Pe­ti­tion zur Ret­tung des Gewer­be­ge­bäu­des Trib­schen in Lu­zern

Ein bedeutender Pionierbau der frühen Moderne in der Region Zentralschweiz ist vom Abbruch bedroht. Die Fachverbände der Zentralschweiz – BSA, SIA, SWB sowie IHS und SHS – haben gemeinsam entschlossen, sich für die Erhaltung, die Sanierung und die Integration dieses Bauwerkes in eine Neuüberbauung einzusetzen.

Data di pubblicazione
28-01-2018
Revision
28-01-2018
Patrick Bisang
dipl. Arch. ETH, SIA, BSA, Präsident des SIA Zentralschweiz – im Namen der Zentralschweizer Fachverbände BSA, SIA, SWB sowie des IHS und des SHS

Leider sind in der Region Zentralschweiz selbst die bedeutenden Pionierbauwerke der Moderne noch immer Stiefkinder im öffentlichen Verständnis. Das Gewerbegebäude Tribschen in Luzern, erbaut 1933, ist dafür ein praktisches Beispiel: Es verkörpert in seiner originalen Gestaltung die Grundsätze des Neuen Bauens in fast perfektem Ausmass und in seltener Konsequenz, wie kaum ein anderes Bauwerk in der Zentralschweiz – und ist trotzdem noch immer kein geschütztes Baudenkmal. Leider wurde die originale Fenstergestaltung durch eine banale Form in den 1960er-Jahren ersetzt und dadurch die heutige Aussengestaltung sehr unvorteilhaft verändert, was das öffentliche Verständnis nicht erleichtert.

Das Gewerbegebäude Tribschen ist Bestandteil des Bebauungsplanes Tribschen, der erst im Jahr 2000 geschaffen wurde. Die CSS-Versicherung als neue Eigentümerin des Gewerbegebäudes will die Nutzungsmöglichkeiten ihres Areals mit der siebten Änderung dieses Bebauungsplanes erneut vergrössern und darin trotzdem das Gewerbegebäude nicht integrieren, sondern abbrechen. Die Stadt und der Kanton haben ihre positive Zustimmung zum Abbruch des Gewerbegebäudes in Aussicht gestellt, ohne dass für diese Entscheide ein fachlich fundierter Bericht über die Bedeutung und den Zustand dieses Bauwerkes in Auftrag gegeben oder konsultiert wurde. Dabei bietet die Änderung eines Bebauungsplanes nicht nur privaten Investoren die Chance neue Bedürfnisse zu formulieren, sondern gibt auch den Bewilligungsbehörden die Gelegenheit neue Erkenntnisse, wie z.B. ein bisher vernachlässigtes Kulturobjekt zu integrieren. Wohin führt eine solche Entwicklung in unserer jüngeren Baukultur, wenn selbst so bedeutende Pionierbauten der Moderne, wie das Gewerbegebäude Tribschen, fachlich und politisch zum Freiwild erklärt und zerstört werden können? Das darf nicht geschehen!

Aus solchen Überlegungen haben die Fachverbände der Zentralschweiz zwei schweizerisch anerkannte und unabhängige Experten (Eugen Brühwiler, Prof. Dr. dipl. Bauing. ETH/SIA, ETH Lausanne und Michael Hanak, Architekturhistoriker, lic.phil. I, Zürich) mit je einem fundierten Fachgutachten zum Gewerbegebäude beauftragt. In beiden Gutachten wird dem Gewerbegebäude überregionale bis nationale Bedeutung beigemessen. Mit den Fachgutachtern sind die Fachverbände deshalb der Meinung, dass das Gewerbegebäude zu erhalten, zu sanieren und in eine Neuüberbauung des Areals zu integrieren ist. Leider sind weder die Stadt, der Kanton Luzern noch die Grundeigentümerin die CSS-Versicherung bisher gewillt auf diese Beurteilung einzugehen und halten an ihrer Abbruch-Freigabe des Bauwerkes fest.

Solidarische Unterstützung ist auch im Bereich der Baukultur von grosser Bedeutung. Deshalb haben die Fachverbände eine Petition für die Erhaltung des Tribschen-Gebäudes gestartet: www.gewerbegebaeude.ch

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