Lärm­schutz: Pla­ne­rische Grat­wan­de­rung

Editorial

Date de publication
01-09-2016
Revision
05-09-2016

Viel Lärm um nichts? Dreimal schon haben hohe Gerichte in diesem Jahr über das Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung entschieden. Im ersten Fall darf das Kirchengeläut einer Zürcher Gemeinde nur noch die vollen Stunden zählen, obwohl die geltenden Grenzwerte auch sonst eingehalten worden wären. Und mit den beiden anderen Urteilen pfiff das Bundesgericht diejenigen Kantone zurück, die die Lärmbeurteilung von Neubauten etwas gar freizügig vorgenommen hatten. Das Präjudiz stoppt die «Lüftungsfenster»-Bewilligungspraxis, die sich zur Siedlungsverdichtung eingebürgt hat. Die Richter weisen also jegliche Kompromisse beim Lärmschutz ab. Die Gesundheit gehe auf jeden Fall vor; schlafende Anwohner seien zwingend vor störenden ­Geräuschen zu schützen. Mit den neuesten medi­zinischen Befunden, dass Lärm krank macht, stimmt dies auf jeden Fall überein.
Nach diesen teilweise noch nicht rechtskräftigen Richtersprüchen wäre nun eigentlich die Politik um eine ebenso eindeutige Haltung gefragt: Das wirkungsvollste Mittel gegen Lärm ist das Eindämmen der Schallquellen. Wie lang es ­dauert, bis Strassen ruhiger werden, soll hier aber nicht weiter ausgeführt werden. In der aktuellen Ausgabe interessiert viel mehr, was diese juristisch forcierte Pattsituation für die Planung vor Ort bedeutet. Architektinnen und Städtebauer üben sich längst in einem Spagat, um die teilweise gegensätzlichen Ansprüche und Vorschriften im Sinn der Bewohnerschaft erfüllen zu können.

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