«Wir ha­ben ei­ne ho­he Prä­zi­si­on er­reicht»

Um das Phänomen Grenze von seiner fachlichen Seite her zu verstehen, haben die Kuratoren des Pavillons für die Architekturbiennale Experten zu Rate gezogen, darunter Alain Wicht, den Beauftragten für die ­Landesgrenze beim Bundesamt für Landestopografie swisstopo.

Publikationsdatum
20-05-2021

Mounir Ayoub: Herr Wicht, worin besteht Ihre Arbeit als Beauftragter für die Landesgrenze?

Alain Wicht: Ich trage die technische Verantwortung für die Landesgrenze.1 Ich plane die Grenzvermessungen und setze sie um. Ich bin an der direkten Aufsicht und der Qualitätssicherung der amtlichen Vermessung beteiligt und tätige in Absprache mit den Grenz- und Fachkommissionen der Nachbarländer und der Kantone Unterhaltsarbeiten auf Bundesebene.2

Ayoub: Der Verlauf der Schweizer Grenze beruht auf staatlichen Vereinbarungen und Verträgen, die teilweise bis ins 15. Jahrhundert zurückgehen. Können die Grenzen heute noch angepasst werden?

Für alle europäischen Staaten gilt der Grundsatz, dass kein Land sein Territorium verkleinern oder vergrössern darf. Als die Schweiz in den 1930er- und 1940er-Jahren ihre Grenzen präziser erfasste, hat sie nur bestehende Grenzpunkte justiert, die teils bereits im 15. Jahrhundert festgesetzt worden sind. Im ersten Jahrzehnt nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Länder ihre Grenzen weitgehend erfasst und markiert. Doch die heutigen, genaueren Messinstrumente zeigen, dass einige Abgrenzungen nur näherungsweise bestimmt wurden und dass es bei ­gewissen Mess­ergebnissen Abweichungen gibt. Die Schwierigkeit besteht darin, diese Fehler zu korri­gieren, ohne dabei die Grundsätze der einst unterzeichneten und noch geltenden Verträge zu verletzen.

Ayoub: In den Jahren nach 1838 führte General Guillaume Henri Dufour die Landesvermessung der Schweiz durch. Die Grenzen waren eng mit den Karten, insbesondere den Generalstabskarten, verbunden. Ist das immer noch so?

Karten sind zuallererst strategische Werkzeuge. Es gibt russische Karten von der Schweiz, in denen die Gewichtsbeschränkungen der Brücken angegeben sind. Sie erfassen, welche Brücken mit Panzern befahren werden können und welche nicht. Lange Zeit haben viele Länder in ihren Karten falsche topografische Angaben oder Koordinaten aufgeführt, damit feindliche Flugzeuge bei einem Angriff ihr Ziel verfehlen.

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Vanessa Lacaille: Aus welchen Gründen ändern sich Grenzen heute?

Die wichtigsten Ursachen sind Klimaverän­derungen und Naturereignisse, aber auch Verkehrs­infrastrukturprojekte. Die ersten Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Landesgrenze zeigten sich vor über 15 Jahren aufgrund der Gletscherschmelze in grossen Höhenlagen. Bei der ­fotogram­metrischen Erfassung des Furggsattels zwischen Matterhorn und Klein Matterhorn entdeckte man eine Abweichung von 150 m zwischen der einst auf dem Gletscher verlaufenden Wasserscheidelinie und der heutigen Linie, die auf dem Fels verläuft.

Lacaille: Zur Lösung dieses Problems erwägen Italien und die Schweiz, das Konzept der «mobilen Grenzen» in die Gesetzgebungen aufzunehmen.3

Zwischen 2008 und 2010 gab es zwischen den beiden Ländern einen Notenaustausch «betreffend die Landesgrenze bei natürlichen Ver­änderungen der Wasserscheide oder der Gratlinie mit Bezug auf Gletscher». Doch das wird nicht mit allen Ländern nach demselben Prinzip und auf die gleiche Weise geregelt. Auch Flüsse und Bäche verändern sich, aber hier wird von Fall zu Fall vorgegangen.4

Lacaille: Der Bodensee ist ein rechtlicher Sonderfall. Er ist ein Kondominium der drei Anrainerstaaten, die alle Fragen im Zusammenhang mit der Grenze durch Vereinbarungen regeln. Verläuft also keine Grenze im See?

Richtig. Deutschland, Österreich und die Schweiz verstehen sich als die drei Miteigentümer des Hauptteils des Bodensees. Die Uferlinie wird als Grenze betrachtet. Die Fischerei, die Schifffahrt und die Kiesentnahme im See werden seit 1893 im Kondominium geregelt. Vor etwa sechs Jahren haben die drei Staaten entschieden, eine technische Grenze zu definieren, die ungefähr in der Seemitte verläuft. Dies war für die Nutzung der Geografischen Informationssysteme (GIS) notwendig.

Ayoub: Früher wurde mithilfe von Messtisch und Trigonometrie vermessen.5 Heute bestimmt man die Grenzpunkte mit hochkomplexen Messinstrumenten. Wird die Grenze immer genauer definiert?

Dank dem globalen Navigationssatelliten­­­system, der Fotogrammetrieauswertung und der ­Beschaffung von LiDAR-Daten (Light Detection and Ranging) haben wir eine sehr hohe Präzision erreicht. Das ist besonders für die Bestimmung der Grenzpunkte und ihrer Verbindungslinien nützlich, aber nicht unbedingt für die Vermessung der natürlichen Grenzen. Heute sind alle Daten digital erfasst, und jede Grenzverschiebung im Terrain wird entdeckt.6

Lacaille: Aber die Grenzen werden ständig neu vermessen?

Ja, sie sind in Bewegung. In den letzten Jahren hat die Schweiz ihre Grenzpunkte erneut vermessen. Nur entlang der italienisch-schweize­rischen Grenze wurden sie noch nicht überprüft. Diese Arbeiten dürften noch zwei Jahre dauern. Sobald ein Grenzpunkt exakt bestimmt ist, kann er jederzeit sicher wiederhergestellt werden.

Ayoub: Will man die Wirklichkeit in ihrer ganzen Exaktheit erfassen? Das scheint unmöglich, weil die Karte per Definition eine vereinfachte Darstellung ist.

Man muss Pläne von Karten unterscheiden. Ein Plan ist eine «geometrische» grafische Darstellung der Wirklichkeit im Terrain. Man setzt ihn ein, um ein Objekt in einem möglichst präzisen Massstab abzubilden. Die Karte ist eine grafische, nicht absolut wirklichkeitsgetreue Darstellung. Die Schweizer Landeskarte wird alle sechs Jahre aktualisiert. Auf einer Karte werden Gebäude, Gewässer und Relief zur leichteren Lesbarkeit schematisiert.

Lacaille: Haben Marksteine noch eine Funktion, wenn heute nur noch die Koordinaten ausschlag­gebend sind? Was geschieht mit der physischen Markierung im Gelände?

Rechtlich sind heute nicht mehr die Grenzzeichen im Gelände, sondern die Koordinaten massgebend. Die physischen Markierungen haben aber nach wie vor eine symbolische und historische Bedeutung. Die in den geltenden Staatsverträgen festgelegte Vermarkung der Landesgrenze wird so sichergestellt und unterhalten, dass der Grenzverlauf klar definiert ist und jederzeit auf seiner ganzen Länge wiederhergestellt werden kann. Alle Grenzzeichen (Mark- und Grenzsteine, Bolzen oder in Stein gemeisselte Kreuze) sind mit der Nummer des Grenzpunkts, dem Setzungsdatum und der Bezeichnung der Anrainer versehen. Die in der Grenzachse aufgestellten Grenzsteine gehören wie alle Grenzzeichen beiden Anrainerstaaten im Miteigentum. Grenzzeichen sind durch das Schweizerische Strafgesetzbuch geschützt. Man darf neue Informationen hinzufügen, aber keine bestehenden entfernen.

Ayoub: Welche Länder haben die genauesten Grenzen?

Ich würde sagen, das sind die Länder, die ihre Grenzen in jüngerer Zeit festgelegt haben, zum Beispiel die osteuropäischen Staaten. Da ihre Grenzen mit modernen Vermessungsmethoden neu festgelegt wurden, sind sie sehr präzise.

Anmerkungen

 

1 Die Stellenbezeichnung gibt es erst seit sechs Jahren.

 

2 Die Landesgrenzen sind in Verträgen und Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten sowie durch eine Reihe von Protokollen geregelt, darunter die «Grenzbeschreibungsbüchlein».

 

3 Dieses Konzept hat die Forschungsgruppe Folder in ihrer Installation Italian Limes illustriert, die an der Architekturbiennale Venedig 2014 ausgestellt wurde. Mit einer speziellen Vorrichtung wurden die Auswirkungen der von der Klimaveränderung verursachten Gletscherschmelze auf die Grenze zwischen der Schweiz und Italien dokumentiert.

 

4 Nur Grenzanpassungen nach Naturereignissen erfolgen ohne Flächenabtausch. Im Flachland, z. B. in Genf, können Fliessgewässer, die eine Landesgrenze bilden, ihren Lauf verändern. Es ist Aufgabe der gemischten Kommission der betroffenen Länder, Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Bei Grenzanpassungen infolge von menschlichen Eingriffen, z. B. dem Bau einer Staumauer oder einer Skiliftstation, kommt es zu einem Abtausch gleich grosser Flächen.

 

5 Die Vermessung mit dem Messtisch erfolgte mithilfe eines Visierinstruments und einer Holzplatte.

 

6 Die Grenze wird an der Oberfläche festgesetzt, und den Umfang des Grundeigentums definiert das Schweizerische Zivilgesetzbuch wie folgt: «Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht.»

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