Die neue We­glei­tung «Test­pla­nun­gen»

Reihe Ordnungen praktisch

Die Entwicklung, Transformation oder Verdichtung eines Gebiets ist oft mit einem beachtlichen Mehrwert verbunden. Testplanungen können helfen, das Potenzial auszuloten und gleichzeitig eine hohe Qualität zu sichern.

 

Data di pubblicazione
03-05-2018
Revision
03-05-2018

Die neue Wegleitung «Testplanungen» der Wettbewerbskommission des SIA erläutert das Dialogverfahren im Kontext der Ordnung für Studienaufträge SIA 143. Sie definiert den Begriff «Testplanung», beschreibt die Aufgaben der Beteiligten und den empfohlenen Ablauf. Die Wegleitung soll zu einer zweckmässigen, flexiblen und zielgerichteten Durchführung beitragen und richtet sich an Auftraggeber, Planer, Begleiter und Behörden. Sie gibt Empfehlungen für eine Best Practice und für flexible sowie spezifische Umsetzungen.

Am 8. März 2018 gab die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) die Wegleitung zur Publikation auf der SIA-Webseite frei. Darüber hinaus beschloss die ZO, diese Wegleitung noch in diesem Jahr in ein Merk­blatt umzuwandeln. Mit Aufnahme des Dokuments ins Normenwerk soll die Testplanung den Stellenwert bekommen, den sie als Planungs­instrument verdient.

Dialogverfahren Testplanung

Testplanungen sind Dialogverfahren. Sie dienen dazu, Lösungsansätze für komplexe Aufgabenstellungen aufzuzeigen, einen Lernprozess aller Beteiligter in Gang zu setzen und gemeinsame Strategien im Dialog zu entwickeln. Der Einsatzbereich der Testplanungen ist sehr breit und lässt verschiedene Themen­schwerpunkte mit einer Vertiefung in ­unterschiedlichen Massstäben zu. Basis jeder Testplanung ist eine ­spezifische, differenzierte Aufgabenstellung, daher ist ein massge­schneidertes Vorgehen erforderlich. Akteure wie Politiker, Grundeigentümer und Interessengruppen können in die Lösungsfindung eingebunden werden.

Abgrenzung zum Studienauftrag

Laut der Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge SIA 143 handelt es sich bei Testplanungen um «Ideenstudien ohne Folgeauftrag». Testplanungen sind somit keine Vergabeverfahren und auch keine Konkurrenzverfahren im Sinn der Wettbewerbe. Im Gegensatz zu den strengeren Bestimmungen für Studienaufträge mit Folgeauftrag gelten für Testplanungen weniger formelle Vorgaben bei der Zusammensetzung des Beurtei­lungsgremiums oder des Urheberrechts. In Artikel 26.3 der Ordnung für Studienaufträge SIA 143 ist es so formuliert: «Bei prozessorientierten Planungsstudien, die als Grundlage für weitere Planungsschritte dienen, können die Studienergebnisse durch Dritte verwendet werden.» Alle Beiträge einer Testplanung dienen der Lösungsfindung. Das Ergebnis kann aus einer Synthese von Lösungs­ansätzen mehrerer Planer bestehen.

Anwendung und Aufgabe

Auslöser für Testplanungen sind spezifische Fragestellungen der Areal-, Stadt- und Gemeindeentwicklung – etwa Zentrumsplanungen, Umstrukturierungen von Arealen und Gebietsentwicklungen. Test­planungen erlauben es, für solche Aufgaben einen Fächer von Lösungen zu entwickeln, die Aspekte des Freiraums, des Verkehrs, der Soziologie und der Ökonomie vereinen. Der Perimeter kann einzelne Areale, zusammenhängende Ent­wicklungs­gebiete oder mehrere Gemeinden umfassen.

Mit der Testplanung werden Lösungsansätze und Strategien untersucht, miteinander verglichen und ausgewählt. Das Ideenspektrum der Beiträge erlaubt es dem Beurteilungsgremium, die besten Lösungen und Konzepte auszuwählen und Empfehlungen für den weiteren Prozess zu formulieren. Testplanungen sind in der Praxis vor allem bei zukunftsweisenden Entwicklungsaufgaben mit hohem Potenzial erfolgreich. Diese sind aber wegen komplexer Aufgabenstellungen und gegensätzlicher ­Interessen oft mit hohen Risiken verbunden.

Bedeutung der Ergebnisse

Die Ergebnisse einer Testplanung umfassen die Entwürfe sowie die Erkenntnisse aus dem Dialog in Form von räumlichen Strategien und Empfehlungen zum weiteren Vor­gehen. Sie dienen in der Regel als Grundlagen für nachfolgende Planungsschritte und -instrumente wie Masterpläne, Sondernutzungspläne, Zonenpläne und/oder Vereinbarungen, Verträge, Wettbewerbe oder Studienaufträge. Die beiden Kerndokumente des Verfahrens sind das Programm und der Schlussbericht mit den Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Sie werden von den Mitgliedern des Beurteilungsgremiums genehmigt.

Entschädigung der Teilnehmer

Für die Festlegung der Pauschal­entschädigung ist ein Leistungsbeschrieb mit dem dafür benötigten Stundenaufwand notwendig. Zu berücksichtigen sind dabei Aufgabe und Umfang der einzelnen Bearbeitungsphasen, Aufgabe und Umfang des interdisziplinären Bearbeitungs­teams, Teilnahme und Präsenta­tionen an Start-, Zwischen- und Schlussbesprechungen und der Aufwand für Modelle und andere Nebenkosten. Die Pauschalentschädigung errechnet sich aus den kalkulierten Stunden und einer der Leistung entsprechenden Vergütung für vergleichbare Aufgabenstellungen. Bei der Testplanung steht kein Folgeauftrag in Aussicht. Die teilnehmenden Teams stehen nicht in Konkurrenz zueinander und arbeiten gemeinsam an der Lösung der gestellten Aufgaben. Sie werden deshalb für ihren Aufwand vollumfänglich entschädigt.

Fazit

Testplanungen haben insbesondere im Bereich der Raumplanung einen hohen Stellenwert. Sie erlauben es, im Dialog aller Beteiligter hochwertige Lösungsansätze zu entwickeln und brachliegende Potenziale auszugeschöpfen. Testplanungen schaffen daher oft einen Mehrwert sowohl für die Auftraggeber als auch für die Öffentlichkeit. Damit dies gelingt, müssen die anspruchsvollen Verfahren professionell vorbereitet und durchgeführt werden. Eine Durchführung nach der Ordnung für Studienaufträge SIA 143 und der nun vorliegenden Wegleitung dient der Vertrauensbildung unter allen Beteiligten und trägt zur Qualitätssicherung bei.
 

Ordnungen praktisch: Testplanung
In dieser Reihe wird ein Thema aus den Vergabeordnungen des SIA behandelt. Der aktuelle Text bezieht sich auf den Art. 3.2 der Ord­nung SIA 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge, der Test­planungen als Ideenstudien ohne Folgeauftrag einordnet. Die neue Wegleitung «Testplanungen» definiert dieses Dialogverfahren.
Sämtliche Wegleitungen der Kom­mission SIA 142/143 können über folgenden Link kostenlos herunter­geladen werden: www.sia.ch/142i

 

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