Mehr (Um)bauen mit der neuen BZO
Seit Mittwoch, dem 18. März 2026, liegt die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich auf. Drei Schwerpunkte verfolgte die Stadt Zürich bei der Überarbeitung: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Frei- und Grünräume sichern und Vorschriften harmonisieren. Bis 1. Juni liegt die BZO öffentlich auf und es können Einwände eingereicht werden.
Die BZO regelt, wo und wie in Zürich gebaut wird. Zusammen mit dem kantonalen Richtplan und dem Planungs- und Baugesetz (PBG) sichert sie die Rechtslage beim Bauen. Die letzte Revision erfolgte 2016. Mit der neu revidierten BZO verfolgte die Stadt Zürich drei Schwerpunkte: durch das Regelwerk mehr günstiges Wohnen ermöglichen, grüne Freiräume für die wachsende Bevölkerung verankern und die Rechtssicherheit mit Text- und Begriffsanpassungen erhöhen.
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Darüber hinaus sieht die neue BZO Erleichterungen für das Bauen im Bestand vor, indem es das massgebliche Terrain bei Neu- und Umbauten gleich ansetzt. Neu ist zudem Aussendämmung möglich, auch wenn das Gebäude unmittelbar an der Abstandgrenze steht. Der Mehrlängenzuschlag wird aufgehoben, was Anbauten künftig erleichtert, ebenso aber für Neubauten gilt. Auch die Erdgeschossansetzung von 1m ist ersatzlos gestrichen. Neu gilt ausschliesslich die kantonale Regelung, die den Fussboden des Erdgeschosses auf maximal 1.50m festsetzt.
Ausserdem sieht die BZO neue Lagen für Erdgeschossnutzungen vor und der nationale und kantonale Ortsbildschutz wurde eingearbeitet
Mehr Wohnraum
Ab jetzt ermöglichen neue Aufzonungen und Zonentypen, mehr Wohnraum zu erstellen. Damit verbunden ist ein obligatorisches Mindestmass an preisgünstigem Wohnraum von 75 %. Die neue Regelung greift ab einer Bagatellgrenze von acht Wohnungen oder 650 m2. Zudem gibt es zwei Neuerungen bei Arealüberbauungen: Der Bonus bei Arealen ab 6000 m2 gilt neu für 100 % preisgünstigen Wohnraum. Der Ausnutzungsbonus wird dafür von 10 % auf 15–20 % angehoben. Zudem gibt es künftig eine Arealkategorie von 4000 bis 6000 m2, bei der kein Bonus, dafür aber mehr Gestaltungsspielraum herausspringt.
Mehr Grün
Eine Grünflächenziffer sowie die Pflicht zur Baumpflanzung sind neue Vorgaben und Massnahmen für die Hitzeminderung im Siedlungsraum. Die Stadt prüfte bei deren Entwicklung den Gebrauchswert, also dass die Bebaubarkeit von grossen wie auch kleinen Parzellen trotzdem gewährleistet ist. Ausserdem führt sie die neue Zone E4 für Gemeinschaftsgärten ein und legt öffentliche Freiflächen fest. Sie trägt damit nach eigenen Angaben den Bedürfnissen der wachsenden Bevölkerung Rechnung.
Ab jetzt
Seit 18. März liegt die neue BZO öffentlich auf, womit die sogenannte «negative Vorwirkung» in Kraft tritt. Ab jetzt werden nur noch Baugesuche genehmigt, die mit dem neuen Regelwerk konform sind. An vier öffentlichen Informationsanlässen gibt die Stadt detaillierte Auskunft über die revidierte BZO. Innerhalb der Frist bis 1. Juni können sich alle zur Vorlage äussern. Danach gibt es eine Überarbeitungsrunde und voraussichtlich im Sommer 2027 wird die Vorlage an den Gemeinderat überwiesen.
Veranstaltung zur BZO-Revision 2026, Stadt Zürich
15. April 2026, 17.30 Uhr, Vortragssaal Museum für Gestaltung, Ausstellungsstr. 60, 8005 Zürich
Der BSA ZAGG und die SIA Sektion Zürich laden gemeinsam ein.
Es reden:
Katrin Gügler, Direktorin Amt für Städtebau
Jacqueline Reiser und Simon Diggelmann, Co-Projektleitende für die BZO-Revision im Amt für Städtebau
Fragen und Diskussion moderiert von:
Judit Solt, dipl. Architektin ETH SIA, Chefredaktorin espazium magazin
20–21 Uhr Apéro im Vestibül
Keine Anmeldung, Eintritt frei