Re­vi­si­on der Ord­nun­gen SIA 142 und 143

Die «Ordnung für Architektur- und Ingenieur­wettbewerbe» (SIA 142) und «Ordnung für Architektur- und ­Ingenieur­studienaufträge» (SIA 143) werden revidiert. Die Wettbewerbskommission SIA 142/143 informiert zum Stand ihrer Arbeit.

Publikationsdatum
12-05-2022
Monika Jauch-Stolz
Dipl. Arch. ETH/SIA, Präsidentin der Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge SIA 142/143

Die beiden Ordnungen SIA 142 und SIA 143 werden revidiert – über zehn Jahre sind seit der letzten Revision vergangen. Die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) genehmigte den Projektstart im März 2021. Angestossen wurde die Revision durch aktuelle Entwicklungen im Beschaffungswesen, wie das revidierte Bun­­des­gesetz über das öffentliche Be­schaffungswesen (BöB) mit seiner Verordnung (VöB), das seit Anfang 2021 in Kraft ist.

Im Juli 2021 lancierte die Wettbewerbskommission SIA 142/143 eine breit gestreute Umfrage unter SIA-Mitgliedern und Stakeholdern, die sich mit Wettbewerben und Studienaufträgen befassen. Mit der Umfrage machte sie sich ein Bild darüber, wo die Anwenderinnen und Anwender Handlungsbedarf sehen. Die erfreulich hohe Anzahl an Rückmeldungen half der Kommission dabei, das Revisionsziel zu präzisieren.

Ziele der Revision

Die beiden Ordnungen SIA 142 und SIA 143 sind breit akzeptiert, gewähren Kontinuität und stellen eine qualitativ hochstehende Baukultur sicher. Infolgedessen werden sie nur sanft revidiert. Dabei dienen die Formulierungen des neuen BöB / VöB als Grundlage. Mit der Revision will man Redundanzen beseitigen und die Ordnungstexte harmonisieren. Neu soll die SIA 142 Ordnung für Wettbewerbe und die SIA 143 Ordnung für Studienaufträge heissen. Die Begriffe in den beiden Ordnungen sollen so weit wie möglich vereinheitlicht werden. Dies betrifft zum Beispiel die Bezeichnungen «Jury», bisher «Preisgericht», bei Wettbewerben und «Beurteilungsgremium» bei Studienaufträgen.

Erfahrungen aus der Praxis der letzten zehn Jahre werden ebenfalls ausgewertet und eingearbeitet. Einen besonderen Fokus richtet die Kommission nach wie vor auf «schlanke» Ordnungen, die mit «schlanken» Programmen zu einem «schlanken» Verfahren beitragen. Oder in anderen Worten: Der zu erbringende Aufwand soll für alle an Wettbewerben und Studienaufträgen Beteiligten angemessen bleiben.

Prinzipien eines fairen Verfahrens

Für die Kommission ist entscheidend, dass die Bauherrschaft das am besten geeignete Verfahren für die Aufgabenstellung wählt. Deshalb soll neu am Anfang der beiden Ordnungen eine Tabelle zeigen, welches Verfahren für welche Aufgabe geeignet ist. Ebenfalls neu stehen gleich zu Beginn der Ordnungen die sieben Prinzipien, die ein faires ­Verfahren auszeichnen – unter Berücksichtigung der technischen, ökologischen und ökonomischen ­Anforderungen, die an ein Bauwerk gestellt werden.

Es sind dies: die Angemessenheit und die Transparenz des Verfahrens, die Art und der Umfang des Folgeauftrags, die Wahrung der Urheberrechte, die Gleichbehandlung der Teilnehmenden, die fachkompetente und un­abhängige Beurteilung sowie die angemessene Entschädigung. Diese Prinzipien ermöglichen es, ein Programm knapp und klar zu formulieren. Ein «gutes» Programm verlangt im besten Fall von den Teilnehmenden nur so viel Arbeit, wie zur Ausgestaltung der Lösung notwendig ist und wie die Jurymitglieder fachlich kompetent beurteilen können. Ergänzend dazu bietet die Kommission als Dienstleistung weiterhin die Programmbegutachtung an und stellt so die Durchführung eines fairen Verfahrens für beide Seiten – die Ausloberschaft und die Teilnehmenden – sicher.

Sonderstatus Gesamt­leistungswettbewerb

Der Gesamtleistungswettbewerb stellt alle Beteiligten vor grosse Her­ausforderungen hinsichtlich Aufwand und Stufengerechtigkeit, denn bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt müssen die Teilnehmenden stark ins Detail gehen und den Preis verbindlich deklarieren. Diesem Sonderstatus als Mischverfahren, das zwischen lösungs- und leistungsorientiert angesiedelt ist, soll nun Rechnung getragen werden, indem der Gesamtleistungswettbewerb speziell im Anhang der Ordnung detailliert behandelt wird. Damit gewinnen die Ordnungstexte SIA 142 und SIA 143 an Stringenz, weil sie sich auf rein lösungsorientierte Verfahren konzentrieren.

Einfacher sollen auch die Definitionen zum Ideenwettbewerb und zur Ideenstudie sein: Neu sind die beiden nun konsequent ohne Folgeauftrag definiert. Die Projekt­studie und der Projektwettbewerb hingegen haben immer einen Fol­geauftrag. So werden die Begriffe «Projekt» und «Idee» klar unterschieden.

Bedeutung der Urheberrechte

Das Programm des Wettbewerbs und das Programm des Studienauftrags regeln die Durchführung sowie die Randbedingungen des Konkurrenzverfahrens bis zu dessen Abschluss. Darüber hinausgehende Bestimmungen sollen nicht Bestandteil des Wettbewerbsprogramms sein. Sie werden bei einer Programm­begutachtung durch den SIA weder geprüft noch kommentiert. Das hat auch kartellrechtliche Gründe. Eine Ausnahme davon sind die Bestimmungen zu den Urheberrechten. Deren Bedeutung und deren Handhabung sollen besser erläutert werden.

Technischer Fortschritt bringt neue Arbeitsweisen

Zum Umgang mit den Fortschritten in der Digitalisierung im Wettbewerbswesen – die durch die Covid-Situation mit ihrer teils veränderten Arbeitsweise beschleunigt wurde – hat die Kommission in der Wegleitung «Verwendung digitaler Daten» bereits Stellung genommen. Trotz den verschiedenen digitalen Möglichkeiten, oder gerade wegen dieser, ist es notwendig, einen angemessenen Detaillierungsgrad für Wett­bewerbseingaben festzulegen. Die Kommission diskutiert momentan, wie dies in die revidierten Ordnungstexte einfliessen kann.

Ein weiteres Thema, das die Kommission beschäftigt, ist die Zusammensetzung der Jury. Sie soll eine fachkompetente und unabhängige Beurteilung gewährleisten. Die Kommission prüft, wie die Zusammensetzung diverser gemacht werden kann bzw. ob die Ordnungen das passende Gefäss für solche Reglementierungen sind oder ob diese in den Wegleitungen besser aufgehoben sind.

Nächste Schritte
Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge SIA 142/143 besteht aktuell aus 22 Mitgliedern der Fach­bereiche Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieur­wesen, Gebäudetechnik und Raum­planung sowie Bauherrschaften. Die öffentliche Vernehmlassung, zu der alle Interessierten eingeladen sind, soll Ende 2022 stattfinden. Die Kommission SIA 142/143 strebt die Genehmigung zur Publikation der revidierten Ordnungen an der Dele­giertenversammlung im April 2024 an. Zur Erläuterung der revidierten Ordnungen bietet der SIA nach der Publikationsfreigabe Schulungen an.

 

Bedeutung der Wegleitungen
Folgende 16 Wegleitungen ergänzen und vertiefen die Ordnungen SIA 142 und SIA 143: Programme, Wettbewerbsbegleitung, Gesamtpreissumme, Teambildung, Befangenheit, Post­versand, digitale Daten, Darstellung, Verantwortung Jury, Einbezug Öffentlichkeit, optionale Bereinigungsstufe, Ankauf, Ansprüche, selektive Ver­fahren, Planer und Investoren, Testplanungen. Sie sind praxisbezogen, geben weitere Hinweise zur Anwendung der Ordnungen und stehen auf der SIA-Website kostenlos zur Verfügung.
 

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