Der Werkvertrag
Die sechste Auflage des Standardwerks von Peter Gauch ist erschienen. Die Akteure der Baubranche verfügen somit wieder über ein lückenloses und aktuelles Arbeitsinstrument, das an das Bewährte der früheren Publikationen anknüpft.
Peter Gauch, der bekannte Schweizer Baurechtsexperte, emeritierter Professor und Dr. iur. Dr. Dr. h. c., wurde am 15. Oktober 2019 achtzig Jahre alt. Zu seinem runden Geburtstag ist die sechste Auflage seines Buchs «Der Werkvertrag» herausgekommen. Der Bestseller hat in den Bücherregalen vieler Anwaltskanzleien, Planungsbüros und Bauunternehmen seit Jahrzehnten einen festen Platz.
Rechtliche Einordnung des Werkvertrags ist umstritten
Hervorzuheben ist die Aktualisierung der Texte bezüglich des besonderen Verjährungsrechts der werkvertraglichen Mängelhaftung. Dazu wird bereits die Revision des allgemeinen Verjährungsrechts berücksichtigt, die erst im Jahr 2020 in Kraft tritt.
Die Publikation des renommierten Juristen umfasst über eintausend Seiten. Sie knüpft an die bewährte Struktur an. Nach einer kurzen Einleitung, in der Gauch die Leserin und den Leser auf den Werdegang des Werkvertragsrechts und dessen Revision aufmerksam macht, umreisst er im ersten Teil anhand der gesetzlichen Artikel den Begriff, die Merkmale und die Erscheinungsformen des Werkvertrags. Körperlicher und / oder unkörperlicher Arbeitserfolg sind Gegenstand der werkvertraglichen Unternehmerleistung.
Einem Laien mag ein solcher Vertrag daher als unkompliziert erscheinen. Dass das reine Illusion ist, dürfte spätestens bei der Lektüre der Ausführungen über die Qualifikation des Architektur- und Ingenieurvertrags klar sein: Die rechtliche Einordnung des Werkvertrags ist seit Jahren umstritten. Einer, der etwas Klarheit in die Angelegenheit zu bringen vermochte, ist Peter Gauch, der oft und gern in den diesbezüglichen Bundesgerichtsurteilen zitiert wird.
Erörterung von brennenden Fragen zur Mängelhaftung
Ob und wie ein Werkvertrag abgeschlossen wird, ist Gegenstand des zweiten Buchteils, in dem Gauch auch das Thema der vorzeitigen Werkvertragsauflösung mit der Krux der Schadloshaltung des Unternehmers eingehend erörtert. Es folgt im dritten Teil die Auseinandersetzung mit den Pflichten des Unternehmers und Bestellers.
Die grösste Arbeitsquelle für Juristen und Gutachter im Zusammenhang mit Werkverträgen sind die Fragen der Mängel und der Haftungsübernahme. Peter Gauch schafft einen erfolgreichen Einstieg in dieses Thema mit der detaillierten Substanziierung des Begriffs des Werkmangels, um dann die Mängelrechte im Einzelnen zu behandeln, ohne die Fragen der Verwirkung – Stichwort: Mängelrüge – und der Verjährung zu umgehen.
Die detaillierte «Tour d’Horizon» über den Werkvertrag findet ihr Ende mit der Erörterung von zum Teil brennenden Einzelfragen zur Mängelhaftung, wie beispielsweise der Abtretung von Mängelrechten und der Abänderung der gesetzlichen Haftungsordnung durch den Vertrag – was einem Haftungsausschluss gleichkommt. Das letzte Kapitel des Buchs widmet sich der Mängelhaftung des Unternehmers und der Haftung des Architekten oder Ingenieurs.
Fundierte Statements mit Praxisbezug
Einmal mehr legt der Baurechtsexperte ein Werk vor, das seinen Platz in den Regalen von Planenden, Bauunternehmern und Anwälten rechtfertigt. Denn er liefert auf kompakte Art und Weise rechtlich fundierte Statements, die einen grossen Praxisbezug aufweisen. Dabei ist sich Peter Gauch, der zweifellos als Doyen der Lehre im Baurecht angesehen werden kann, nicht zu schade, sich mit kontroversen Meinungen auseinanderzusetzen und Antworten darauf zu liefern.
Man kann wohl sagen, dass der emeritierte Professor aus Freiburg, der Generationen von Juristen ausgebildet hat, seine werkvertraglichen Pflichten erfüllt hat: Den Beweis liefert er mit der sechsten Auflage zum schweizerischen Werkvertragsrecht.
Angaben zur Publikation
Peter Gauch: Der Werkvertrag. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Schulthess Verlag, Zürich 2019. 1362 Seiten, 20 × 28 cm, ISBN 978-3-7255-7988-4, Fr. 365.–
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