Re­ge­lung für di­gi­ta­le Pla­nung­si­n­hal­te

Die Zentralkommission für Ordnungen hat die neue Präsidentin der Kommission SIA 142/143 bestätigt und die Mitglieder der Kommission SIA 118 gewählt. Ihre Arbeitsgruppe «Koordination Digitalisierung» erarbeitet einen Vertragszusatz BIM.

 

Data di pubblicazione
28-07-2017
Revision
28-07-2017

Am 28. Juni fand die 176. Sitzung der Zentralkommission für Ordnungen (ZO) statt. Zunächst wurde der Präsident der Kommission SIA 142/143 verabschiedet: Rudolf Vogt tritt zusammen mit der Vizepräsidentin Sibylle Aubort Raderschall vom Präsidium der Kommission SIA 142/143 Wettbewerbe und Studienaufträge zurück. Die Mitglieder der ZO und ihr Präsident Erich Offermann danken beiden für ihr langjähriges Engagement. Die Kommission stimmte der Wahl von Monika Jauch-Stolz aus Luzern als neue Präsidentin der Kommission SIA 142/143 zu. Die Akzeptanz und Verbreitung der Ordnungen SIA 142 und 143 gehören zu den Hauptanliegen der Architektin.

Zusammenarbeit im Wettbewerb

Die Zentralkommission hat den Projektstart für das Vertragsformular Planergemeinschaft Projektwettbewerb und Studienauftrag genehmigt. Das von der Kommission SIA 142/143 beantragte Projekt hat die Erarbeitung eines Vertragsformulars zur Bildung einer einfachen Planergemeinschaft nach Art. 530 OR zum Ziel. Der Vertrag soll den Zusammenschluss von Planern zum Zweck der Wettbewerbszusammenarbeit und das Verhältnis der Gesellschafter zueinander und nach aussen während dieser Zusammenarbeit regeln. Diese Vereinbarung soll ab Ende 2017 dreisprachig und zum kostenlosen Download auf der Homepage des SIA zur Verfügung stehen.

Des Weiteren hat die Zentralkommission für Ordnungen das Pflichtenheft und die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Koordination Digitalisierung (AGKD) genehmigt. Die Arbeitsgruppe hat sich vorgenommen, einen Vertragszusatz BIM zu erarbeiten, der den Mitgliedern Unterstützung bei Rechtsfragen (Haftung, Nutzung und Eigentum) und im Umgang mit dem Planervertrag bietet, falls vom Bauherrn die Methode BIM bestellt wird. Die Freigabe zur Publikation wird für die 4. Sitzung der ZO im November 2017 erwartet. Als Ergänzung zum Pflichtenheft hat die Zentralkommission dem Projektantrag Studie BIM der Kommission SIA 112 Modell Bauplanung zugestimmt. Die Studie soll aufzeigen, wie die einzelnen Artikel der SIA 102 bis SIA 112 ersetzt werden können, falls die Methode BIM (Building Information Modelling) in die Leistungs- und Honorarordnungen integriert wird.

Generationswechsel in der Kommission SIA 118

Nach Abschluss der umfangreichen Revisionsarbeiten an der Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten haben viele Mitglieder den Entschluss gefasst, die Kommissionstätigkeit in neue Hände zu übergeben. Für die Weiterentwicklung der Norm SIA 118 ist es wichtig, dass die Kommission aus Personen besteht, die sowohl in der Baupraxis wie auch im Werkvertragsrecht versiert sind. Traditionell sind in der Kommission SIA 118 daher die Bauherren- ebenso wie die Planer- und Unternehmerseite vertreten; daneben ist eine Stimme des Baurechts von Vorteil.

Die Zentralkommission für Ordnungen wählte 18 neue Mitglieder in die Kommission: Guido Biaggio (Astra), Matteo Cogliatti (usic), Christof Gämperle (Entwicklung Schweiz), Peter Heiniger (BPUK/KIK), Dr. Benedikt Koch (SBV), Dr. Dominik Kuonen (SBB), Tobias Meschenmoser (SBV), Hélène Noirjean (SGV), Christina Pagani-Boiani (SBV), Xavier Roulet (FGU), Elmar Schnellmann (VSS), Michael Seiler (KBOB), Dr. Thomas Siegenthaler (Baurecht), Jacqueline Stampfli (IPB), Bernhard von Mühlenen (SZS), Patrick Wetter (KB‘CH), Magnus Willers (BGT) und ­Peter Zwick (BGA).

Für eine weitere Amtszeit wiedergewählt wurden Peter Baeriswyl (SMGV), Roland Hofmann (BGI), Martin Keller (SBV) und Renzo Tarchini (Planer und Vizepräsident).  Präsident der Kommission SIA 118 bleibt Hans Rudolf Spiess, dipl. Bauing. ETH und lic. iur. Leider gelang es nicht, den Anteil der Frauen in der Kommission markant zu erhöhen. Lediglich drei Verbände entsenden eine Fachfrau in die Kommission. Die Kommissionsmitglieder werden jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) hat die Vertragsnorm SIA 150 Bestimmungen für das Verfahren vor einem Schiedsgericht zur Publikation freigegeben. Gegen die Freigabe zur Publikation kann bis zum 29. August 2017 Rekurs beim Vorstand des SIA eingereicht werden.

 

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