Hed­wigs­ka­the­dra­le, Ber­lin: il­le­ga­ler Ab­bruch?

2015 berichtete TEC21 über den Wettbewerb für die Neugestaltung der Berliner St.-Hedwig-Kathedrale. Nun wurde offenbar mit dem Abbruch des einzigartigen Innenraums begonnen – ohne das Gerichtsurteil zum Urheberrecht abzuwarten. 

Publikationsdatum
02-10-2019

Die Ende des 18. Jahrhunderts erbaute Kathedrale St. Hedwig wurde im Zweiten Weltkrieg stark zerstört. Mit dem anschliessenden Wiederaufbau nach den Plänen des Architekten Hans Schwippert entstand ein ebenso einzigartiger wie symbolisch aufgeladener Innenraum, dessen offene Krypta aber unter den aktuellen Vertretern des Erzbistums keine Freunde hat. 

2014 führte das Erzbistum einen offenen Planungswettbewerb zur Instandsetzung des in die Jahre gekommenen Innenraums durch. Das Siegerprojekt der Architekten Sichau & Walter aus Fulda zusammen mit dem Wiener Künstler Leo Zogmayer sieht die Schliessung der ungeliebten Öffnung vor – eine Lösung, die die innovative Raumschöpfung zerstören würde (vgl. «Neugestaltung Innenraum St. Hedwig-Kathedrale»). Gegen den Entscheid protestierten neben Denkmalschützern im In- und Ausland auch die Inhaber der Urheberrechte.

Das Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin dazu wird für den 15. Oktober erwartet. Und nun das: Wie unsere Kollegen und Kolleginnen vom Online-Magazin «Marlowes» berichten, lässt das Erzbistum bereits seit Anfang September Abbrucharbeiten im seit einem Jahr geschlossenen Innenraum durchführen – ohne Baugenehmigung. Den ganzen Artikel dazu finden Sie hier.

Mehr zum Thema: «Innenraum wird zerstört»

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