Schutz der Biodiversität: Ist die ökologische Infrastruktur der Schlüssel zum Erfolg?
Funktionierende Ökosystemleistungen und intakte Biodiversität sind überlebenswichtig und gleichzeitig bedroht. Um Ökosysteme zu schützen und die Biodiversität zu erhalten, wird grosse Hoffnung in den Aufbau einer ökologischen Infrastruktur gesteckt. Doch kann diese die hohen Erwartungen erfüllen?
Seit einigen Jahren steht ein neuer Begriff für die Bemühungen, den Natur- und Umweltschutz voranzubringen: die ökologische Infrastruktur. Doch was steckt eigentlich dahinter? Ist es mehr als ein Schlagwort?
Als ökologische Infrastruktur wird ein Netzwerk aus wertvollen Schutzgebieten, die gut miteinander vernetzt sind, bezeichnet. Damit sollen Ökosystemleistungen und die Biodiversität gesichert werden. In der EU ist auch der Begriff der grünen Infrastruktur geläufig.
Ökosystemleistungen gehören zur Infrastruktur wie Verkehrswege
In der Schweiz prägte vor allem der ehemalige Direktor des Bundesamts für Umwelt, Bruno Oberle, den Begriff der ökologischen Infrastruktur. Er unterstrich damit, dass intakte Lebensräume mit reicher Artenvielfalt für Menschen genauso wichtig sind wie Verkehrswege, Wasserleitungen, Stromnetze oder Kläranlagen.
2012 fand der Begriff der ökologischen Infrastruktur Eingang in die Strategie Biodiversität Schweiz. Die Strategie formulierte das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahr 2020 eine solche Infrastruktur aufzubauen.
Um wichtige Funktionen der Ökosysteme zu gewährleisten und die Artenvielfalt zu erhalten, sind Schutzgebiete wie etwa Biotope von nationaler Bedeutung (Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen), Nationalparks, Waldreservate, Jagdbanngebiete sowie Wasser- und Zugvogelreservate zentral.
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Deshalb soll gemäss der Strategie das Schweizer Schutzgebietssystem, wo nötig, ergänzt und aufgewertet werden. In Anlehnung an die international vereinbarten Ziele im Rahmen der Biodiversitätskonvention lautete das Ziel, mindestens 17 % der Landesfläche als Schutzgebiete auszuweisen und zu schützen.
Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail – oder eben in der Umsetzung. Bereits 2015 verschob der Bundesrat den Termin zur Realisierung der ökologischen Infrastruktur ins Jahr 2040.
Planung der ökologischen Infrastruktur mit den Kantonen
2017 genehmigte die Landesregierung den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität. Unter den sogenannten Synergiemassnahmen – diese haben zum Ziel, die Biodiversität innerhalb einzelner Sektoren und Politikbereiche zu fördern und Synergiepotenziale zu nutzen – ist auch die Konzeption einer landesweiten ökologischen Infrastruktur aufgeführt.
Dabei wird betont, dass dies gemeinsam mit den Kantonen erfolgen soll. Wörtlich heisst es: «In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen, vorab der Schutz- wie auch Nutzerseite erarbeitet der Bund in einem ersten Schritt konzeptionelle Grundlagen für die Weiterentwicklung der Ökologischen Infrastruktur. Vorhandene Daten zur Darstellung der ökologischen Infrastruktur werden geprüft und Lücken identifiziert.» Auch im 2020 verabschiedeten Landschaftskonzept Schweiz ist die ökologische Infrastruktur verankert.
Anstelle der hochgesteckten Ziele von 2012 sollte zunächst also eine konzeptionelle Planungsphase erfolgen. Ein wichtiger Schritt war die Aufnahme der Planung der ökologischen Infrastruktur in die Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024 des Bundes mit den Kantonen im Teilprogramm Naturschutz.
Damit erhielten die Kantone einen Planungsauftrag. Dieser umfasste die Erarbeitung eines kantonalen Gesamtkonzepts zur Arten- und Lebensraumförderung inklusive der Vernetzung der Lebensräume. Die Fachplanung der ökologischen Infrastruktur sollte als Teil des Gesamtkonzepts bis 2024 in allen Kantonen vorliegen.
Die Politik mischt sich ein
Doch während die Kantone planten, meldete sich die Politik zu Wort. Der National- und Ständerat diskutierte ab Herbst 2022 über die Biodiversitätsinitiative. Dem Bundesrat ging die Initiative der Natur- und Heimatschutzorganisationen zu weit. Deshalb legte er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag vor. Doch auch dieser hatte einen schweren Stand.
Kontrovers war unter anderem der Vorschlag der Landesregierung, den Schutz von 17 % der Landesfläche zur Erhaltung der Biodiversität im Gesetz zu verankern, um den notwendigen Raum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Gemäss offiziellen Angaben lag 2022 der Anteil dieser Schutzflächen bei 13.4 %. In der parlamentarischen Debatte zeigten sich viele Mitglieder des Ständerats kritisch. Um den Gegenvorschlag zu retten, entschärfte der Nationalrat die Vorlage und strich die Vorgabe von 17 % – vergeblich. Der Ständerat trat auf die abgeänderte Vorlage nicht ein.
Somit war klar, dass das Stimmvolk über die Biodiversitätsinitiative zu entscheiden hatte. Das Ergebnis fiel überraschend deutlich aus. Die Schweizer Stimmbevölkerung lehnte die Initiative am 22. September 2024 mit 63 % der Stimmen ab. Lediglich Basel-Stadt und Genf stimmten zu.
Gesetzliche Grundlagen sind vorhanden
Kurz vor der Abstimmung wollte die Berner Nationalrätin Katja Riem vom Bundesrat wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die ökologische Infrastruktur eigentlich umgesetzt werde.
Der für die Umwelt verantwortliche Bundesrat Albert Rösti antwortete, dass der Bundesrat die Kritik am Begriff nachvollziehen könne. Die damit gemeinten Inhalte seien hingegen gerade von den Kantonen breit anerkannt und gesetzlich abgestützt. Laut dem Umweltminister geht es bei der ökologischen Infrastruktur um den Erhalt und die Aufwertung von Lebensräumen, wie es im Natur- und Heimatschutzgesetz vorgesehen ist. Die Vernetzung der Lebensräume sei auch im Landwirtschafts-, Wald- und Jagdrecht enthalten. Bundesrat Rösti erwähnte auch das Raumplanungsgesetz: Artikel 6 verpflichte die Kantone im Rahmen der Richtpläne, Grundlagen zu erarbeiten und festzustellen, welche Gebiete als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind.
Gegenwärtig wird das Raumkonzept Schweiz überarbeitet. Es wäre hilfreich, wenn auch dort kohärente Ziele aufgenommen würden. Doch gerade diesbezüglich sieht der Direktor von EspaceSuisse, Damian Jerjen, im Entwurf eine verpasste Chance.
Das neue Flächenziel: 30 % bis 2030
Im November 2024 verabschiedete der Bundesrat die zweite Phase des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel spiegeln die angespannte Finanzlage des Bundes wider.
Interessant sind jedoch die neuen Flächenziele. Der Aktionsplan orientiert sich laut Mitteilung des Bundesrats an den Zielen der nationalen Biodiversitätsstrategie wie auch an den internationalen Verpflichtungen, die die Schweiz an der Biodiversitätskonferenz 2022 in Montreal unterstützt hat.
Demnach sollen bis 2030 weltweit mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen für die Biodiversität gesichert werden, entweder durch Schutzgebiete oder Erhaltungsmassnahmen und Bewirtschaftungsformen, die dem Schutz der Biodiversität Rechnung tragen. Diese neue Zahl ist nicht direkt vergleichbar mit den 17 %, die im Kontext der Biodiversitätsinitiative zur Debatte standen und für die ein strengerer Schutz geplant war.
So lag gemäss einem Bericht des Bundesamts für Umwelt 2021 der Anteil der Gebiete, die die neuen internationalen Kriterien erfüllen, bei 23.4 %. Bis 2030 dürfte er auf rund 28 % ansteigen.
Für die Flächenziele der EU ist die 2020 verabschiedete EU-Biodiversitätsstrategie aufschlussreich. Bereits heute seien 26 % der Landesflächen und 11 % der Meeresgebiete geschützt. Angestrebt werden je 30 %. Offshore-Windkraftprojekten seien jedoch möglich, sofern die einschlägigen Umwelt- und Naturschutzvorschriften eingehalten werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es alle
Doch was zählt nun zu den 30 % und was nicht? Vor zwei Jahren wollte sich das Eidgenössische Parlament nicht auf das 17%-Ziel festlegen. Stehen die Chancen beim neuen Flächenziel besser?
Neue Gesamtschau zur Biodiversität in der Schweiz
Im Januar 2026 veröffentlichte das Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften einen neuen Synthesebericht. Der Rückgang der Biodiversität in der Schweiz habe sich seit der Jahrtausendwende verlangsamt und punktuell zeigten sich positive Entwicklungen. Ihr Zustand sei aber nach wie vor ungenügend. Damit sich dieser insgesamt verbessere, müssen laut einer Mitteilung der Akademie der Naturwissenschaften bestehende Gesetze konsequenter vollzogen, Förderprogramme ausgebaut und mit anderen Politbereichen besser abgestimmt werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es alle. Die Naturschutzorganisationen als Stachel im Fleisch ebenso wie die Sektoren, die grosse Teile der Flächen nutzen und bewirtschaften, etwa die Landwirtschaft, die politisch stark vertreten ist. Aber auch die Waldwirtschaft, die Wasserkraft und der Tourismus sind ins Boot zu holen.
Und dennoch, der Einsatz lohnt sich: Trotz aller Schwierigkeiten und konfliktträchtigen Prozentzahlen gibt es Fortschritte. Die ersten Kantone und Städte verabschieden und publizieren ihre Planungen zur ökologischen Infrastruktur. Eine Übersicht dazu bietet das Kompetenzzentrum ecoinfra suisse auf ihrer Webseite.
Eine gesunde Mischung aus Pragmatismus und Visionärem verspricht mittelfristig Erfolg bei der Etablierung einer ökologischen Infrastruktur. Davon profitiert nicht nur die Natur, sondern auch die Bevölkerung.