Ein Sieg oh­ne ab­so­lu­te Si­che­rheit

Konkurrenzverfahren eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken. Zwar schützt das Urheberrecht die Idee, doch der Folgeauftrag bleibt Verhandlungssache. Genau in diesem Zwischenraum entsteht für viele Planende erhebliche Unsicherheit.

Data di pubblicazione
06-01-2026

Wettbewerbe und Studienaufträge gelten als Motor der Schweizerischen Baukultur. Sie sollen Qualität sichern und den besten Lösungsansatz bestimmen. Doch wer erhält nach dem Juryentscheid das Mandat?

Das Urheberrecht ist eindeutig: Die geistige Schöpfung bleibt bei den Verfassenden. Für die Weiterbearbeitung eines Projekts ist jedoch entscheidend, wie Nutzungsrechte und der mögliche Folgeauftrag vertraglich geregelt werden. Wir haben in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin unsere Lesenden befragt. Die Rückmeldungen zeigen, dass Planende die juristische Trennung zwar kennen, ihre praktische Wirkung aber als begrenzt erleben.

Hier geht es zur Umfrage zum Thema Urheberrecht im Wettbewerb

Die Unsicherheit entsteht an der Schnittstelle zwischen klar geregeltem Urheberrecht und einer Branchenpraxis, die lange stillschweigend einen Folgeauftrag implizierte. Rechtlich verbindlich ist das informelle Gentlemen’s Agreement aber nicht und es scheint vermehrt zum Bruch zu kommen. 

Zwischen Urheber- und Nutzungsrecht, SIA-Ordnungen sowie Vertragsrealität

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar; Nutzungs- und Änderungsrechte hingegen können vertraglich geregelt werden. Doch einige Bauherrschaften verlangen im Programm umfassende Nutzungsrechtabtretungen, andere behalten sich vor, das Projekt an Totalunternehmen oder Investorinnen weiterzugeben. Formulierungen wie: «Die Nutzungsrechte gehen mit Vertragsabschluss vollumfänglich an die Bauherrschaft über» sind rechtlich zwar haltbar, aber ein klares Signal gegen das gewachsene Verständnis eines fairen Verfahrens. Wer an einem Konkurrenzverfahren teilnimmt, dessen Programm explizit von den SIA-Ordnungen abweicht, stimmt diesen Bedingungen stillschweigend zu. 

Die Revision der SIA 142 und 143 benennt die urheberrechtlichen Grundlagen nun klarer und formuliert den Anspruch, das Siegerteam im Folgeauftrag zu berücksichtigen. Doch sie ersetzt keine Vertragsverhandlungen, denn Planerverträge können nach OR 404 jederzeit, mit möglichen Entschädigungsansprüchen, gekündigt werden. Die Interviews (vgl. S. 26 und S. 31) zeigen, dass gerade diese Differenz zwischen Rechtslage und Vertragspraxis oft unscharf bleibt. Unsere Umfrage verdeutlicht: Planende berichten von Zeitdruck, Bauchentscheiden und Vertragsunterlagen, die «schnell unterschrieben» werden sollen – oft in einer Phase, in der die Machtasymmetrie besonders gross ist.

Der ökonomische Druck im Verfahren.

Wettbewerbsprojekte entstehen im Verbund von Architektur, Tragwerk, Gebäudetechnik, Landschaft und Fachplanung. Die gemeinsame Entwurfsleistung steht einer individuellen juristischen Zuordnung gegenüber: ein struktureller Widerspruch, der durch ökonomischen Druck verschärft wird. Die Revision betont erstmals den Anspruch auf Weiterführung durch das gesamte Siegerteam und die Interdisziplinarität, da es in der Vergangenheit immer wieder zu selektiver Weiterbeauftragung gekommen ist. 

Viele Ansprüche erklären sich aus einer über Jahre gewachsenen Erwartung eines Folgeauftrags. Die Misere entsteht nicht primär aus dem Urheberrecht, sondern aus der Kombination von grossem Vorinvestitionsaufwand und tiefer Honorierung der frühen Phasen. Wettbewerbe sind für viele Büros ein erheblicher finanzieller Aufwand, der sich erst über spätere Phasen amortisieren soll. 

Viele Beiträge bewegen sich bereits auf dem Niveau eines Vorprojekts, während das Honorar einer Ideenskizze entspricht. Bleibt der Folgeauftrag aus oder wird das Mandat früh gekündigt, bleibt ein finanzielles Defizit zurück. Und die Umfrage bestätigt: Das Urheberrecht ist nicht primär ein Schutzinstrument, sondern der letzte Ankerpunkt, wenn die Weiterführung unsicher wird. Die Revision wird hoffentlich dazu beitragen, dass sich die Wettbewerbsethik wieder dahin verschiebt, das ganze Team zu beauftragen. Denn wer als Büro auf Konkurrenzverfahren angewiesen ist, bewegt sich in einem Spannungsfeld aus Vorleistungsdruck und unklaren Zukunftsaussichten.

Lesen Sie im TEC21 25/2025 «Wem gehört die Planung?» in zwei Interviews mit Fachpersonen und Rechtsanwälten mehr zum Thema Urheberrecht in Konkurrenzverfahren.

Was bedeutet das für die Praxis?

Der Wettbewerb bewertet den Lösungsansatz. Erst danach zeigt sich, ob und wie eine Zusammenarbeit tragfähig ist. Damit wird klar: Die Unsicherheit entsteht weniger aus dem Urheberrecht selbst, sondern aus der Phase zwischen Juryentscheid und Vertragsabschluss. Dann entscheidet sich, wie sauber Nutzungsrechte geregelt sind, wie stabil die Position des Siegerteams bleibt und ob der Folgeauftrag tatsächlich gesichert wird. Wer das Wettbewerbsprogramm nicht gründlich prüft, akzeptiert Risiken, die später kaum korrigierbar sind.

Die Interviews unterstreichen, dass Wissen und Erfahrung entscheidend sind, um Vertragslagen realistisch einzuschätzen. Gleichzeitig braucht die Branche eine stärkere Haltung, problematische Verfahren nicht stillschweigend zu akzeptieren. Wenn Programme bewusst unklare oder nachteilige Bedingungen enthalten, bleibt Planenden nur, diese zu meiden oder gemeinsam darauf hinzuweisen – wie es etwa der Beobachter für Wettbewerbe und Ausschreibungen (BWA) bereits tut.

Auch die interne Organisation eines Teams wird wichtiger: Wer früh klärt, wie Rollen verteilt sind und wie die Zusammenarbeit im Falle eines Gewinns weitergeführt werden soll, stärkt seine Position gegenüber Bauherrschaften. Eine klare, interdisziplinär abgestützte Teamstruktur ist damit nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern strategisch notwendig.

Eine zeitgemässe Honorierung, die intellektuelle Leistung von Beginn an anerkennt, wäre ein zentraler Schritt, um das strukturelle Ungleichgewicht zu entschärfen und die gemeinsame Leistung nicht an der Schnittstelle zwischen Verfahren und Vertrag zu verlieren.
 

Weitere Beiträge zum Thema Vergabewesen lesen Sie in unserem E-Dossier.

Articoli correlati