Er­neu­te Prü­fung der Lut­e­ren­brü­cke

Die Motion zur Erhaltung der Luterenbrücke zwischen Neu St. Johann und Schwägalp (SG) wurde überwiesen. 109 Mitglieder des St. Galler Kantonsrat folgten Ende Februar der Empfehlung der Regierung, die nun eine Instandsetzung der eindrücklichen Brücke im Vergleich zu einem Ersatzneubau prüfen lässt.

Publikationsdatum
07-03-2024

Bei der Abstimmung waren nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung zu verzeichnen. Der Viadukt ist einer der ersten, der in der Schweiz in Stampfbetonbauweise umgesetzt wurde, und sollte einem Neubau weichen. Gegen dieses Vorhaben gründete sich ein Verein, der den Erhalt des wertvollen Zeitzeugen anstrebt.

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Ein vorliegendes Gutachen von Prof. Dr. Eugen Brühwiler zeigt eine Möglichkeit des Erhalts des Bauwerks auf. Auch die Gemeinde Nesslau, auf deren Grund die Brücke steht, will aktiv werden: Sie möchte die Schutzwürdigkeit der Luterenbrücke und deren Aufnahme ins Schutzinventar prüfen.

Hocherfreut zeigte sich Vereinspräsident Dr. Walter Ammann im Namen des Vorstands über dieses wichtige Etappenziel und schreibt: «‹Dream but don’t sleep› ist auf einen der Brückenpfeiler aufgesprayt – dem Traum vom Erhalt der Brücke sind wir heute einen wesentlichen Schritt näher gekommen, und schlafen werden wir nicht, sondern unser Ziel einer in Stand gestellten und der Nachwelt erhaltenen Luterenbrücke beharrlich weiter verfolgen.»

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