Taminabrücke: Die Wettbewerbsprojekte
Für den anonymen Wettbewerb Taminabrücke reichten 24 teilweise internationale Teams Projekte ein, deren unterschiedliche Lösungen generell von hoher Qualität sind. Das Preisgericht ordnete sie den Klassen A, B und C zu. Aus den vier Projekten der Klasse A empfahlen die Jurymitglieder den «TaminaBogen» der Ingenieure Leonhardt, Andrä & Partner aus Stuttgart zur Weiterbearbeitung, da das Tragwerkskonzept sie rundum überzeugte. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Empfehlung gutgeheissen. Voraussetzung für den Bau der Brücke von geschätzten 18 Mio. Fr. ist die Aufnahme in das 15. Strassenbauprogramm (2009–2013) durch den Kantonsrat St. Gallen.
Die Taminabrücke wird zu den Brücken mit der grössten Hauptspannweite in der Schweiz gehören. Bei steilen Talflanken und in grosser Talhöhe soll sie eine Länge von 250 bis 300 m überspannen. Alle eingereichten Projekte – neben Stahl- oder Stahlbeton-Verbund-Konstruk-tionen überwiegen reine Stahlbetonlösungen – überwinden diese Spannweite ohne Zwischenabstützung. Es wurden unterschiedliche Lösungen vorgeschlagen: Sprengwerke, Hänge- oder Schrägseilbrücken, Rahmen- oder Fachwerkkonstruktionen. Mehrheitlich wählten die Verfasser einen Bogen. Dieses Tragsystem scheint dem Preisgericht für das tief eingeschnittene Tal die angemessenste Lösung zu sein. Die acht aus der ersten Entscheidungsrunde evaluierten Projekte – sie wurden der Klasse A / B zugeordnet – zeigten entsprechend beinahe alle einen stetigen oder polygonalen Bogen als Tragsystem auf (zwei Sprengwerke).
Der Bauvorgang war für das Konzept der Brücke bestimmend. Aus den acht verbliebenen Projekten bildeten die dazu ausgearbeiteten Vorschläge das Hauptkriterium, vier Projekte der Klasse A zuzuordnen. Wirtschaftlich minimale Risiken wurden abgeschätzt und konstruktiv günstige Lösungen eruiert. Der Freivorbau stellt unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche und bewährte Baumethode dar – die vier Projekte in der Klasse A sehen denn auch alle den Freivorbau vor.
Der Klasse C ordnete das Preisgericht diejenigen Projekte zu, die konstruktiv ungenügend ausgereift, zu unterhaltsintensiv, unzureichend ausgebildet, kostenmässig unterschätzt oder im Bauzustand mit zu hohen Risiken behaftet erschienen. Ausserdem meinte es, dass nichts für ein einseitig positioniertes Brückensystem spricht.