Ab­fall­kreisläufe op­ti­mie­ren

Abbruch und Rückbau

Das Entsorgungsmodell des Kantons Zürich, beim Gebäudeabbruch eine externe Kontrolle einzuführen, könnte schweizweit Schule machen.

Date de publication
03-05-2018
Revision
08-05-2018

Gut die Hälfte der ­Bauabfälle wird im Kanton Zürich derzeit in stofflicher, gebundener Form wieder- oder weiterverwertet. Eine weitere Annäherung an die umweltschonende Kreislaufwirtschaft ist erwünscht. Eigentlich verlangt der Bund seit zwei Jahren, dass bei Gebäudeabbrüchen parallel zum Baubewilligungsverfahren ein Entsorgungs- und Recyclingkonzept vorgelegt wird. Dieses Prozedere ist aber noch längst nicht in allen Kantonen und Gemeinden Stan­dard. Zu den Vorreitern gehört Zürich; hier geht die kantonale Abfall­be­hörde nun sogar den nächsten Schritt voraus: Das Prüfen der Entsorgungskonzepte und allfälliger Schadstoffgutachten soll nicht länger den Gemeinden überlassen sein. Die kantonale Abfallbehörde zieht stattdessen Fachleute aus der Privatwirtschaft bei, um die Abfallkreisläufe zu optimieren.

Der Rück- und Um­bau von Ge­bäuden wird ab dem 1. Juni 2018 einer privaten Kontrolle unterstellt. Zu beauftragende Kontrolleure haben dazu eine Ausbildung und eine Befug­nis der Kantonsbehörde vorzu­weisen. Dieser zusätz­liche Schritt wird generell nur bei Gebäuden erfor­­derlich, die vor 1990 erstellt wurden. Wie die Sek­tion Abfallwirtschaft beim Kanton Zürich mitteilt, werde das Vorgehen von kommu­nalen Bauverwaltern begrüsst. Ob es auch in den übrigen Kantonen Schule machen wird, ist offen. Man beginnt aber, sich schweizweit dafür zu interessieren.
 

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