Ord­nung SIA 101 ge­ht in die Ver­nehm­las­sung

Schon Le Corbusier hat postuliert, dass gute Architektur nicht nur gute Architekten und Ingenieure, sondern auch kompetente Bauherren erfordert. In diesem Sinn soll dem Auftraggeber eine Hilfe zur Verfügung gestellt werden, um sein Bauvorhaben effektiv zu steuern.

Data di pubblicazione
30-07-2019
Boris Schlaeppi
Dipl. Arch. FH/SIA, MAS Wirtschaftsingenieur FH, Mitglied der Kommission SIA 101

Den Ruf nach einer Ordnung zum Thema Bauherr und dessen Vertretung gibt es im SIA seit Längerem. Insbesondere im Zusammenhang mit Mandataren stellen sich diverse Fragen, beispielsweise bezüglich der Rollen und Leistungen der Bauherrenunterstützung und der Bauherrenvertretung.

Das Projekt entstand schliesslich 2014 aus der Diskussion rund um die Revision der Ordnungen für Leistungen und Honorare. Nach einer internen Vorvernehmlassung im Rahmen der in der Kommission vertretenen Organisationen findet nun die öffentliche Vernehmlassung statt.

Die neue SIA 101 Ordnung für Leistungen der Bauherren basiert inhaltlich auf drei Hauptanliegen. Zum einen soll sie helfen, die in den LHO und im Leistungsmodell aufgeführten Leistungen und Pflichten effektiver umzusetzen, zum anderen dient sie zur Unterstützung bei der Initialisierung sowie der Aufgabenteilung und Organisation von Projekten. Ferner kann die SIA 101 bei der Mandatierung einer Bauherrenvertretung/Bauherrenunterstützung oder auch bei der Übertragung von Bauherrenaufgaben an den (planerseitigen) Gesamtleiter beigezogen werden.

Verständigungsnorm SIA 101

Die als Verständigungsnorm qua­lifizierte Ordnung SIA 101 ist eine Anleitung für Bauherren, die die Themenfelder «Leistungen», «Aufgaben» und «Stellungen» widerspiegelt, die in den Leistungs- und Honorarordnungen sowie in der Norm SIA 112 Modell – Bauplanung dokumentiert sind. Entsprechend ist die SIA 101 nicht als Vertragsgegenstand mit den Planern vorgesehen und bringt für diese auch keine weiteren Aufgaben mit sich – im Gegenteil, durch eine bessere Bestellerkompetenz soll eine effizientere Zusammenarbeit erreicht werden.

Um der spezifischen Sichtweise der Bauherren gerecht zu werden, ist der Gesamtprozess in drei Hauptschritte unterteilt: «Initialisierung», «Abwicklung» sowie «Nutzung, Betrieb und Bewirtschaftung». Zu diesem Zweck wurde in Ergänzung zu den fünf SIA-Phasen in der SIA 101 vorangehend die Phase 0 «Initialisierung» eingeführt. Darin setzt sich der Auftraggeber mit ­ersten Ideen und Handlungsmöglichkeiten auseinander, die der eigentlichen strategischen Planung voranstehen.

Leistungsbeschrieb Bauherr

Der Leistungsbeschrieb, der sich bis auf die genannte Ausnahme an der Systematik und Struktur der LHO orientiert, soll die bewährte Vorgehensweise auf Bauherrenseite darstellen. Als weitere Hilfestellung sind alle Aktivitäten mit einer Zuweisung zum Bauherrn, Projekt­leiter/Bauherrn sowie Bauherrn­unterstützer/Gesamtleiter versehen. Dadurch wird darauf hingewiesen, welche Leistungen delegiert werden können und welche zwingend in der Verantwortung der Bauherren sind. Auf einer solchen Basis soll der Auftraggeber in der Lage sein, die für ihn richtige Projektorganisation zu bilden und eine allfällige Mandatierung zu definieren.

Die Frage, warum gerade der SIA als Planerverein eine Bauherrenordnung publiziert, lässt sich einerseits beantworten durch das begründete Interesse aller Planer, mit einem kompetenten, gut auf­gestellten Bauherrn zu­sam­menzu­arbeiten. Und sie leitet sich andererseits aus dem ­traditionell paritätischen Grundsatz bei der Entstehung von Normen und Ordnungen ab.

In der Kommission arbeiten Planerverbände und grosse Organisationen wie Astra, BBL, KBOB und SBB zusammen. Die Kommission ist überzeugt, dass die neue Ordnung SIA 101 für Planer wie auch Bauherren einen Mehrwert bietet und sich logisch in die Fa­milie der bestehenden und bewährten Vertrags- und Verständigungsnormen und Dokumentationen einfügt.

Vernehmlassungsentwurf SIA 101: 
www.sia.ch/vernehmlassungen

Articoli correlati