Die Brücke bis ins Jahr 2020 steht
Neue Leistungs- und Honorarordnungen
Am 1. November 2018 publiziert der SIA neue LHO und Kalkulationshilfen sowie ein webbasiertes Honorarberechnungstool. Sie gelten bis Ende 2019 und können online kostenlos heruntergeladen respektive genutzt werden.
Kurz stockte den Verantwortlichen beim SIA der Atem, als im September vergangenen Jahres die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) mitteilte, sie habe Vorabklärungen zu den Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des SIA aufgenommen. Die Weko äusserte die Vermutung, die LHO könnten wettbewerbshemmend sein, und befand die Honorarberechnungsformeln als kartellrechtlich problematisch. Sie empfahl deshalb, die LHO zu ändern.
Übergangslösung steht
Da die Eröffnung einer Untersuchung und allenfalls hohe Bussen drohten, suchte der SIA das konstruktive Gespräch mit der Weko und erzielte die folgende Einigung: erstens – und gültig bis Ende 2019 – die Erarbeitung einer Übergangslösung zu den Honorarordnungen sowie der Honorarkalkulation. Diese hat der SIA in den vergangenen Monaten zu den Ordnungen SIA 102 Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten, 103 Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure, 105 Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und 108 Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik erarbeitet und am 1. November 2018 in Kraft gesetzt.
Die Übergangslösungen können unter www.lho.sia.ch kostenlos heruntergeladen respektive als webbasierte Applikation genutzt werden. Und zweitens plant der SIA für die Zeit ab 2020 die Entwicklung und Publikation einer wieder langfristigen, kartellrechtskonformen Lösung.
Was ist neu?
Eine der wesentlichen Neuerungen der Übergangslösung ist, dass die Artikel 6 «Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand» und Artikel 7 «Honorarberechnung nach den Baukosten» aus den LHO herausgelöst und separat als unverbindliche Kalkulationshilfen publiziert werden. Die Trennung von Ordnungen und Kalkulationshilfen ermöglicht die periodische Anpassung der Kalkulationshilfen an neue statistisch ausgewertete Erhebungsdaten, ohne dass die ganzen LHO aktualisiert werden müssen.
In den Übergangs-LHO wird neu des Weiteren verzichtet auf konkrete Honorarerhöhungsempfehlungen (Art. 5.9, 5.10, 5.11), auf die Bezeichnung der Reisezeit als Arbeitszeit (Art. 5.5, 6.2.2) sowie auf den «Anforderungsfaktor a» (Art. 6.3.2 f.). Mit der Übergangslösung wurde auf Wunsch der Weko insbesondere auch die Berechnung des voraussichtlichen Planungsaufwands in Stunden verändert. Das neue Online-Kalkulationstool liefert als Ergebnis keine fixe Anzahl Stunden mehr. Vielmehr erhalten Planer wie Auftraggeber, nach Eingabe der projektspezifischen Werte, eine Bandbreite von Stunden für die zu erbringende Leistung.
Und schliesslich werden den Variablen «Schwierigkeitsgrad n», «Anpassungsfaktor r», «Teamfaktor i», «Faktor für Sonderleistungen s» und «Faktor für Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege U» in der Berechnungsformel keine numerischen Werte mehr zugewiesen. Dies, weil sie nicht auf statistische Erhebungen abgestützt sind. Die Werte der Variablen sind ab sofort projektspezifisch zwischen Auftraggeber und Beauftragten zu verhandeln.
Mehr unternehmerische Eigenverantwortung
Unabhängig von neuen Kalkulationshilfen und einer verlässlicheren Datenbasis, die bis 2020 noch zu erarbeiten sind, zeichnet sich eines schon mit der Übergangslösung ab: Die Planer und Planerinnen der Schweiz werden ihre Leistungen und Honorare zukünftig noch eigenverantwortlicher verhandeln müssen. Der Vorstand des SIA ist überzeugt, dass Letzteres richtig ist, dass alle SIA-Mitglieder dies können und sich trotz allem weiterhin nicht dem Tiefpreiskampf hingeben, sondern die leistungsgerecht entgoltene, baukulturell höchste Qualität anstreben werden.
Die neuen Leistungs- und Honorarordnungen (gültig bis Ende 2019) können ab dem 1. November 2018 kostenlos heruntergeladen und genutzt werden: www.lho.sia.ch