Zu «Drei­län­de­reck – Vor­bo­ten des Wan­dels»

Leserbrief

Zu unserem Heft TEC21 43/2019 erreichte uns eine Leserzuschrift.

Data di pubblicazione
25-11-2019

In Ihrem ausführlichen Bericht wurde Planern und Promotoren viel Platz für deren Ideen, Zahlen und Perspektiven eingeräumt. Aber weder wurde das Thema der Trockenwiesen- und Weiden-Flächen (TWW) im Perimeter des Gateway-Basel-Projekts mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angeschnitten noch das Thema der bedrohten Naturwerte im Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Hafen­beckens 3.

Das führt zu einer verzerrten Wahrnehmung des Gate­way-­Basel-Nord-Projekts sowie zu einer bedauerlichen Verkennung der Bedeutung des bundesrechtlich geschützten Naturgebiets und einer systematischen Geringschätzung dieser Flächen, die vollständig zerstört werden sollen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Wochen eine Beschwerde gegen das Terminal­projekt im Basler Rheinhafen gutgeheissen. Damit erhält das Gateway Basel Nord vorerst keine Bundes­gelder. Für die Projektpromotoren ist diese Nachricht ein herber Rückschlag, der die Realisation des trimodalen Güterterminals zeitlich weit zurückwerfen wird.

Ein noch grösserer Schock könnte es allerdings sein, wenn das Projekt einige Jahre und viele Millionen Steuergelder später am Bundesgericht definitiv scheitert, weil es trotz klarer Rechtslage auf einem Naturschutzgebiet geplant wurde, das national höchsten Schutz geniesst.

Das 20 ha grosse Areal, auf dem das neue Hafenbecken 3 und das Gateway Basel Nord liegen sollen, ist ein geschütztes Naturjuwel mit einer Arten- und Lebensraumvielfalt, die ihresgleichen sucht und von allen relevanten Fachstellen als schweizweit einzigartig anerkannt ist. Es ist deshalb im Inventar der Trockenwiesen und Weiden von nationaler Bedeutung (TWW) aufgeführt und innerhalb dieses Inventars noch als «speziell wertvoll» ausgewiesen.

Die TWW sind neben Mooren und Auen die einzigen Lebensräume («Biotope von nationaler Bedeutung»), für die nationale Inventare erstellt wurden, um die wenigen noch bestehenden und für die Artenvielfalt überaus wertvollen Gebiete strikt zu schützen.

Völlig unverständlich und auch unverantwortlich ist es, dass die SBB und das Bundesamt für Verkehr gemeinsam mit der Basler Regierung just an diesem Ort ein Projekt pushen, das vor dem Bundesgericht voraussichtlich keinen Bestand haben wird. (Im Übrigen sind die Ähnlichkeiten zum Hafenprojekt Köln-Godorf frappant, das mit ähnlicher Begründung voran­getrieben wurde und kürzlich aufgrund seiner Missachtung von Naturschutzgesetzen scheiterte.)

Pro Natura Basel wird dieses unsinnige Projekt juristisch durch alle Instanzen bekämpfen,denn damit würde das bei Weitem grösste und wertvollste Naturschutzgebiet im Kanton und in der Region zerstört. Dieses Engagement wird sich auch gegen die Finanzierung des neuen Hafenbeckens durch den Kanton Basel-Stadt richten. Hier steht in den nächsten Monaten ein Entscheid des Grossen Rats (Ratschlag 18.1757.01) über einen Kredit in der Höhe von 115 Mio. Franken für den Bau des neuen Hafenbeckens 3 an.

Dr. Martin Kolb, Vorstand Pro Natura Basel

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