En­er­gie­pla­nung: Ein gu­ter Plan, nicht nur für die Be­hör­de

Die Stadt Zürich geht gut vor­bereitet in die klimaneutrale Energiezukunft. Die dafür erforderlichen Planungs­instru­mente wurden bereits vor über einem Jahrzehnt etabliert.

Publikationsdatum
10-05-2023

Erinnern Sie sich? «Eine Durchschnittsleistung von 2000 Watt genügt, um das heutige Wohlstandsniveau zu halten, aber die Umwelt und das Klima nicht weiter zu belasten.» Ende letztes Jahrtausend präsentierten ETH-Forschende ihre Vision für eine nachhaltige globale Energiezukunft. Und wissen Sie auch, dass die Zürcher Stadtbevölkerung seit 15 Jahren den wissenschaftlichen Rat befolgt? Damals fand ein Urnengang statt, der das Ende des Konsums endlicher Ressourcen einläuten sollte. Ein klimaverträgliches Stadtleben wurde Teil der Gemeindeordnung und ist seither für Verwaltung und Politik verbindlich: Bis 2050 soll sich der CO2-Jahresausstoss auf eine Tonne pro Einwohnerin oder Einwohner senken.

In der Folge begann sich der städtische Planungsapparat mit Anreizsystemen und freiwilligen Massnahmen zu befassen, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wurden spezifische Instrumente entwickelt, um die Verwaltungsarbeit intern zu koordinieren und die Planungssicherheit für Investor:innen zu erhöhen. Daraus entstand die kommunale Energieplanung: Die darin enthaltenen Grundlagen, der Masterplan Energie und das Konzept für die Energieversorgung, justieren den bisherigen 2000-Watt-Absenkpfad nun laufend in Richtung Netto-Null. «Wir müssen früher von den fossilen Energieträgern wegkommen als es die 2000-Watt-Gesellschaft vorsieht», sagt Marcel Wickart, Leiter Energieplanung im Departement der Industriellen Betriebe. Die Umsetzungsfrist verkürzt sich um ein Jahrzehnt und endet 2040 statt 2050.

Aktualisierte Grundlagen

Der Masterplan Energie wurde im Jahr 2023 aktualisiert und zeigt nun auf, mit welchen Massnahmen die direkten THG-Emissionen auf netto null reduziert werden können. Von der Richtplanung über Gestaltungspläne bis zur Bauordnung sind die Behörden angehalten, energieeffiziente Gebäudestandards und klimafreundliche Energieträger stufengerecht zu berücksichtigen. Bei Neubauten oder Arealtransformationen sind die Vorgaben von der Bauwirtschaft inzwischen breit akzeptiert. Schwieriger zu handhaben ist ein klimaverträgliches Erneuern im Siedlungsbestand. Hierzu weiss sich die Stadt mit zusätzlichen Vollzugswerkzeugen zu helfen: mit einer räumlichen Energieplanung und einer Wärmeversorgungsverordnung.

Steigender Wärmebedarf

Auch diese Instrumente setzen fort, was die 2000-Watt-Gesellschaft in Gang brachte. So werden Wärmeverbundnetze vor allem dort ausgebaut, wo der innerstädtische Wärmebedarf am stärksten steigt bzw. ein Zuwachs an Wärmepumpen nicht machbar ist. Eine Alternative ist zum Beispiel die koordinierte Nutzung von Grund- und Seewasser; die behördenverbindlichen Vorgaben schaffen Planungssicherheit für die städtischen Energiedienstleister.

Die Energieplanung und die Verordnung geben aber nicht nur den Rahmen für Investitionen in einen künftigen Netzausbau vor; sie setzen auch Spielregeln fest, was mit der bestehenden Infrastruktur geschehen soll. Dazu gehört ein behördenverbindlicher Fahrplan für die kontinuierliche Stilllegung der Gasversorgung. Wer Liegenschaften in den Versorgungsgebieten besitzt, erhält jeweils im Voraus Bescheid, wie der bisherige Gasanschluss in den nächsten fünf bis zehn Jahren am einfachsten ersetzt werden kann.

Dieser Artikel ist erschienen im Sonderheft «Netto null bis 2040Wie die Stadt Zürich klimaschonend bauen will».

Weitere Beiträge zum Thema finden Sie in unserem E-Dossier «Bauen für Netto Null».

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