Er­neue­rung im Block

Mit der Gesamtinstandsetzung des Bezirksgerichts Zürich gelingt es Fiechter & Salzmann Architekten, einen zeitgemässen Ausdruck für ein Gerichtsgebäude zu finden, das zugleich Teil eines historischen Blockrands in der Quartiererhaltungszone ist.

Publikationsdatum
16-12-2025
Henriette Lutz
Architektin, Forscherin, seit 2020 Vorstandsmitglied des Vereins ‹créatrices.ch – Frauen gestalten die Schweiz›

Ursprünglich war das 1981 fertiggestellte Gebäude an der Wengistrasse 30 im Zürcher Kreis 4 als Molkerei konzipiert, mit umfangreichen Lagerflächen und kaum Tageslicht im Erdgeschoss. Ende der 1980er-Jahre erwarb der Kanton Zürich das Grundstück und nutzte das Gebäude als Gericht. Eine Passerelle über die Schreinerstrasse verband es im ersten Obergeschoss mit dem benachbarten Haus an der Wengistrasse 28. 

Das Ensemble bildete von nun an den Zweitstandort des Zürcher Bezirksgerichts. Doch trotz mehrerer Umbauten in den folgenden Jahrzehnten war das Gebäude insbesondere in seiner Gestalt und Adressierung nie für die öffentliche Funktion eines Gerichts geeignet. Wie für einen Blockrand üblich, war ein Hochparterre ausgebildet, das jedoch nicht barrierefrei zugänglich war. Eine zurückversetzte Laderampe prägte den ursprünglichen Eingangsbereich in der Wengistrasse.

Eine spezielle Gebäudetypologie

Das Gerichtsgebäude besetzt die Ecke einer klassischen Blockrandbebauung. Dabei sind die Gebäudetiefe und die auf eine industrielle Nutzung ausgelegte Typologie ungewöhnlich. Das Bauvorhaben bot zudem die Möglichkeit, die Bruchstelle in der Fassadenflucht in der Wengistrasse zu korrigieren. Seit der Teilrevision der Verkehrsbaulinien im Jahr 2013 dürfen die Häuser näher an die Strasse rücken, was beim Nachbarhaus bereits umgesetzt wurde.

Dieser Artikel ist erschienen in «Fassaden: Umbaukultur aus öffentlicher Hand».
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2019 schrieb der Kanton Zürich ein Planerwahlverfahren für die Instandsetzung des Bezirksgerichts aus, das die ARGE Fiechter & Salzmann Architekten und Fanzun für sich entscheiden konnte. Die Bauaufgabe beinhaltete die Sanierung der Gebäudetechnik, die zum grössten Teil noch aus den 1980er-Jahren stammte, und räumliche Anpassungen aufgrund des gestiegenen Raumbedarfs von drei auf zwölf Gerichtssäle. 

Sicherheitsanforderungen bedingten zudem, den öffentlichen Personenverkehr von den internen Wegen des Gerichtspersonals zu entflechten, was den Einbau eines zusätzlichen Treppenhauskerns erforderte. Bereits im Verfahren war vorgesehen, den Stahlbetonskelettbau bis auf den Rohbau zurückzubauen, eine neue Fassade zu entwickeln und die bestehende Ausnützungsreserve auszuschöpfen. Ein Teil der neuen Flächen in den oberen Geschossen soll als Büroräume extern vermietet werden.

Transparente Gerichtssäle

Fiechter & Salzmann Architekten ordneten sämtliche Gerichtssäle rund um eine zweigeschossige zentrale Halle mit öffentlichem Charakter an. Hierzu stockten sie die Überbauung im Inneren des Blocks um zwei Geschosse auf. Der alte hölzerne Dachstuhl wurde zurückgebaut und durch ein Attikageschoss in Stahlkonstruktionsbauweise ersetzt, in dem auch die anspruchsvolle Gebäudetechnik untergebracht ist. An der Gebäudeecke rückt das Attikageschoss auf die Gebäudeflucht vor und unterstützt damit die Adressbildung. Entlang der Wengistrasse rückt das Gebäude bis zur Verkehrsbaulinie vor und eine Begrünung vor dem Gebäude nimmt Bezug auf die Vorgärten der Nachbarschaft.

Die neu gestaltete Fassade muss nicht nur den Anforderungen an Öffentlichkeit genügen, sondern sich auch harmonisch in die Quartiererhaltungszone einfügen. Dies gelingt mit einer vertikalen Gliederung, die sich an den benachbarten Bauten der vorletzten Jahrhundertwende orientiert und deren Traufkanten aufnimmt. Alle Gerichtssäle sind an der Fassade angeordnet, auch wenn während der Verhandlungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte innenliegende Vorhänge zugezogen werden.


Die vorgehängten Fassadenelemente folgen einem klaren Raster, sind direkt an den bestehenden Geschossdecken befestigt und gleichen bauliche Toleranzen des Bestands aus. Sie bestehen strassenseitig aus roten Textilbetonelementen auf einer Unterkonstruktion aus Aluminiumrahmen. Gestalterisch stellen sie einen Bezug sowohl zum benachbarten Gerichtsgebäude als auch zu den historischen Backsteingebäuden am anderen Ende der kurzen Schreinerstrasse her. 

Die rhythmische Anordnung der Fenster in zwei- und dreiachsige Gruppen zwischen vorgehängten Betonlisenen schafft eine Analogie zu fallenden Vorhängen und eine lebendige Fassadenstruktur. Im Innenhof wirkt das kleinteilige Raster der Aluminiumverkleidung in Sandtönen weniger verspielt. Die gestaffelte Dachlandschaft ist extensiv begrünt und mit Ausnahme einer Terrasse für Mitarbeitende aus Sicherheitsgründen nicht zugänglich.


Die Künstlerin Clare Goodwin kreierte in Zusammenarbeit mit dem Steinmetz Urs Schmitt in der zentralen Halle des Bezirksgerichts Bodenplatten aus dünnen Scheiben der alten Elementfassade. Die geklebten Betonsandwichplatten liessen sich nicht rezyklieren, aber einige wenige fanden so im Rahmen des Kunst-am-Bau-Projekts ein zweites Leben.

Gesamtinstand­setzung Bezirksgericht Zürich
    

Bauherrschaft:
Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt

Architektur: 
Fiechter und Salzmann Architekten 

Generalplanung: 
ARGE Fiechter & Salzmann Architekten und Fanzun


Tragkonstruktion: 
Schnetzer Puskas Ingenieure 


Fassadenplanung: 
gkp Fassadentechnik 


HLKKS-Planung: 
Amstein + Walthert 


Bauphysik: 
Kopitsis Bauphysik


Facts & Figures
 

Fertigstellung: 

2026


Baukosten: 
ca. 40 Mio. CHF


Geschossfläche: 
10 886 m2
 

Volumen: 
38 056 m3
 

Energieversorgung: 
Grundwasserwärmepumpe
 

Art der verbauten Solar­panels, Leistung: 
Solarmodule 3S Indach, Gesamtleistung 31 810 kWp


 

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