In­dus­trie­zo­nen eben­falls ver­dich­ten

Planer und Landschaftsschützer erinnern Gemeinden und das Gewerbe daran, die räumliche Entwicklung einzudämmen. Der Verein Netzwerk Raumplanung fordert nun, auch die Arbeitszonen baulich stärker zu verdichten. 

Date de publication
13-11-2017
Revision
13-11-2017

Der Fall Galmiz hat die Raumplanungsszene vor 12 Jahren aufgeschreckt. Über 50 Hektar Kulturland wollten die Gemeinde und der Kanton Freiburg einzonen, um den Bau einer Biotech-Fabrik zu ermöglichen. In der Folgen wurde dagegen derart heftig protestiert, dass die Fläche unüberbaut blieb und weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird.

Seither hat der Wind gedreht. Das Gerangel um die grossflächige Gewerbeansiedlung im Freiburger Seeland hat ein Umdenken ausgelöst. Bauen auf der grünen Wiese ist verpönt. Die bauliche Verdichtung der bestehenden Siedlungsräume ist nun gemäss Raumplanungsrecht das grundsätzliche Ziel. Allerdings scheinen sich die meisten Anti- Zersiedelungsstrategien bislang nur auf den Bereich «Wohnen» zu konzentrieren.

Demgegenüber bemängelt das Netzwerk Raumplanung, ein Verein mit 30 Mitgliedern aus dem Kreis des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes, der Landwirtschaft, des Verkehrs und der Raumplanung, das revidierte Raumplanungsgesetz werde bei der Entwicklung von Arbeitszonen bislang zu wenig beachtet. An einer Tagung des Netzwerks wurde deshalb vor einer weiteren Ausdehnung der Gewerbe- und Industriezonen gewarnt. Auch das Gewerbe dürfe nicht ständig mehr Land konsumieren sondern zur nachhaltigen Raumentwicklung beitragen. An der Tagung sprachen Fachleute aus Planung und Verwaltung über die spezifischen Verdichtungsmöglichkeiten. 

Überdimensionierte Arbeitszonen

Laut Bauzonenstatistik ist zwischen einem Drittel und knapp der Hälfte aller Arbeitszonen in der Schweiz nicht überbaut. Insbesondere ländliche Gemeinden verfügen über kaum oder gar nicht genutzte Gewerbe- und Industriezonen. Die Präsidentin des Netzwerks, Stella Jegher, rief dazu auf, die bestehenden Bemühungen für ein verdichtetes Bauen verstärkt auf Arbeitszonen auszudehnen. Rechtlich festgesetzte Zonen sollen besser ausgenutzt und überdimensionierte Flächen ausgezont werden, so Jegher.

Statt eingeschossige Gebäude und ebenerdige Parkplatzflächen könnten vermehrt gestapelte Bauvarianten umgesetzt werden. Beispiele dafür hat unter anderem der Detailhändler Migros mit dem neuen Verteilzentrum in Neuendorf SO realisiert. Vorgestellt wurde auch ein Gewächshaus auf dem Flachdach eines Gebäudes in Bad Ragaz SG.

Wie Referent Lukas Bühlmann, Vereinigung für Landesplanung, sagte, sind Arbeitszonen in ein räumliches Entwicklungskonzept einzubetten. Damit werde der Flächenbedarf übergeordnet und teilweise gemeindeübergreifend koordiniert.

Verbot für eingeschossige Einkaufsläden

Kantone wie Aargau und Gemeinden wie Risch ZG gehen teilweise einen Schritt weiter, um die Zersiedelung zu stoppen. Unter anderem werden strenge Regeln gegen die übermässige Ausdehnung von Gewerbeflächen festgesetzt. Im Aargau dürfen neue Parkierungsanlagen nur noch mehrgeschossig ausgeführt werden. Und die Zuger Gemeinde untersagt Detailhändlern wie Lidl, Aldi oder Denner, weiterhin eingeschossige Einkaufsläden in Gewerbezonen ausserhalb des Siedlungskerns zu erstellen. An der Netzwerk-Tagung kam auch der Schweizerische Gewerbeverband zu Wort. Grundsätzlich sei gegen das verdichtetes Bauen in den Arbeitszonen nichts einzuwenden. Im Gegenzug müsste aber das Baurecht vereinfacht und der Schutz der Bausubstanz gelockert werden.

Generell waren die Fachleute an der Netzwerk-Tagung überzeugt, dass eine bessere Ausnützung der Arbeitszonen nur erreicht werden kann, wenn Behörden, Planer und Gewerbe besser zusammenarbeiten. Nicht nur insgeheim sei damit auch die Hoffnung verbunden, dass die Qualität des Gebauten in den Gewerbezonen gesteigert werden könne.

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