Kan­to­ne be­rei­ten Son­nen­wen­de vor

Die Energiedirektorenkonferenz empfiehlt, die kantonalen Bauvorschriften am Minergie-Standard anzupassen und eine indirekte «Solarpflicht» einzuführen. Anfang Januar wurde die Neufassung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) präsentiert, nachdem der Entwurf in der Vernehmlassung teilweise heftig kritisiert worden.

Publikationsdatum
14-01-2015
Revision
25-08-2015

«Wir haben Minergie eingeholt», fasst der Freiburger Staatsrat Beat Vonlanthen die Pläne zur Anpassung der kantonalen Baugesetze zusammen. Demnach soll der Wärmebedarf von Neubauten neu 35 kW/m2 BGF betragen, 25% unter dem aktuellen Bewilligungsniveau. Dazu können entweder zusätzliche Wärmeschutzmassnahmen oder klimafreundliche Heizsysteme beitragen. Weiter streben die kantonalen Energie- und Baudirektoren den Ausbau der Energie-Eigenproduktion sowie eine Ersatzpflicht für bestehende zentrale Elektroheizungen an. Die Sanierungsfrist von 15 Jahren betrifft ebenso das Segment der Elektroboiler.

Das «Nahezu-Null-Gebäude» ist europaweit im Gespräch; auch die Kantone wollen die Energiezufuhr von aussen möglichst drosseln und dies mit verstärkter Produktion vor Ort kompensieren. Das MuKEn-2014-Basismodul schreibt deshalb für Neubauten vor, zwischen 10 W und 30 kW Strom/m2 BGF selbst zu erzeugen. Zudem ist beim Ersatz von fossilen Heizungsanlagen der Energiebedarf zu senken, wozu mindestens genügt, die Warmwassererzeugung vom Heizsystem loszukoppeln. Hansruedi Kunz, Leiter der Energiefachstelle des Kantons Zürich, verneint zwar eine «Pflicht für Solaranlagen», wies aber daraufhin, dass die Vorschriften wohl am einfachsten mit dem Zubau von Photovoltaik respektive Sonnenkollektoren zu erfüllen seien.

Umsetzung bis 2020

Die Einführung der Mustervorschriften in den einzelnen Kantonen ist freiwillig; mit einer flächendeckenden Umsetzung ist gemäss ENDK-Präsident Vonlanthen bis 2020 zu rechnen. Noch in diesem Jahr werden die Kantone ihre Reform zu den Fördermassnahmen im Gebäudebereich präsentieren. Gemäss Amtsleiter Kunz ist vorhersehbar, dass die finanziellen Anreize bei Neubauten deutlich heruntergefahren und im Gegenzug die Förderung von Gebäudesanierungen und der erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Zudem sollen Gebäudeenergieausweise (GEAK) bei geförderten Projekten obligatorisch werden. Insgesamt stellen Bund und Kantone aber mehr Geld für die Energieförderprogramme zur Verfügung. Ebenso beabsichtigen die Kantone mehr für die Energiewende bei den eigenen Bauten zu tun und bis 2050 auf fossilfreie Wärmeversorgung umzustellen. Zudem soll der Stromverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 20% sinken. «Unsere strengen Empfehlungen sollen sanften Druck ausüben – auf die Umsetzung in den Kantonen ebenso wie auf die Beschlüsse des Bundesparlaments zur Energiestrategie 2050», hofft Beat Vonlanthen.

Tags

Verwandte Beiträge