Verdichtung einer Gartenstadt auf 130 Prozent
Masterplan für das Friesenbergquartier in der Stadt Zürich; Denkmalschutz teilweise aufgehoben.
Das Stadtzürcher Genossenschaftsquartier am Friesenberg soll sich nach innen entwickeln. Der Denkmalschutz für einzelne Siedlungen und Gärten wurde aufgehoben.
Die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) und die Stadt Zürich haben in einem kooperativen Planungsprozess den «Masterplan FGZ» erarbeitet, der eine quantitative und qualitative Verdichtung im Quartier Friesenberg ermöglichen soll. Der Masterplan diene als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung einzelner Baufelder und öffentlicher Räume und soll langfristig mehr preisgünstigen Wohnraum ermöglichen, so die gemeinsame Medienmitteilung.
Die Genossenschaft prägt das Quartier Friesenberg im Südwesten Zürichs seit fast einem Jahrhundert. Wohnblocks, Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser mit insgesamt 2274 Wohneinheiten sind zwischen 1925 und 2014 entstanden. Die Gartenstadt ähnliche Überbauung zwischen Triemli und Albisgüetli bietet in erster Linie Wohnraum für Familien. Aktuell wird ein neues Quartierzentrum an der Schweighofstrasse gebaut.
Zwischen 2011 und 2014 fand bereits ein Ersatzneubau von vier Einfamilienhausreihen statt; die 64 Reihenhäuser für rund 210 Personen wurden durch ebenfalls vier Zeilen mit teils vier Stockwerke hohen Baukörpern für beinahe 500 Personen ersetzt.
Bis 700 zusätzliche Wohneinheiten
Der «Masterplan FGZ» schafft nun die Grundlage für die weitergehende Erneuerung und Verdichtung der FGZ-Gartenstadtsiedlungen: Bis 2050 sollen zwischen 500 und 700 zusätzliche preisgünstige Wohneinheiten entstehen, so dass im Quartier für 1400 bis 1900 zusätzliche Personen neuer Wohnraum geschaffen werden kann. «Zehn Wohnsiedlungen entsprechen nur noch teilweise den heutigen Anforderungen und sollen bis zum Jahr 2050 schrittweise erneuert werden», wird in der Mitteilung weiter ausgeführt.
Um die Erneuerung in hoher Qualität auszuführen und die erwünschte massvolle Verdichtung nach innen zu ermöglichen, haben die FGZ und die Stadt in einem kooperativen Planungsprozess den «Masterplan FGZ» erarbeitet. Zur Umsetzung der qualitativen Entwicklung brauche es geeignete eigentümerverbindliche Massnahmen, da eine höhere Ausnutzung gemäss heutiger Zonierung nicht möglich ist, so die Medienmitteilung.
Mit der Zustimmung zum Masterplan beauftragt der Stadtrat die eigene Verwaltung, die erforderlichen Planungsinstrumente zu erarbeiten. Für die Neuplanung der Wohnsiedlungen sind Wettbewerbe vorgesehen. Auch hierfür bilde der Masterplan mit Aussagen zu öffentlicher Infrastruktur, Freiräumen, Verkehr und Nachhaltigkeit eine wichtige Grundlage. Demgegenüber geht die FGZ die Verpflichtung ein, mehr preisgünstigen Wohnraum auf Basis der Kostenmiete zu erstellen.
Widerspruch zur Denkmalpflegekommission
Zusätzlich dazu hat der Stadtrat bereits vorgespurt und sich unter anderem einer Empfehlung der städtischen Denkmalpflegekommission widersetzt: Die beiden Friesenberg-Gründeretappen werden nicht ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgenommen; gleichzeitig wird der bereits bestehende Schutz der dazugehörigen Gartenanlagen aufgehoben. Für die nicht länger als schutzwürdig beurteilten Gründersiedlungen jeweils typisch sind ein mittleres Wohnhaus und beidseits angebaute Einfamilienhäuser mit grossen Hausgärten. Sie umfassen derzeit über 120 Wohneinheiten. Der Stadtrat gibt als Grund für diesen Entscheid übergeordnete öffentliche Interessen an: Dazu zählen unter anderem die gesetzlichen Raumplanungsvorgaben für eine Siedlungsentwicklung nach innen, die Umsetzung der 2000-Watt-Ziele sowie der Urnenentscheid durch die Stadtbevölkerung, den Anteil an gemeinnützigem Wohnraum zu erhöhen.
Im Gegenzug werden jedoch die FGZ-Siedlungsetappen «Arbental», «Adolf-Lüchinger-Strasse» sowie «Rossweidli» ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und ins Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen aufgenommen. Erstere besteht aus mehreren talwärts stehenden Einfamilienhauszeilen mit jeweils gedecktem Vorplatz. Die beiden übrigen, nun geschützten Siedlungen weisen dagegen höhere Anteile an Mehrfamilienhäusern auf, die insbesondere in den 1950er Jahren erstellt worden sind.