich aber nichts einzuwenden, solange die Investitionen dazu beitragen, dass keine Ruinen entstehen und die Hotellerie als Hauptnutzung erhalten bleibt. Ebenso darf die gesellschaftliche Funktion der Hotels als halböffentlicher Ort nicht verändert werden.

TEC21: Sie sagen also, dass ein Hotelbetrieb nicht den Druck auf die Landschaft erhöht, sondern ein willkommenes Element darstellt?
Urs Steiger: Hotels tragen zur Belebung von Räumen bei und haben daher eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Hotels sind darum nicht nur als Objekt, sondern auch in ihrer landschaftlichen und identitätsstiftenden Bedeutung wahrzunehmen.

TEC21: Aber sind sie auch als Teil einer Tourismusinfrastruktur landschaftlich positiv zu beurteilen?
Urs Steiger: Tatsächlich steigt der Druck mit der Anziehungskraft auf die breite Masse, und bisweilen leidet auch die visuelle Wirkung von Landschaftsräumen. Ein Hotel ist für sich allein betrachtet ein Grossbau. Doch für die landschaftliche Abwägung spielen nicht nur Grösse und äussere Gestaltung eine Rolle. Ein Vorhaben muss in erster Linie die Legitimation für diesen Grössenanspruch besitzen. Daher fordern wir regelmässig ein: Ein Hotel darf gross sein, aber nur, wenn es gesellschaftliche Leistungen erbringt. Die öffentliche Zugänglichkeit ist darum essenziell. Gegen die Umwandlung von Betrieben zu einer Wohnanlage oder geschlossenen Privatkliniken setzen wir uns weiterhin zur Wehr. Rechtsmittel setzen wir ein, sobald eine Privatisierung der landschaftlichen Wirkung verhindert werden soll.

TEC21: Sind viele solche Verfahren hängig?
Urs Steiger: Es brennt; aktuell beschäftigt uns etwa ein Dutzend Fälle, die sich in den Seegemeinden abspielen. Oft geht es um Sondernutzungspläne mit unklaren Bauregeln. Zudem opponieren wir, wenn Hotelbauten zu Appartementhäusern umgewandelt und sozusagen privatisiert werden sollen. Die Gefahr bei Investitionen in Hotelliegenschaften werte ich darum als gross, dass sie mittelfristige Spekulationsobjekte sind und dereinst als Wohnresidenzen auf den Immobilienmarkt gebracht werden sollen. Einige solcher Pläne für Grossanbauten und Erweiterungen sind im Gespräch. Aber wenn die Standortgemeinden diese Vorhaben positiv beurteilen, wird unsere Opposition wenig Wirkung zeigen. Erfahrungsgemäss entsprechen unsere Einschätzungen jedoch weitgehend jenen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Für uns bleibt es aber wichtig, konstruktiv mitzuarbeiten. Wo nötig beschreiten wir aber den Rechtsweg.

TEC21: War die Mitwirkung beim Bürgenstock Resort konstruktiv?
Urs Steiger: Ja, wir waren mit anderen Organisationen wie dem Heimatschutz von Anfang an involviert. Die Investoren haben einen echten Dialog geführt. Auch wenn gewisse Detailfragen knallhart entschieden wurden, verliefen die Gespräche gesamthaft auf guter Basis. Ein weiteres Beispiel ist die aktuelle Planung zur Reaktivierung und zum Ersatz des Hotels Fürigen am Fuss des Bürgenstocks. Auch dies ist ein historischer Tourismusstandort. Wir haben hier aber eine Einsprache platziert, weil die Nutzungsplanung den Bebauungsrahmen zu wenig klar definiert. Ausserdem konnten wir eine Stellungnahme zum Wettbewerbsprogramm abgeben. Wir stellen generell fest: Ein Architekturwettbewerb eignet sich nicht, um ein landschaftsverträgliches Nutzungsmass für Projekte festzulegen. Dazu sind die Investorenanliegen – auch durch die architekturorientierten Fachjuroren im Wettbewerb – zu stark, die Landschaftsanliegen zu schwach vertreten. Die Festlegung des Nutzungsmasses ist nicht allein eine Frage der Architektur. Zudem zeigt die Erfahrung: Die Nutzungsansprüche wachsen im Verlauf einer Projektentwicklung – auch im Anschluss eines Wettbewerbsfahrens − und sprengen ohne eindeutige Regeln in der Nutzungsplanung schnell die landschaftsverträglichen Grenzen.

TEC21: Sind bei den übrigen umstrittenen Projekten Tendenzen erkennbar? Geht es um Zweitwohnungen oder allgemein um Bauten, die auf grüner Wiese oder unbebauten Hängen realisiert werden sollen?
Urs Steiger: Das Gebiet rund um den Vierwaldstättersee hat ein Problem mit der Erneuerung der Zweitwohnungen, vor allem am Fuss und auf den Terrassen der Rigisüdlehne. Diese Immobilien sind meistens 40 bis 50 Jahre alt und kommen auf den Markt. Damit entscheidet sich, wie diese Häuser weitergenutzt werden können. Grössere Sorgen machen uns aber Ausbauprojekte für bestehende Hotels, die häufig als wirtschaftlich wenig realistisch zu beurteilen sind. Bevor wir Rechtsmittel dagegen ergreifen, wägen wir aber nicht nur die bauliche Dimension und die landschaftliche Exposition ab, sondern auch die wirtschaftlichen Grundlagen und die Seriosität der Betreiber.

TEC21: Ist der Schutzverband eine Art Schattenbehörde, die solche Vorhaben landschaftlich und ökonomisch zusätzlich begutachtet?
Urs Steiger: Wir verstehen den Schutz der Landschaft nicht als eine rein ästhetische oder visuelle Aufgabe. Ebenso wenig beschränken wir uns auf Standorte innerhalb von Landschaften von nationaler Bedeutung im BLN-Inventar. Vielmehr wollen wir dazu beitragen, dass der Raum im Sinn des Raumplanungsgesetzes nicht weiter zugepflastert wird und weiterhin hohe Identifikationsqualitäten bieten kann. Leider ist erst wenigen bewusst, dass das Raumplanungsgesetz des Bundes eigentlich ein Landschaftsschonungsgesetz ist, was in Artikel 1, Absatz 2 formuliert ist. Die Entstehung des Raumplanungsgesetzes hatte viel damit zu tun, die Zersiedlung und den damals drohenden touristischen Grossausbau im Oberengadin oder Vierwaldstätterseeraum zu beschränken. Wir sind jedoch keine Schattenbehörde. Wir intervenieren erst, wenn die gesetzeskonforme Umsetzung gefährdet ist.

TEC21: Zwar sind erst wenige konkrete Vorhaben bekannt. Doch auch der Ausflugsberg Rigi soll Zukunftswünsche und Ausbauperspektiven erfüllen. Die Tourismuspromotoren haben einen Masterplan formuliert. Was meint der Schutzverband dazu?
Urs Steiger: Wir sind an einer Diskussion am runden Tisch beteiligt. Dass daraus ein konstruktiver Dialog entsteht, ist zu hoffen. Allerdings merken wir, dass eine übergeordnete Sicht eher fehlt. Wir möchten auch hier die gesellschaftlichen Werte einbringen, die ein solcher Raum zu bieten hat.

TEC21: Die Rigi muss ja enorme Besucherfrequenzen bewältigen.
Urs Steiger: Genau; aber es fehlt das Bewusstsein, in welchem Raum die Nutzungserweiterung stattfindet. Der Masterplan sagt wenig und will vor allem eine Inszenierung des Erlebnisraums vermarkten, ohne die Rolle der besonderen Landschaftsqualitäten der Rigi einzubeziehen. Die Rigi ist eine Tourismuslandschaft par excellence − mit Ausstrahlung auf die ganze Schweiz und mit entsprechender Historie. Wir anerkennen die wirtschaftlichen Bedürfnisse an der Weiterentwicklung. Aber die Herausforderung ist: Es geht um öffentlichen Raum und nicht um einen privaten Standort, dessen Nutzung dem Eigentümer weitgehend überlassen ist.

TEC21: Wo setzt Ihre Kritik genau an?
Urs Steiger: Es braucht ein Commitment, dass das landschaftliche Erbe weitergeführt wird. Das Vermarkten von Erlebnisräumen soll nicht auf Beliebigkeit und austauschbarer Kulisse beruhen. Letztlich kritisieren wir, dass die Entwicklung auf der Rigi zu wenig gesteuert wird. Es sind sehr viele Interessen abzuwägen und dies über viele politischen Grenzen hinweg. Die Rigi teilt sich territorial auf acht Gemeinden und zwei Kantone auf, wobei das Gebiet für alle eigentlich eine Randzone darstellt. Dazu kommen drei bis vier grosse Akteure mit jeweils viel Grundbesitz, darunter bäuerliche Korporationen sowie ein sehr grosser und viele kleinere Tourismusbetriebe. Sich in dieser Konstellation untereinander abzusprechen und die Ansprüche zu koordinieren ist ein schwieriges Thema und eine grosse Herausforderung.

TEC21: Wäre das nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand, sich auf übergeordneter Ebene über die Entwicklungsperspektiven Gedanken zu machen?
Urs Steiger: Wir haben eine Initiative lanciert, dass die Rigi als ein grenzüberschreitender Entwicklungsraum zu erfassen ist, etwa als eigenes Richtplangebiet. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz hat dieses Gesuch allerdings vor Kurzem, nach mehrjähriger Anstrengung unsererseits, abgelehnt. Die üblichen kommunalen und kantonalen Planungsinstrumente reichen aus, so die Begründung. Damit wird aber auf die so wichtige Gesamtperspektive verzichtet. Davon würden alle Beteiligten profitieren, umso mehr, als auch hier das Tourismusgeschäft, trotz hoher Besuchsfrequenzen, keine wahnsinnig hohe Wertschöpfung generiert. Eine weitreichendere Perspektive für die Auseinandersetzung mit dieser Tourismusdestination wäre deshalb äusserst notwendig. Fragen wie die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, die Erhaltung der Biodiversität usw. erhalten in diesem weitläufigen Gebiet viel grössere Bedeutung als etwa auf dem räumlich begrenzten Gebiet der Hotelstadt Bürgenstock.

TEC21: Hat die Rigi das Potenzial für einen Naturpark?
Urs Steiger: Wenn man das Anliegen ernst nehmen würde, hätte die Rigi noch mehr Potenzial, allenfalls sogar als Welterbe. Es liegt alles vor: die Geschichte, die Literatur, die technische Entwicklung, die Objekte. Was fehlt, ist eine Gesamtsicht, damit das Juwel zum Glänzen gebracht werden kann. Im Masterplan wird etwa der Begriff «grab and go» benutzt; diese Nutzungsform steht da wohl recht quer dazu.

TEC21: Der Landschaftsschutzverband hat vor wenigen Jahren eine Charta «Vierwaldstättersee» initiiert und gemeinsam mit Behörden, Unternehmen, anderen Umweltorganisationen und Hochschulen verfasst. Was hat dieser Konsens bisher ausgelöst?
Urs Steiger: Unser Anliegen war, nicht immer wieder über viele kleine Fälle zu streiten, sondern einen konstruktiven Dialog zu führen und den wesentlichen Entwicklungsrahmen für diesen Landschaftsraum zu klären. Wir stellen aber fest, dass ein Konzept fehlt – beispielsweise wie der Tourismus in diesem Raum funktionieren soll. Dies, obwohl dieser Wirtschaftszweig hier zentral ist.

TEC21: Was meinen Sie damit?
Urs Steiger: Businesspläne für Einzelprojekte gibt es zuhauf. Aber das integrale Verständnis darüber hinaus erscheint konzeptlos. Alle Projekte zusammengenommen, die aktuell diskutiert werden, konzentrieren sich auf wenige Orte und haben enorme Sprengkraft. Daher muss man sich damit auseinandersetzen, wo was stattfinden kann und wo es Ruheräume braucht. Aber dazu bräuchte es eine Koordination und eine Berücksichtigung der naturgegebenen und kulturellen Werte, der man sich im Tourismus eher verweigert. Unser Anliegen ist deshalb, die Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum, die Landschaft, zu koordinieren. Denn Landschaft ist nicht Privatbesitz, sondern ein öffentliches, schützenswertes Gut, an dem alle partizipieren.

Veranstaltungshinweis: Das Forum Landschaft organisiert erstmals einen nationalen Landschaftskongress, der am 23. und 24. August in Luzern stattfinden wird. Vorgesehen sind unter anderem Exkursionen auf den Bürgenstock und nach Andermatt. Weitere Infos unter: landschaftskongress.ch

Lesen Sie auch: TEC21 1-2-3/2018 «Bürgenstock Resort: eine gebaute Landschaft»

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