Ver­stärk­ter Kul­tur­land­schutz

Publikationsdatum
24-11-2015
Revision
24-11-2015

Der Bundesrat soll mehr gegen den Verlust von Kulturland unternehmen, verlangt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats. An der Medienorientierung vom 23. November machte Kommissionspräsident Max Binder (SVP/ZH) zwar die Ausbreitung von Ein- und Zweifamilienhauszonen für den Flächenverschleiss verantwortlich.

Aber auch der Bunde räume dem Kulturlandschutz (vgl. TEC21 41/2015) bei eigenen Projekten, etwa beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, nur geringe Bedeutung ein. Der Kulturlandschutz müsse im Sachplan Verkehr explizit erwähnt werden, fordert die GPK daher. Ausserdem kritisiert die Nationalratskommission die Versäumnisse im Vollzug des Sachplans Fruchtfolgeflächen. Zum einen nehme der Bund seine Aufsichtsfunktion nur zurückhaltend wahr. Zum anderen bleiben die Kantone oft wichtige Informationen über Umfang und Qualität des ackerfähigen Kulturlandes schuldig.

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen legt einen minimalen Umfang pro Kanton fest, wie viel Landwirtschaftsland geschützt werden soll. Die Erhebungen würden jedoch nicht von allen Kantonen gleich gehandhabt, weshalb die Inventare nicht wirklich Kantonsübergreifend verglichen werden könnten, so Kommissionspräsident Binder. Die GPK fordert nun vom Bundesrat eine Überprüfung, ob die Bundesgesetze für einen besseren Schutz des Kulturlandes angepasst werden müssen.

Mit einem zusätzlichen Postulat verlangt die Aufsichtskommission einen Bericht, inwiefern die gesetzliche Gewichtung des Kulturlandschutzes derjenigen von Waldflächen respektive Naturschutzgebieten angeglichen werden kann. Das Kulturland-Anliegen der GPK wird von verschiedenen Seiten unterstützt. Die Ernährungssicherheits-Initiative ist im Parlament hängig; der Bauernverband will damit den Erhalt des ackerfähigen Kulturlandes erreichen. Die Jungen Grünen sammeln ihrerseits Unterschriften für eine Initiative, mit der die Zersiedelung des Landes gestoppt werden soll.

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