«Der Stu­di­en­auf­trag lässt nichts Gu­tes er­war­ten»

Leserbrief

Zum Beitrag «Gewalttätiges Konzept» in TEC21 42/2016 erreichte uns eine Leserzuschrift. Sie kritisiert die überzogenen Flächenvorgaben und das wenig partizipative Vorgehen der involvierten Behörden.

Publikationsdatum
24-11-2016
Revision
24-11-2016

«Zu dem sehr zu unterstützenden Artikel von Carl Fingerhut einige Ergänzungen: Dem von der Baudirektion ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung festzulegenden Kantonalen Richtplaneintrag lagen, wie der Artikel festhält, gewaltige 350 000 m2 neue Nutzflächen zugrunde, die das Universitätsquartier explosionsartig vergrössert und die Ausnützungsziffer fast verdreifacht hätten. 

In unserem (Arbeitsgruppe Raumplanung Zentrum ARZ) Gespräch mit der Spitaldirektion, den Herren Martin Waser und Prof. Gregor Zünd, das vor zwei Monaten stattfand, wurde uns versichert, dass das USZ um 40 % weniger Flächen benötige als im Richtplan gefordert. Eine spätere Vergrösserung des Unispitals in Zürich ist vom Spital her nicht erwünscht, Hochhäuser möchte es aus betrieblichen Gründen überhaupt nicht.

Der Betriebsdirektor der ETH, Prof. Ulrich Weidmann, hat in den Medien mitgeteilt, dass die Flächenforderungen der ETH im Zentrum zu überprüfen sind, da heute wegen eines schlechten ­Flächenmanagements grosse Raumreserven bestehen. Lediglich die Universität besteht auf ihren Flächenforderungen, obwohl sie ja am Irchel noch Reserven hat. Das heisst, dass die ursprünglichen Flächen­forderungen doch wesentlich reduziert wurden und die im Richtplan vorgesehenen Hochhäuser kaum wünschbar sind. In unserem vor Kurzem erfolgten Gespräch mit Herrn Regierungsrat Kägi hat er das auch bestätigt. 

Die Methodik des Vorgehens des Regierungsrats bei diesem für die Stadt Zürich wichtigen Projekt ist nicht zu unterstützen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das mit der Erarbeitung der Grundlagen und Vorstudien beauftragte Amt für Raumentwicklung des Kantons mit detaillierten (und teuren) Vorstu­dien zu solchen übertriebenen Ausgangszahlen kommen konnte. Das hat eine riesige Beunruhigung bei der Bevölkerung, den Fachleuten und Berufsverbänden verursacht. Es erstaunt auch, wenn der Leiter des kantonalen Amts für Raumentwicklung in den Medien feststellt, dass erst die Qualität der Architektur die städtebaulichen Qualitäten hervorbringen wird. Carl Fingerhuth weist zu Recht darauf hin, dass ohne ‹die Grammatik› das städtische Gewebe zu einem orthografischen Gestotter wird. 

Der Richtplan ist im Kantonsrat in Diskussion. Ein Rück­weisungsantrag der überholten Vorlage scheiterte am Widerstand der Mehrheit der Baukommission aus Angst vor Verzögerungen. Nun endlich hat sich die Baudirektion entschlossen, doch noch Fachleute zu Wort kommen zu lassen und einen öffentlichen Wettbewerb zu veranstalten. Sie wäre gut beraten gewesen, dies am Anfang des ganzen Prozesses zu machen, statt die eigenen Ämter mit dieser städteplanerisch anspruchsvollen Aufgabe von grosser Wichtigkeit zu betrauen. 

Aber der wieder unter der Leitung des kantonalen Amts für Raumentwicklung stehende Stu­dienauftrag nach SIA 143 im selektiven Verfahren für das ‹Hoch­schulgebiet Zürich Zentrum› zur Erreichung eines Stadtraumkonzepts lässt nichts Gutes erwarten. Die Wettbewerbsausschreibung lässt offen, ob das Ergebnis des Wettbewerbs zur Definition des kantonalen Richtplans dient oder ob dieses ‹gewalttätige Konzept› den Rahmen und die Randbedingung des Studienauftrags bildet. In der externen sechsköpfigen Fachjury befinden sich zwar zwei Freiraumplaner, aber nur ein einziger Ar­chitekt, und der Spitalplaner USZ ist nicht dabei. Ob diese Jury nun imstand sein wird, die von Carl ­Fin­gerhuth geforderte ‹Qualität des städtischen Raums› im Kontext des bestehenden Stadtmusters und Lebensraums wie ein Deus ex Machina zu schaffen, ist sehr zu ­bezweifeln.»
 

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