Kon­trol­lier­te Wer­te – wer­ten­de Kon­trol­len

Ohne sie läuft nichts: Kunstbauten wie Brücken, Bachdurchlässe oder Stützmauern machen ein Strassennetz erst möglich. Für etwa 16 000 von ihnen ist das Astra zuständig. Sie in nutzbarem Zustand zu halten bedeutet einen kontinuierlichen und pekuniär hohen Aufwand.

Publikationsdatum
13-05-2022

Die positive Zahl zuerst: 88 % der 16 000 Kunstbauten, die im Verantwortungsbereich des Astra liegen, befinden sich in einem guten oder akzeptablen Zustand. Dies wird über die Zustands­klasse 1 (gut) oder 2 (akzeptabel) ausgedrückt. In diesen Zahlen sind Galerien berücksichtigt; bergmännische Tunnel allerdings werden als eigene Kategorie gesondert betrachtet. Insgesamt stehen dem Astra für die Klassifizierung sechs Zustandsklassen zur Verfügung:

  • 1: Die Baute ist in einem guten Zustand mit keinen oder geringfügigen Schäden.
  • 2: Der Zustand ist akzeptabel mit unbedeutenden Schäden.
  • 3: Das Bauwerk ist in einem beschädigten Zustand; es sind bedeutende Schäden vorhanden.
  • 4: Der Zustand ist schlecht, die Schäden sind gross.
  • 5: Der Zustand ist alarmierend, die Sicherheit ist gefährdet, und Massnahmen sind dringlich.
  • 9: Der Zustand ist unkontrollierbar, da nicht inspizierbar.

Die Zustandsklassen werden in einer Zustandsbe­wertung innerhalb einer Inspektion vergeben. Zuvor erfolgt natürlich eine Zustandserfassung des Bauwerks. Drei Arten von Inspektionen unterscheidet man: Haupt­inspektionen, die im 5-Jahres-Rhythmus stattfinden, Zwischeninspektionen, die nach Bedarf für ein Bauwerk angesetzt werden, und Sonderinspektionen. Diese werden nach besonderen Vorkommnissen wie Natur­ereignissen oder Unfällen durchgeführt.

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Ausserhalb der Inspektionen erfolgen im Rahmen des Betriebs der Bauwerke sogenannte Beobachtungen. Sie zielen vor allem auf die Gebrauchstauglichkeit der Bauten ab. Bestehen irgendwelche Zweifel an der Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit oder der zugeordneten Zustandsklasse der Baute oder stehen eine Nutzungsänderung oder Unterhalts- oder Umgestaltungsmassnahmen an, kommt es zur Überprüfung. Dabei wird nochmals der Zustand erfasst und beurteilt, ausserdem sprechen die beauftragten Ingenieurbüros eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus.

Eine weitere, eigentlich negative, allerdings auch positiv auslegbare Zahl zeigt die Karte zum Netzzustandsbericht 2020: Nur sechs Bauten weisen die Zustandsklasse 5 auf. Dabei handelt es sich um Schutzbauten wie Steinschlagnetze oder eine Schutzwand. Vier davon liegen an der Axenstrasse bzw. am Gotthard. Keine grössere Baute, wie etwa eine Brücke, befindet sich in einem alarmierenden Zustand.

Wo das Geld steckt bzw. hineinläuft

Das Strassennetz in einem gepflegten Zustand zu er­halten kostet natürlich in erster Linie Geld, viel Geld. Um den heutigen Wert der Kunstbauten abschätzen zu ­können, gibt es den Wiederbeschaffungswert (WBW). Er beziffert den finanziellen Aufwand, der entstünde, wenn man die jetzigen Bauten zum heutigen Zeitpunkt neu erstellen würde. Für das gesamte National­stras­sen­netz mit einer Länge von 2254.5 km betrug er im Jahr 2020 95.3 Mrd. Fr. Davon betrug der WBW für Kunstbauten 26.3 Mrd., 31.5 Mrd. entfielen auf die Tunnel, 30.4 Mrd. Fr. hätte es für die Fahrbahnen gebraucht, und die Betriebs-und Sicherheitsausrüstungen (BSA) hätten mit 7.2 Mrd. Fr. zu Buche geschlagen.

Beinahe 60 % des Werts des Nationalstrassennetzes entfallen also auf Kunstbauten und Tunnel. Beim Unterhalts­bedarf kehrt sich das Bild: Kunstbauten und Tunnel weisen einen geringeren Unterhaltsbedarf auf als die Fahrbahnen und die BSA. Dies liegt in erster Linie an der längeren Haltbarkeit der Bauteile. Fahrbahnen haben einfach einen höheren Verschleiss und die elektronischen Bauteile der BSA relativ kurze Nutzungsdauern. 2020 gingen 218 Mio. Fr. in den Unterhalt der Kunstbauten und 164 Mio. Fr. in die Tunnel, wohingegen 521 Mio. Fr. in den Unterhalt der Fahrbahnen und 212 Mio. Fr. in den der BSA investiert wurden.

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