Win­ter­thur will Gär­ten vor über­mäs­si­ger Ver­di­ch­tung schü­tzen

Die Stadt Winterthur trägt seit rund hundert Jahren das Prädikat «Gartenstadt». Doch in einigen Quartieren sind die Gärten von der zunehmenden Verdichtung bedroht. Nun will der Stadtrat Gegensteuer geben. Bauherren sollen künftig mehr Augenmerk auf die Umgebungsgestaltung legen.

Data di pubblicazione
24-12-2013
Revision
01-09-2015

Bisher begnügte sich die Stadt Winterthur mit dem Prädikat «befriedigend», wenn es bei Bauprojekten um die Umgebungsgestaltung ging. Neu sollen Bauten laut Bauvorsteherin Pearl Pedergnana aber eine «gute Gesamtwirkung» haben. Angewendet werden soll diese Verschärfung vor allem in jenen Quartieren, die nicht bereits strengen Schutzmassnahmen unterliegen. Gemeint sind damit Quartiere mit vielen älteren Liegenschaften, die in absehbarer Zeit saniert oder durch Neubauten ersetzt werden sollen.

Bereits heute sind verschiedene baurechtliche Instrumente zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten etabliert. Dazu gehören die Kernzonen und Gebiete mit Sonderbauvorschriften sowie der Baumschutz; all diese Instrumente sind in der Bau- und Zonenordnung verankert. Darüber hinaus trägt auch das Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten bei.

Mittelfristig soll überprüft werden, ob die Massnahmen des Baumschutzes ausreichend sind oder ob hier Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus sollen auch die Gartenstadt-Wohnsiedlungen, welche nach dem Krieg gebaut worden sind, hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit überprüft werden.

Erst im Rahmen einer späteren BZO-Revision soll in ausgewählten Quartieren und Gebieten die Dichte überprüft werden. Dann werden voraussichtlich quartierweise sowohl die Erhöhung der zulässigen Dichte, als auch die Erhaltung von besonderen Siedlungs- und Freiräumen geprüft werden.

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