Die Un­fall-Zu­sa­tz­ver­si­che­rung – ei­ne wi­ch­ti­ge Er­gän­zung

Wer in der Schweiz berufstätig ist, muss sich obligatorisch gegen Unfallfolgen versichern. Die gesetzlichen Deckungen sind gut, eine Unfall-Zusatzversicherung schliesst aber wichtige Lücken.

Die obligatorische Unfallversicherung ist im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Die Leistungen der Anbieter sind identisch; egal ob der Betrieb der Suva-Pflicht untersteht oder nicht. Was im UVG aber nicht berücksichtigt werden kann, sind individuelle Bedürfnisse, die zwischen den Unternehmen und ihren Mitarbeitenden stark differieren können.

Heilungskosten – private Abteilung, weltweit unbegrenzt

Nach einem Unfall können erhebliche Heilungskosten anfallen. Dazu gehören Arzttermine, Spitalaufenthalte, Therapiekosten oder Bergungs- und Transportkosten. Aus der gesetzlichen Basisdeckung sind diese Kosten zwar versichert, ein Spitalaufenthalt beispielsweise aber nur in der allgemeinen Abteilung. Wenn ein Unfall im Ausland passiert, werden die Aufwände maximal bis zum doppelten Betrag übernommen, der in der Schweiz dafür angefallen wäre.

Trotz des hohen Kostenniveaus hierzulande kann das in einzelnen Ländern, etwa in den USA, Australien oder Japan, zu Problemen und ungedeckten Kosten führen. In der Unfall-Zusatzversicherung kann für Unfälle die Deckung in der privaten Abteilung sowie eine weltweit unbegrenzte Kostenübernahme versichert werden. Viele Unternehmen erachten diese zusätzliche Absicherung der Belegschaft als selbstverständlich.

Taggelder und Renten

Führt der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, so deckt das UVG bereits ab dem dritten Tag achtzig Prozent des Bruttolohns ab – eine gute Abdeckung für die betroffenen Lohnteile. Diese Leistung ist aber bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken begrenzt. Sind wesentliche Lohnteile über diesem Betrag vorhanden, empfiehlt sich wiederum die entsprechende Versicherung durch die Unfall-Zusatzversicherung. Das gleiche gilt auch für die nachfolgenden Rentenleistungen, wenn es zu einem Invaliditäts- oder gar Todesfall kommt. Bei den Rentenleistungen ist die Koordination mit weiteren Leistungsträgern, speziell der Pensionskasse, wichtig.

Sonderrisiken – Bedürfnisse nehmen stetig zu

Wenn der Unfall durch Grobfahrlässigkeit, aussergewöhnliche Gefahren oder Wagnisse verursacht worden ist, kann der UVG-Versicherer die Leistungen kürzen oder gar verweigern. Als Wagnisse sind insbesondere Risikosportarten zu verstehen, die immer populärer werden. Die entsprechenden Kürzungen des UVG-Versicherers können in der Unfall-Zusatzversicherung abgedeckt werden, damit der verunfallten Person dadurch keine Einbusse entsteht. Nicht versicherbar bleiben absichtlich herbeigeführte Unfälle.

Bedarf prüfen, Deckung optimal koordinieren

Wer noch keine Unfall-Zusatzversicherung für seinen Betrieb abgeschlossen hat, sollte seinen spezifischen Bedarf prüfen. Das Merkblatt des VZ VermögensZentrums enthält weitere Details und wichtige Informationen auch zur Koordination der Deckungen mit anderen Versicherungsleistungen. Für die SIA-Mitglieder besteht für UVG, Unfall-Zusatz und Krankentaggeld eine Kollektivversicherung bei der Helsana mit günstigen Konditionen.

Weitere Informationen

https://www.sia.ch/de/dienstleistungen/sia-service/versicherungen/firmen-versicherungen/

Leistungen Unfallzusatzversicherung

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