Zeichnerinnen und Zeichner der Zukunft
Berufsbildungsfonds haben sich in vielen Branchen bewährt, um die Qualität in der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung zu sichern. Per 1. März 2023 gibt es – gemäss Bundesratsbeschluss – auch einen verbindlichen «Berufsbildungsfonds Raum- und Bauplanung (BBF)».
Bei Berufsbildungsfonds, und damit auch beim neuen «Berufsbildungsfonds Raum- und Bauplanung (BBF)», gilt das Solidaritätsprinzip: Sämtliche Betriebe der Branche – gemäss Entscheid der SIA-Delegierten auch die SIA-Mitglieder – werden verpflichtet, einen Beitrag zur Finanzierung der beruflichen Bildung und berufsorientierten Weiterbildung zu leisten. Damit werden künftig die Berufsbildungskosten fair auf alle Betriebe der Branche verteilt und der Fortbestand der Berufslehre Zeichner/in EFZ sowie weiteren Berufsbildungen der Branche langfristig gesichert.
Mit jährlich mehr als 1500 Abschlüssen ist die Berufslehre Zeichner/in EFZ mit ihren fünf Fachrichtungen Architektur, Ingenieurbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Raumplanung für die Branche die wichtigste Grundausbildung. Die Raum- und Bauplanungsbranche ist auf diese Fachpersonen angewiesen. Ab dem 1. März 2023 haben alle Betriebe der Branche, die Personen mit einer Ausbildung als Zeichner/in EFZ beschäftigen, einen Solidaritätsbeitrag an die Berufsbildung der Branche zu entrichten, auch SIA-Mitglieder.
Die Voraussetzungen für den BBF hat der Verein Plavenir (vgl. Kasten) geschaffen, zu dessen Mitgliedern neben anderen Branchenverbänden des Berufsfelds Raum- und Bauplanung auch der SIA gehört. Im Auftrag der Mitglieder hat Plavenir ein Reglement entwickelt und beim Bund einen Antrag auf dessen Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Das Reglement wurde im Sommer 2022 öffentlich aufgelegt, im Februar 2023 erklärte der Bundesrat den Fonds für allgemeinverbindlich.
Zur Nachwuchsförderung gehört die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung von Zeichnerinnen und Zeichnern: Diese Berufslehre ist der wichtigste «Zubringer» an Fachleuten für Architektur- und Ingenieurbüros. Mit Einführung des BBF ist die Zukunft dieser Berufe langfristig gesichert. Die Ausbildungsqualität wird schweizweit gewährleistet; die Ausbildung kann weiterentwickelt und laufend an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst werden. Für alle Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) werden Hilfsmittel erarbeitet und gepflegt. So bleibt die Berufslehre Zeichner/in EFZ attraktiv und kann im Wettbewerb mit den Gymnasien, den Fachmittelschulen und anderen Berufslehren bestehen. Zudem können sich Zeichnerinnen und Zeichner EFZ weiterbilden, wobei die Grundausbildung auf weiterführende Bildungsgänge abgestimmt ist. Mit gezielter Nachwuchswerbung können junge Talente rekrutiert und der Fachkräftebedarf gedeckt werden.
Die nächsten Schritte
Die von den Betrieben zu entrichtenden Beiträge werden basierend auf einer Selbstdeklaration erhoben. Im zweiten Quartal 2023 werden die Betriebe per Post von der Geschäftsstelle des Fonds aufgefordert, online die Selbstdeklaration auszufüllen. Plavenir und die BBF-Geschäftsstelle sind bestrebt, den administrativen Aufwand für die Betriebe so gering wie möglich zu halten. Informationen zum BBF – Reglement, Informationen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung, Factsheet, umfassendes FAQ etc. – werden auf der Website von Plavenir publiziert. Aufgrund des erst im Februar abgeschlossenen Prozesses zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden einige Dokumente erst per 1. März 2023 aufgeschaltet.
Plavenir und Berufsbildungsgesetz
Als Organisation der Arbeitswelt (OdA) ist der Verein Plavenir verantwortlich für Qualitätssicherung und Berufsentwick-lung des Zeichnerberufs. Hierzu gehören die regelmässige Überprüfung und Revision der Bildungserlasse, die Entwicklung von Ausbildungsprogrammen für die überbetrieblichen Kurse oder Rahmenlehrpläne für die Berufsfachschule. Bisher finanzierten die Branchenverbände und die Lehrbetriebe diese Arbeit. Nicht-Ausbildungsbetriebe beteiligten sich nicht an den Kosten, profitierten aber von gut ausgebildetem Fachpersonal.
Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 60 kann der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag hin für eine Branche als allgemeinverbindlich erklären. Damit werden alle Betriebe einer Branche zu Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet. Die Gelder werden innerhalb der Branche erhoben und für die Förderung der Berufsbildung eingesetzt. Durch allgemeinverbindlich erklärte BBF werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt haben.