Gebäudeschutz Naturgefahren: neue Module für Architekten und Ingenieure
Immer häufiger richten Überschwemmung, Hagel oder Sturm massive Schäden an. Die Plattform «Schutz vor Naturgefahren» bietet neu Architekten und Ingenieuren spezifische Informationen – auch für das Gespräch mit der Bauherrschaft.
Endlich haben Ingenieure und Spezialisten, Architekten und Fachplaner sowie Bauherren und Eigentümer Zugang zu einem eigenen Naturgefahren-Check, der auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist (vgl. auch TEC21 17/2017 «Naturgefahren»). Auf der Plattform schutz-vor-naturgefahren.ch finden sie je nach Fragestellung die dazugehörigen Informationen: So kann nach Gebäudetyp, Naturgefahr (Sturm, Regen, Hagel, Hochwasser usw.) und Situation (Check, Neubau, Sanierung usw.) abgefragt werden. Zudem lässt sich online eingeben, ob es um den Schutz des gesamten Gebäudes oder einzelner Teile geht.
Das Tool empfiehlt ganz konkrete Massnahmen und Schutzziele. Weiter bietet die Website Hintergrundinformationen zu Naturgefahren: Welche Naturgefahr kann wo welche Schäden anrichten? Wie viel Schutz braucht mein Gebäude? Wo finde ich eine aktuelle Gefahrenübersicht? Und schliesslich gibt es eine Checkliste zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen.
Hinter dem Projekt «Schutz vor Naturgefahren» stehen die wichtigen Akteure im Bereich Gebäudeschutz: die Kantonalen Gebäudeversicherungen, der Schweizerische Versicherungsverband, der Hauseigentümerverband Schweiz, der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein sowie der Verband Schweizerischer Kantonalbanken.
Für Architekten und Planer: www.schutz-vor-naturgefahren.ch/architekt
Für Ingenieure und Spezialisten: www.schutz-vor-naturgefahren.ch/spezialist
Mehr zum Thema
Veranstaltung:
Sturm, Hagel, Regen und Co. Ästhetischer Gebäudeschutz
19. September 2017, 15–19 Uhr; Anmeldung unter www.sia.ch/de/agenda
Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planungen»
und gleichnamige Dokumentation zu SIA 261 Einwirkungen auf Tragwerke
und SIA 261/1 Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen.