Wer hat Angst vor Ra­don?

Die Krebsliga klagt. Das Bundesamt für Gesundheit warnt. Der SIA normiert. Trotzdem bleibt das Gesundheitsrisiko von Radon schwer einschätzbar.

Publikationsdatum
13-01-2015
Revision
25-08-2015

Im Mittelalter kam der Schweizer Heilkundler Paracelsus dem Radon als einer der ersten auf die Spur. Seine Diagnose: «Schneeberger Krankheit» bezeichnete bis ins letzte Jahrhundert die Lungenerkrankung von Minenarbeitern, die ungeschützt radioaktivem Staub und flüchtigem Gas ausgesetzt waren. Die Gefahr im Bergbau ist erkannt; das Erkrankungsrisiko jedoch generell nicht gebannt. Weil das Gestein in den Alpen und im Jura zerklüftet ist und die Böden partiell durchlässig sind, tritt deutlich mehr Radon aus, als etwa in Nord- oder Westeuropa. 

Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als tolerierbar erachtete Langzeit-Strahlenbelastung von 100 Bq/m3 wird in der Schweiz an vielen Orten um ein Mehrfaches übertroffen. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass jeder vierte Einwohner übermässig exponiert ist. Die Krebsliga gibt Radon, «dem nach Nikotin zweitwichtigsten Krebserreger», die Schuld an über 200 Todesfällen pro Jahr. 

Die nationale Krebstagung 2014 Anfang Dezember in Bern diente daher der Bewusstseinsbildung: «Radon – unterschätztes Risiko im Wohnraum» war der Titel des Anlasses, an welchem Baufachleute und Gesundheitsspezialisten über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten zum besseren Schutz des Wohnbereichs referierten. 

Flüchtiges Radon tritt aus dem Boden und dringt in die Häuser. Nicht nur aber auch die dichte Bauweise führen dazu, dass sich das schädliche Gas in der Innenraumluft anreichern kann. Das Jura, das Wallis und die Bündner Täler sind für hohe Radonemissionen bekannt. Doch selbst im Mittelland kann die Belastung über den empfohlenen Werten liegen. Und speziell für die Radonbelastung von Wohnhäusern ist zudem: Die Verhältnisse können sich innerhalb weniger Meter von Parzelle zu Parzelle unterscheiden. 

Nationaler Aktionsplan

Die Situation scheint unübersichtlich; Aufklärung tut Not, bestätigte ETH-Professor Michael Siegrist an der Krebstagung: «Radon ist einer Mehrheit der Bevölkerung gänzlich unbekannt.» Und auch der Rest weiss über die gesundheitlichen Risiken kaum Bescheid, lautet ein weiteres von Siegrist präsentiertes Resultat einer bisher unveröffentlichten Studie am ETH-Institut für Umweltentscheidungen. Demgegenüber streben Mediziner und Gesundheitsbehörden aufgrund von neuen epidemologischen Studien ein strengeres Vorgehen an. 

Noch liegen die Radon-Grenzwerte in der Schweiz um eine Zehnerpotenz über den WHO-Empfehlungen. Die eidgenössische Strahlenschutzverordnung erlaubt 1000 Bq/m3 im Wohnbereich und 3000 Bq/m3 am Arbeitsplatz. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich aktuell in Revision. Und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bereits vor zwei Jahren auf den Missstand reagiert: Der nationale Aktionsplan «Radon» soll «bis 2020 das Wissen verbessern und den Handlungsbedarf aufzeigen», erklärte BAG-Sektionsleiter Christophe Murithe das Ziel. Die Botschaften sind aber nicht nur an die breite Bevölkerung sondern vor allem auch an Baufachleute gerichtet. Letzteren stellt daher der SIA eine verbindliche Regelung zum besseren Radonschutz zur Verfügung. In der revidierten Raumklima-Norm 180 «Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau» ist Radon als Luftschadstoff aufgeführt. Gemäss Claude-Alain Roulet, Präsident der Normenkommission, lassen Neubauten und Renovationen jeweils bauliche (Abdichtung) oder technische (Lüftung) Schutzmassnahmen zu. Zur Ergänzung präsentierte Joëlle Goyette-Pernot von der Hochschule für Technik und Architektur in Freiburg Erfahrungen und Hinweise aus der aktuellen Baupraxis.

Uneinige Fachleute

In der abschliessenden Podiumsdiskussion zeigt sich aber, dass der gebäudebezogene Radonschutz selbst unter Fachleuten unterschiedlich beurteilt werden kann. Mauro Gandolla von der Università delle Svizzera Italiana und SIA-Präsident Stefan Cadosch plädierten für ein pragmatisches Vorgehen: «In Kombination mit energetischen Erneuerungen oder anderen Paketvarianten lässt sich einiges mit effizienten Mitteln erreichen», so deren gemeinsamer Tenor. Demgegenüber warnte HEV-Vertreter Thomas Ammann davor, die Hauseigentümer «finanziell stärker» zu belasten. Und auch Kurt Seiler, Leiter des Lebensmittellabors der Ostschweizer Kantone AR, AI, GL und SH, war nicht erpicht, neue Aufgaben zu akquirieren. «Wir sollten uns auf die Information der Hauseigentümer konzentrieren, anstatt den Vollzugsapparat mit verbindlichen Radonschutzauflagen zu überladen.» Der abschliessende Appell des Bundesamts für Gesundheit und der Krebsliga, «gesunde Häuser zu bauen» wurde rundum begrüsst; doch zum konkreten Vorgehen wird es weitere Aufklärungsarbeit benötigen. Der Kanton Bern hat hierzu einen pragmatischen Schritt gemacht. Auf dem Online-Geoportal kann sich jeder Eigentümer im Radonkastaster über die lokale Belastung selbstständig informieren.

Die Abstracts und Präsentationen der Tagung finden Sie hier.

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