Hü und hott in der Raum­pla­nung

Der Bundesrat untersagt Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich, frisches Bauland einzuzonen. Das Moratorium tritt am 1. Mai in Kraft und gilt, solange die Kantone das nationale Raumplanungsgesetz missachten.

Data di pubblicazione
11-04-2019

An der Urne wurde ein nationaler Bauzonenstopp vor wenigen Wochen verhindert. Zwei Drittel der Stimmbevölkerung lehnten die Zersiedelungsinitiative ab. Trotz Volks-Nein sagt der Bundesrat nun: «Freeze!». Die oberste Exekutive des Landes interveniert und friert die Zonenpläne von fünf Kantonen ein.

Zum Einzonungsstopp sieht sie sich gezwungen, weil sie illegale Zustände in der kommunalen Raumplanung vermeiden will. Betroffen sind die Deutschschweizer Kantone Luzern, Schwyz, Zug und Zürich sowie der Stadtkanton Genf, weil sie die Umsetzungsfrist des Raumplanungsgesetzes verpasst haben. 2014 wurde dieses revidiert. Seither haben die Kantone fünf Jahre Zeit gehabt, die nationalen Vorschriften zu konkretisieren. 

Auch damals wurde die Schweizer Bevölkerung befragt: Im Jahr 2013 sagten fast zwei Drittel der Stimmbevölkerung Ja dazu, die Landschaft wirksamer als bislang vor weiteren Überbauungen zu schützen. 

Mehrwertabgabe zu niedrig

Die Verfügung des Bundes gegen neue Bauzonen beginnt am 1. Mai, wirkt aber nur provisorisch. Sie endet für jeden Kantonen, sobald ein kantonales Bau- und Planungsgesetz vorgelegt werden kann, das sich an die nationalen Vorgaben hält.

Vom Bund werden aber nicht die Wachstumspläne kritisiert, sondern die Vorschläge, wie der private Mehrwert bei einer Einzonung durch die öffentliche Hand abgeschöpft werden soll. Das nationale Gesetz schreibt einen Mindestabgabesatz von 20 % vor. Bislang hält sich keiner der betroffenen Kantone daran. 

Genf, Luzern und Schwyz haben eine Abgabe zwar rechtzeitig eingeführt, doch sie lassen zu viele Ausnahmen zu. Teilweise wird eine Freigrenze von 100 000 Franken gewährt. Der Bundesrat verweist jedoch auf das Bundesgericht, das solche Ausnahmen von der Abgabe als zu hoch beurteilt. Die Mehrwertabgabe in Schwyz wird derweil sanktioniert, weil das Abgabeminimum missachtet wird.

Zug und Zürich mit Verspätung

Das Problem von Zürich ist dagegen die Verspätung: Die Beratungen über die Ausgleichsregelung sind im Gang; weder Beschlüsse des Parlaments noch ein allfälliger Urnengang sind terminiert. Und auch Zug hat noch nicht alle demokratischen Hürden überwunden: Die Volksabstimmung über das kantonale Planungs- und Baugesetz findet am 19. Mai statt; immerhin stehe ein bundesrechtskonformer Vorschlag zur Debatte, anerkennt der Bundesrat. 

Die Stiftung für Landschaftsschutz möchte das Bauzonenmoratorium mit eigenen Forderungen ergänzen: So soll der Bund eine Liste aller Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen veröffentlichen. Was das mit der Mehrwertabgabe zu tun hat? Das nationale Gesetz sieht vor, dass ein Teil der daraus erwirtschafteten Erträge für die Entschädigung von Grundeigentümern bei einer Auszonung verwendet werden darf.

Auch die Bundesverwaltung mit Nachholbedarf

Doch das «Freeze» des Bundes ist längst nicht das letzte Wort im aktuellen Raumplanungs-Hickhack. Zum einen hat selbst die Verwaltung in Bern bis zum Ablauf der Gesetzesfrist am 1. Mai einiges nachzuholen. So stecken die revidierten Richtpläne von acht weiteren Kantonen mitten im Prüfverfahren des Bundesamts für Raumentwicklung. Bis wann diese auch vom Bundesrat genehmigt werden können, ist ungewiss.

Für diese Kantone, darunter Wallis, Tessin, Baselland, Freiburg, Glarus oder Obwalden, bedeutet dies ebenso: vorläufig keine weiteren Bauflächen mehr. Zum anderen muss das Bundesparlament im kommenden Sommer darüber befinden, wie streng das Bauen ausserhalb von Bauzonen erlaubt werden soll. Für die politische Stimmung wird nicht unerheblich sein, ob sich Bund und Kantone bis dann wieder gut verstehen. 

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