Bern: Dr. Jost Hart­mann-Preis ver­lie­hen

Der Dr. Jost Hartmann-Preis 2012 ist am 20. November 2012 an zwei Einzelpersonen, eine Bauherrschaft, eine Unternehmung und zwei Architekturbüros verliehen worden. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben sich um die besonders sorgfältige Renovation von Berner Altstadthäusern verdient gemacht.

Publikationsdatum
27-11-2012
Revision
01-09-2015
Das Architekturbüro Campanile & Michetti wird für den Umbau des 1766 erbauten Gasthofs «Zum Goldenen Adler» ausgezeichnet. Es hat dabei insbesondere die Raumausstattung sowie die historischen Gebäudestrukturen wiederhergestellt und diese auch im erweiterten Kellergeschoss übernommen.
Das Architekturbüro André Born wird für die sorgfältig und unkonventionell umgesetzten Renovationsarbeiten im Westteil des Stiftsgebäudes an der Herrengasse 1 ausgezeichnet. Es hat sich unter anderem dafür eingesetzt, die einzigartige dekorative Malerei der Wandtäferung zu rekonstruieren und stilistisch passende Kachelöfen wieder einzubauen.
Peter Huggler, Projektleiter des Amtes für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern, wird für sein grosses Engagement im Dienste der Baudenkmäler ausgezeichnet.
Karin Hänni wird für die mit bemerkenswertem Können und grosser Begeisterung ausgeführte dekorative Bemalung der Täferungen an der Herrengasse 1 ausgezeichnet. Die Malerei wurde nach Vorlage des freigelegten historischen Originals exzellent rekonstruiert.
Manuel und Tanja Vatter werden ausgezeichnet für den Umbau der aus drei unterschiedlichen Einheiten zusammengewachsenen Liegenschaft an der Kramgasse 19/19a und deren Rückführung in eine Wohnnutzung.
horgenglarus möbelfabrik ag wird ausgezeichnet für die bemerkenswerte Restaurierung und Modernisierung der Gesamtbestuhlung dreier Ratssäle in Bern, jener des Nationalrats, des Berner Rathauses und des Ständerats.
 
Kriterien der Beurteilung
Als Jury amtet die Denkmalpflege-Kommission der Stadt Bern, die verschiedene Grundsätze zur Beurteilung anwendet. Sie zeichnet zukunftsweisende Restaurierungen von Fassaden und Innenräumen aus und achtet auf die Förderung einer belebten Altstadt. Sie berücksichtigt neben Bauherrschaften oder Architektinnen und Architekten auch Handwerkerinnen und Handwerker oder Unternehmungen. Geehrt werden können auch Personen und Institutionen öffentlicher Bauträgerschaften, allerdings ohne Geldpreis.
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