Volk spricht sich für schär­fe­res Vor­ge­hen ge­gen Zer­sied­lung aus

In der Raumplanung kommen strengere Regeln auf die Kantone zu. Das Stimmvolk stellt sich mit 62.9% Ja-Stimmen hinter das revidierte Raumplanungsgesetzes.

Publikationsdatum
04-03-2013
Revision
01-09-2015

Sämtliche Kantone mit Ausnahme des am stärksten betroffenen Kantons Wallis haben dem Raumplanungsgesetz zugestimmt. Die Walliser Stimmberechtigten lehnten das Gesetz ihrerseits wuchtig mit 80.4% Nein-Stimmen ab. Das Gros der Kantone stimmte mit 55 (Tessin, Appenzell Innerrhoden) bis 70% zu. Am höchsten fiel die Zustimmung in Basel-Stadt (78.1%), Zug (71.4%), Zürich (71.2%) und Basel-Land (70.3%) aus. Zugestimmt haben selbst die mutmasslich ebenfalls betroffenen Kantone Freiburg (62.9%), Jura (62.8%), Waadt (56.5%) und Tessin. Die Vorlage kam vors Volk, weil der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) das Referendum ergriffen hatte. 

Besserer Vollzug

Das Ziel des revidierten Raumplanungsgesetzes ist es, das schon fast traditionelle Vollzugsdefizit in der Raumplanung zu lindern. Weil einige Kantone die Bundesvorgaben ungenügend umgesetzt haben, kam es in einigen Regionen zu Zersiedlung und Landverschleiss. Schon nach dem heutigen Gesetz sollten die Kantone ihre Bauzonen auf den Bedarf von 15 Jahren ausrichten. Einige Gemeinden im Wallis verfügen jedoch über Reserven für bis zu 50 Jahre. Das neue Gesetz nimmt nun die Kantone an die kürzere Leine, damit alle die 15-Jahre-Regel einhalten. Sie sind beispielsweise verpflichtet, zu gross geratene Bauzonen zu reduzieren. Die betroffenen Eigentümer werden zum Teil entschädigt, was je nach Kanton hohe Kosten verursachen wird. Darauf richtete sich die stärkste Kritik der Gegner wie dem sgv, der das Referendum ergriff, der SVP, FDP sowie von economiesuisse. Sie warnten vor höheren Mieten und Immobilienpreisen.
Ausserdem müssen alle Kantone eine Mehrwertabgabe schaffen, mit der mindestens 20% des Mehrwertes, der bei einer Neueinzonungen von Bauland entsteht, abgeschöpft wird. Solche Abgaben kennen heute bereits die Kantone Basel-Stadt, Thurgau, Neuenburg und Genf. Festgelegt wird ferner, dass die Kantone mit dem Boden haushälterisch umgehen und die Verdichtung vorantreiben sollen. Damit Bauland nicht gehortet wird, können die Kantone zudem Eigentümer verpflichten, ihr Land in einer bestimmten Frist zu überbauen.
Die Wirkung des Gesetzes setzt indes noch länger nicht ein; die Bereinigung dürfte 20 Jahre dauern. In den nächsten Monaten müssen sich Bund und Kantone zunächst einigen, wie der Baulandbedarf von 15 Jahren zu berechnen ist. Dabei baut die Verwaltung auf existierende Konzepte in den Kantonen auf. Sobald der Bundesrat das Gesetz in Kraft setzt - voraussichtlich im Frühling 2014 -, bleibt den Kantonen fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Den Kantonen ist es verboten, bis zur Genehmigung des neuen Richtplans durch den Bundesrat ihre Bauzonen insgesamt zu vergrössern. Nach Verwaltungsangaben dürften jedoch die meisten Kantone zügig zur Tat schreiten. Bei vier bis sechs Kantonen - vor allem im Wallis - sind grössere Anpassungen nötig. Liegen die neuen Richtpläne vor, müssen die Gemeinden ihre Nutzungspläne ändern. Erst dort wird klar, wo es zu Rückzonungen kommt.

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