De­bat­te um die Pla­nungs­ho­no­ra­re

Vergabewesen

Eine Anpassung der Honorierungsvorgaben durch den Kanton und die Stadt Zürich sorgt seit Anfang Jahr landesweit für Aufruhr. Was steckt dahinter? Was sind die neusten Entwicklungen? Und vor allem: Wie geht es jetzt weiter?

Publikationsdatum
09-10-2025
Judit Solt
Fachjournalistin BR, Chefredaktorin espazium magazin

Dieser Artikel erschien erstmals am 23. Juli 2025. In der jetzigen Form  handelt es sich um eine ergänzte und aktualisierte Version.

Den Architektinnen und Architekten fiel es nicht sogleich auf: Das Hochbauamt des Kantons Zürich und das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich haben ihre Honorierungsvorgaben für Planungsleistungen per Anfang 2025 angepasst. Zunächst blieb es ruhig. Doch nach einigen Wochen sorgte die Sache für wachsende Sorge in der lokalen Architekturszene – und bald auch darüber hinaus. 

In der Romandie sprach man beunruhigt vom «modèle zürichois». Und nun? In diesem Beitrag fassen wir die Ereignisse der letzten neun Monate zusammen, berichten über die neusten Entwicklungen, ordnen ein und geben einen Ausblick. 

Zurückindexieren auf 2018

Festgehalten sind die neuen Honorierungsvorgaben im revidierten «Merkblatt zu Planungsaufträgen»  des AHB vom Januar 2025  und der Wegleitung «Planerhonorare und Vertragsmodelle» des HBA vom 1. Januar 2025. 

Für Beunruhigung unter den Architektinnen und Architekten sorgte vor allem die Berechnung des Schlusshonorars: Die gesamten aufwandbestimmenden Baukosten im Zeitpunkt der Bauabrechnung werden mit dem Zürcher Wohnbauindex ZIW wieder auf das Jahr 2018 zurückindexiert. 

In einem Gespräch erläuterte Beat Pahud, Kantons­baumeister von Zürich und Leiter des Hochbauamts HBA: «2018 war das letzte Jahr, in dem die Kalkulationsformel für die Leistungs- und Honorarordnungen des SIA noch galt und der SIA die Kalkulationshilfe dazu publiziert hat. Damit haben wir auch in den folgenden Jahren noch gut gearbeitet. Doch ab 2022 war die Bauteuerung überproportional hoch, und das hat zu einer Verzerrung geführt. Die Stahlpreise zum Beispiel haben sich vervielfacht. Dass die Planerhonorare in gleichem Mass steigen sollen, lässt sich schlicht nicht rechtfertigen.» 

Um die allgemeine Teuerung und die Lohnteuerung zu berücksichtigen, haben die beiden Bauherrschaften im Gegenzug ihre Stundenansätze erhöht – doch nicht in angemessener Weise, argumentierte die Zürcher Architekturszene.

Problematische Koppelung

Mit der Anpassung ihrer Honorierungsvorgaben rühren Stadt und Kanton an ein Thema, das schon länger für Kontroversen sorgt: Die Koppelung der Planungshonorare an die Baukosten. 

Tatsächlich steht dieses Modell auch unter Ingenieuren und Architektinnen schon länger in der Kritik. Moniert wird vor allem, dass ein solcher Ansatz falsche Anreize setze. Planungsfachleute hätten kaum ökonomisches Interesse daran, ihre Arbeitszeit in schlankere Projekte zu investieren, die mit weniger Aushub, Baustoff oder Technik auskommen. Im Gegenteil: Derlei Innovation werde finanziell abgestraft. Zu honorieren sei deshalb nicht die schiere Baumasse, sondern die intellektuelle Leistung für die Planung hochwertiger Bauten.

In jüngster Zeit kommt das Argument hinzu, dass das Modell – wie im Übrigen auch manche technische Norm – ursprünglich vom Neubau her erdacht und deshalb für das Bauen im Bestand nur bedingt adäquat sei. Die Nachhaltigkeitsziele, zu denen sich die Schweiz und der SIA bekennen, und insbesondere das Netto-Null-Ziel erfordern ein Umdenken von der Tabula-Rasa-Mentalität hin zur zirkulären Ökonomie. Doch bei Instandsetzungen, Umnutzungen und Transformationen stehe die Komplexität der Planungsaufgabe oft in keinem Verhältnis zu den Baukosten.

Rückblende 1: LHO-Formel hinterfragt

Hinzu kommen seit einigen Jahren auch juristische Unsicherheiten. 2018 erzwang die Weko den Rückzug des bis dahin geltenden, mit den Baukosten gekoppelten SIA-Zeitaufwandsmodells. Seither gibt es faktisch keine allgemein anerkannten, geschweige denn politisch sanktionierten Honorierungsansätze mehr.

Zur Erinnerung: Bis 2018 ermöglichte die Formel in Artikel 7 des Zeitaufwandmodells der SIA-­Leistungs- und Honorarordnungen LHO 102, 103, 105 und 108 eine Abschätzung des Stundenaufwands, der mit einer Planungsaufgabe verbunden ist, anhand der Baukosten und weiterer Parameter.

Die Formel stand allerdings in der Kritik der eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko (vgl. E-Dossier LHO). 2002 hielt die Weko den SIA dazu an, das damals geltende Kostentarifmodell zurückzuziehen. Die folgende LHO-­Revision ersetzte die langjährige Honorarformel durch eine Zeitaufwandformel. Diese kam während rund zehn Jahren zur Anwendung; mit den Honorarempfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) bildete sie eine Orientierungshilfe zur Honorar­abschätzung.

Rückblende 2: LHO-Formel zurückgezogen

2015 rügte die Weko den SIA und die KBOB erneut: Sowohl das Zeit­aufwandmodell als auch die Honorarempfehlungen würden eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen. Daraufhin zog die KBOB ihre Honorarempfehlungen per Ende 2017 zurück. 

Das Zeitaufwandmodell des SIA blieb vorerst bestehen, bis die Weko Voruntersuchungen zur Kartellrechtskonformität der LHO einleitete. Im November 2018 sah sich der SIA schliesslich gezwungen, die betroffenen LHO neu zu publizieren – ohne die jeweiligen Artikel 7. 

Auch wenn sich die Branche noch einige Jahre lang weiterhin an der etablierten Honorierungspraxis orientierte, erodierte dieser Konsens zusehends. Honorare sind heute letztlich Verhandlungssache – was insbesondere für jüngere Büros eine grosse Herausforderung darstellt.

Neues SIA-Modell in Arbeit

Seit 2018 arbeitet der SIA daran, wettbewerbsrechtlich legale Praktiken zur Honorarermittlung und -vergütung neu zu definieren. Zusammen mit der ETH Zürich hat er eine Plattform zur Aufwandermittlung entwickelt: Statt Baukosten sollen künftig nachvollziehbare Kriterien im Zusammenhang mit dem spezifischen Projekt den Aufwand bestimmen. Dieser Logik folgt auch die noch laufende Revision der Leistungs- und Honorarordnungen.

Die Markteinführung der Plattform für Architekturleistungen nach SIA 102 war für August 2025 angekündigt. Dem kamen die Stadt und der Kanton Zürich im Januar 2025 mit ihren angepassten Vorgaben nun zuvor. Und diese könnten, so die Sorge vieler Architekturbüros, landesweit Tatsachen schaffen. Was befürchten sie konkret?

April 2025: Kritik an den neuen Vorgaben

Im Winter 2025 gründeten 39 Architekturbüros die Arbeitsgruppe AG Honorare, vertreten durch eine Taskforce aus den bekannten Büros pool, Baumberger Stegmeier, neff neumann, EM2N und Graber Pulver. 

Am 10. April 2025 wandte sich die Arbeitsgruppe mit einem Schreiben an den Kanton und die Stadt Zürich. Sie kritisierte, dass die revidierten Vorgaben zwei entscheidende Faktoren ausser Acht liessen: Erstens sei die Anzahl der im Grundhonorar inkludierten Zusatzleistungen stark gestiegen, ohne dass eine entsprechende Korrektur der Honorarfaktoren stattgefunden hätte. 

Zweitens habe die Komplexität der Planung in den letzten Jahren zugenommen. Der Wandel der technischen Normen, der gesellschaft­lichen Anforderungen und der Auslegungspraxis von Gesetzen sowie neue digitale Prozesse und die Schwierigkeit, teilweise widersprüchliche Behördenvorgaben in Einklang zu bringen, würden einen beträchtlichen Mehraufwand generieren. Dieser sei im Honorar weiterhin nicht abgebildet.

Juni 2025: Erstes Gespräch und Aufruf des BSA

Am 3. Juni 2025 fand ein Gespräch zwischen Vertretenden der AG Honorare einerseits und des städtischen Amts für Hochbauten und des kantonalen Hochbauamts andererseits statt. Alexander Huhle, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung von Graber Pulver Architekten, war seitens AG Honorare beteiligt. «Konsens herrschte vor allem darin, dass die Sichtweisen komplett unterschiedlich sind», stellt er fest.  

Weitere Gespräche hätten Stadt und Kanton nicht ausgeschlossen. «Doch solche Verhandlungen», meint Huhle weiter, «sollen nicht mit der AG Honorare stattfinden, weil diese – auch darin waren sich alle einig – nicht als offizielle Vertretung der Planungsbranche legitimiert sei.» 

Harsche Kritik an der Einführung der Rückindexierung der aufwandbestimmenden Baukosten durch Stadt und Kanton Zürich übt auch der BSA Schweiz. Am 16. Juni 2025 alarmierte er seine Mitglieder mit einer Mitteilung und rief sie zur Wachsamkeit auf: Auch wenn Stadt und Kanton Zürich im Gegenzug zur Rückindexierung der Baukosten ihre Stundenansätze erhöhten, resultiere ein Rückgang des Honorars ab 2025. Und dies, obwohl «unter Berücksichtigung der statistischen Gegebenheiten und einer konservativen Einschätzung der notwendigen Mehrleistungen durch die Planerinnen und Planer das Honorar per Anfang 2025 eigentlich steigen und nicht fallen [müsste]». 

Juni 2025: Stellungnahme des SIA

Damit war der Ball wieder beim SIA als massgebendem Berufsverband der Planungsbranche. Er reagierte am 26. Juni 2025 mit einer von der Präsidentin und zwei Vizepräsidenten unterzeichneten Stellungnahme. Auch deren Ansage zur Zürcher Neuerung war unmissverständlich: «Diese Änderung […] wird durch den SIA strikt abgelehnt.»

Zwar anerkannte der SIA, dass Bauherrschaften ein legitimes Interesse daran hätten, die Honorierung von Planungsleistungen regelmässig zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Doch die gewählte Rück­indexierungspraxis fokussiere einseitig auf die aufwandbestimmenden Baukosten und lasse weitere zentrale Komponenten des geltenden Honorarrahmens ausser Acht.

Der SIA bestätigte, dass nicht nur die Baukosten, sondern auch der Planungsaufwand gestiegen sei: «Der SIA kann die deut­liche Zunahme der planerischen Komplexität, der regulatorischen Anforderungen und der Lohnkosten seit 2009 nachweisen. Eine Modellanpassung, welche diese Aspekte unberücksichtigt lässt, verkennt die Realität in den Planungsbüros.»

Juli 2025: Existenzielle Folgen befürchtet

In seiner Stellungnahme nannte der SIA «substanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Grundlagen von Planungsbüros in der Schweiz». Dabei sei das Land gerade jetzt auf ein leistungsfähiges, resilientes Planungswesen angewiesen – insbesondere, um politische Ziele wie die Klimaneutralität zu erreichen. «Umso bedauerlicher ist es», hiess es weiter, «dass sich die neue Praxis von Stadt und Kanton Zürich bereits in weiteren Kantonen, Gemeinden und auch privaten Bauherrschaften abzeichnet.»

Dem pflichtete Lilitt Bollinger, Co-Präsidentin BSA Schweiz, im Juli 2025 ebenfalls bei: «Die einseitige Massnahme berücksichtigt die heutige Arbeitsrealität der Architektinnen und Architekten nicht. In der Essenz ist sie eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen bis mittelgrossen Architekturbüros.» Und auch sie bestätigte den «negativen Vorbildcharakter»: «Leider hat sich die Nachricht aus Zürich wie ein Lauffeuer in der Schweiz verbreitet und weitere Hochbauämter führen Rückindexierungen ein.»

In der Zwischenzeit einigten sich der SIA, das Hochbauamt des Kantons Zürich und das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich auf ein klärendes Gespräch. Laurindo Lietha, Verantwortlicher Beschaffungswesen, Berufsgruppen Architektur und Ingenieurbau, Internationales beim SIA, berichtete: «Wir sind zuversichtlich, gemeinsam partnerschaftlich Lösungen zu finden, die sowohl die wirtschaftliche Realität der Planungsbüros anerkennen als auch die Interessen der Bauherrschaften ernst nehmen.» Auch der BSA befürwortete eine rasche Aufnahme von Gesprächen mit Stadt und Kanton Zürich unter der Federführung des SIA.

August 2025: Der SIA lanciert die Value app

Im August lancierte der SIA wie zuvor angekündigt die Plattform Aufwandbestimmung und die Value app – ein neues digitales Instrument zur Aufwandbestimmung, das er seit 2021 zusammen mit der ETH Zürich entwickelt hatte. Die Value app ist kostenlos nutzbar, erforderlich ist aber ein SIA-Konto, das unabhängig von einer Mitgliedschaft kostenlos erstellt werden kann.

Im Vorfeld hatte die Value app mehrere Testphasen durchlaufen, in denen ihre Praxistauglichkeit mit Architekturbüros und Bauherrschaften geprüft wurde. Die kartellrechtliche Einschätzung durch die Weko hatte 2023 ergeben, dass das Tool keine Wettbewerbseinschränkung darstellt. 

Die parallel laufende Revision der LHO, die 2026 abgeschlossen werden soll, ist in der Value app berücksichtigt. Das Tool ist vorerst auf Architektur ausgelegt, 2026 soll die Erweiterung für die anderen Planungsdisziplinen folgen.

Paradigmenwechsel bei der Aufwandermittlung

Mit der Value app und der LHO-Revision vollzieht der SIA eine grundlegende Abkehr vom bisherigen Honorarmodell. Die Value app auf der Plattform Aufwandermittlung, so Laurindo Lietha, zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie nicht mehr auf den Baukosten als determinierende Grösse abstelle, sondern diverse Aspekte des Projekts und dessen Organisation berücksichtige.

Dies zum Vorteil der Baukultur, wie SIA-Vizepräsident Marco Waldhauser erläutert: «Das neue Modell eröffnet die Möglichkeit, innovative Lösungen zu belohnen: Es berücksichtigt vor allem Faktoren, die keinen direkten Zusammenhang mit der Bausumme haben, sondern den tatsächlichen Planungsaufwand abbilden. Das bietet die Chance, heutige Herausforderungen offener und breiter anzugehen – etwa das zirkuläre Bauen, Lowtech-Ansätze, die Netto-­Null- und Energieziele.»

August 2025: Treffen SIA, Kanton und Stadt Zürich

Wie im Juni in Aussicht gestellt, trafen sich Ende August 2025 Vertretungen des HBA, des AHB und des SIA für ein klärendes Gespräch. Sie einigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen mit dem Ziel, praxistaugliche Modelle der Honorierung zu entwickeln, um Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen für alle zu schaffen. 

Einigkeit herrschte darin, dass die Vergütung von Planungsleistungen nicht einseitig an die Baukosten gekoppelt sein sollte, sondern den Aufwand, die Leistungen und die realen Teuerungswerte zu berücksichtigen habe – im Sinne der soeben lancierten Value app. Für die konkrete Umsetzung ist eine Zusammenarbeit in zwei gemeinsamen Arbeitsgruppen geplant, die sich der Leistungsdefinition bzw. der Aufwandermittlung widmen.

«Die Praxis von Stadt und Kanton Zürich zeigt, dass wir seit jeher eine hohe Baukultur pflegen und fördern», sagt Wiebke Rösler Häfliger, Direktorin des Amts für Hochbauten AHB der Stadt Zürich. «Es ist mir wichtig, das zu betonen – und auch, dass wir als öffentliche Auftraggeber für eine faire Honorierung einstehen. Wir sind überhaupt nicht daran interessiert, die Honorare zu drücken, wir wollen ja auch eine gute Leistung von den Planungsbüros erhalten. Aber die Honorare müssen für beide Seiten fair sein.»

Oktober 2025: Wie geht es weiter?

Konkret heisst das: Der Kanton und die Stadt Zürich wenden weiterhin die von ihnen revidierten Honorierungsvorgaben von Januar 2025 an. In einem parallel zu den zwei Arbeitsgruppen laufenden, gemeinsamen Prozess wollen sie jedoch dazu beitragen, die Value app auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.

«Die Value app wurde eben erst lanciert. In einem ersten Schritt geht es darum, ihre Marktfähigkeit zu überprüfen und sie zu validieren», berichtet Beat Pahud. «Unser Beitrag als Auftraggeber besteht darin, anhand der Daten von bestehenden Projekten zu prüfen, was herauskommt, wenn wir die Honorare auf Basis der Value app berechnen.» Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

Derweil bleibt es also dabei: In Zürich gilt «le modèle zürichois», andernorts gelten Modelle nach dessen Vorbild, die vom SIA zurückgezogene Formel von 2018 oder auch ganz andere Ansätze. Die Value app wird am Markt validiert. Daneben erarbeiten auch andere Anbieter Produkte zur Honorarermittlung, so etwa die auf Kennwerte in der Bau- und Immobilienwirtschaft spezialisierte Firma keeValue in Brugg.

Für November planen die SIA-Sektion Zürich und die BSA-Sektion ZAGG eine Veranstaltung, an der die Entwickler beider Instrumente sowie Exponentinnen und Exponenten des SIA informieren und diskutieren sollen. Die Veranstaltung ist intern und richtet sich an rund 100 Mitglieder der beiden Sektionen. Die Fachpresse soll jedoch dabei sein – wir bleiben dran.

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