Den Lau­nen der Na­tur trot­zen

Naturgefahrenabwehr in Vitznau und Weggis

Am Fuss der Rigi ist die Verzahnung von Siedlungsgebiet und Naturgefahren besonders ausgeprägt. Das macht den Schutz von Menschen und ­Gütern zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Die Herausforderungen sind vielfältig. Ein Augenschein an der Luzerner Riviera.

Publikationsdatum
23-04-2015
Revision
06-10-2015

Die Meldung sorgte in der ganzen Schweiz für Aufsehen: Ende Juni 2014 verfügte der Gemeinderat von Weggis, gestützt auf Polizeinotrecht, ein Nutzungs- und Betretungsverbot per 1. August für fünf Liegenschaften und ordnete deren Abbruch an. Vertiefte Abklärungen oberhalb der Häuser in der Horlaui1 hatten ergeben, dass mehrere Felstürme der Nagelfluhbänder akut absturzgefährdet sind. Da nicht genug Vorwarnzeit zur Verfügung gestanden hätte, wäre eine rechtzeitige Evakuierung nicht möglich gewesen. Hätte die Gemeinde den Bewohnern gestattet, dort weiterhin zu wohnen, wären sie einem hohen Todesfallrisiko ausgesetzt gewesen.

«Wir mussten sofort handeln», sagt Baptist Lottenbach, der Gemeindeammann von Weggis. In dieser Funktion ist er unter anderem auch für den Schutz von Personen und Gütern vor Naturgefahren auf dem Gemeindegebiet zuständig. Der Gemeinderat entschied nach Rücksprache mit der Abteilung Naturgefahren der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern und der Abteilung Gefahrenprävention des Bundesamts für Umwelt. Mit den Hausbesitzern habe man Gespräche geführt, sagt Lottenbach. Das sei schwierig gewesen. Dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Gebäudeversicherung Luzern ergab sich aber die Lösung, dass diese auch bei einem Rückbau der Gebäude die Versicherungsleistungen erbringt.

Die Gebäudeversicherung Luzern stellte sich auf den Standpunkt, dass für die Hauseigentümer aufgrund des dauernden Betretungs- und Nutzungsverbots sowie des verfügten Abbruchs der wirtschaftliche Schaden wegen des drohenden Ereignisses auch ohne Beschädigung der Häuser eingetreten ist. Heute sind alle Liegenschaften bis auf ein Haus abgebrochen. Dessen Besitzer wehrt sich mit rechtlichen Mitteln gegen den Eingriff in seine Eigentumsrechte. Nach dem Kantonsgericht, das den Entscheid der Gemeinde bestätigte, muss sich nun auch noch das Bundesgericht mit diesem Fall beschäftigen.

Verdrängte Naturgefahren

An den Ufern des Vierwaldstättersees sind die Wohnlagen wunderschön und exklusiv. Doch am Fuss der Rigi sind die Naturgefahren allgegenwärtig. Allzu oft wird ihre Existenz verdrängt. Man dürfe die Augen davor aber nicht verschliessen, findet Baptist Lottenbach. Vergangene Ereignisse sprechen eine klare Sprache. 1661 verschüttete ein Bergsturz zwischen Vitznau und Weggis das Bad Lützelau. 1795 rutschte das gesamte Oberdorf von Weggis – 28 Häuser, zahlreiche weitere Gebäude und die Sankt-Verena-Kapelle – in den See. Todesopfer waren keine zu beklagen, 400 Menschen verloren jedoch ihr Obdach.

Albin Schmidhauser, der Leiter der Abteilung Naturgefahren beim Kanton Luzern, zählt die wichtigsten Gefahren auf: Stein- und Blockschlag, Fels- und Bergstürze, Hochwasser und Murgänge – praktisch die ganze Palette. Ohne Schutzwälder müsste auch den Lawinen eine grössere Beachtung beigemessen werden. Am Vierwaldstättersee sind in der Vergangenheit sogar Tsunamis aufgetreten: Die Chroniken berichten von einem Erdbeben 1601; mächtige Ablagerungsschichten im See rutschten ab und lösten eine Flutwelle aus, die auch Luzern heimsuchte.

Die Stadtoberen deuteten dies als Gottes Strafe und verfügten ein mehrwöchiges Tanzverbot2. 1964 und 2008 stürzten in einem Steinbruch am Bürgenstock einige Felsbrocken ins Wasser – beide Male erreichten Flutwellen das gegenüberliegende Ufer in Weggis. Baptist Lottenbach weiss von Fischen, die 1964 aufs Land gespült wurden, und von zerstörten Booten und Uferanlagen. 2008 hatte man Glück: Weil die Welle erst abends aufs Ufer prallte, kamen trotz Badewetter keine Menschen zu Schaden. 

Unwetter 2005 mit grossen Schäden

Die Starkniederschläge im August 2005 mit Schäden von rund 3 Mrd. Fr. schweizweit hinterliessen auch in Weggis tiefe Spuren. Über 50 Hangmuren und Spontanrutschungen ereigneten sich. Drei Häuser wurden
zerstört; die Bewohner konnten glücklicherweise rechtzeitig evakuiert werden. Nach einer längeren ruhigen Periode war man 2005 von der Heftigkeit der Ereignisse überrascht. Und seither scheinen sich die hydrologischen Verhältnisse in Rigi Kaltbad und an den steilen Hängen oberhalb von Weggis auf den Kopf gestellt zu haben. Unzählige spontane Wasseraustritte führten auch im Wald zu Rutschungen.

«Wir schenken den Rutschprozessen heute viel mehr Aufmerksamkeit als früher», sagt Silvio Covi, der als Schutzwaldbeauf­tragter des Kantons die Luzerner Rigigemeinden seit 28 Jahren betreut. Die Begehungen nach dem Unwetter hätten gezeigt, dass die Bäume im grossflächig wirksamen Schutzwald riesige Mengen an Erdmaterial, Steinblöcken und Holz effizient aufzuhalten vermochten. 

2005 waren die ersten Gefahrenkarten in Weggis bereits erstellt, und erste Schutzmassnahmen standen zur Diskussion. Das Unwetter erforderte Anpassungen. Um die unmittelbare Gefährdung des Quartiers Laugneri durch Stein- und Blockschlag zu reduzieren, wurde unverzüglich ein 260 m langer und 4 m hoher Schutzdamm gebaut. Weitere Schutzmassnahmen sollten folgen. 2009 stimmte die Weggiser Bevölkerung der Sanierung des Rubibachs zu, eine Verlängerung des bestehenden Schutzdamms wurde hingegen abgelehnt.

Auch die Nachbargemeinde Vitznau beschäftigen Naturgefahren. 2005 sei man mit einem blauen Auge davon gekommen, erzählt Irene Keller, die seit fast 15 Jahren das Amt des Gemeindeammanns ausübt. Doch seit jenem August sei sie jeweils wie auf Nadeln, wenn Starkniederschläge angekündigt seien. Etwas oberhalb von Vitznau wohnhaft, übernachte sie dann jeweils im Dorf, um vor Ort zu sein.

Oberhalb von Vitznau sind die geologischen Verhältnisse besonders unruhig, denn hier treffen die helvetischen Decken der Alpen auf Nagelfluhgestein und Mergel, die geologisch gesehen zum Mittelland gehören. In den letzten hundert Jahren ereigneten sich hier über ein Dutzend Felsabstürze. Am Silvestertag 1986 stürzten erhebliche Felsmassen Richtung Dorf, grössere Schäden gab es nicht. Die Absturzstelle ist aber heute noch gut sichtbar und wird von den Orts­ansässigen «Silvesterloch» genannt. Um das Dorf zu schützen, baute man deshalb vor fast 30 Jahren einen 300 m langen und bis zu 12 m hohen Schutzdamm. 

Unberechenbare Vitznauer Bäche

Derzeit stehen jedoch die Vitznauer Bäche im Vordergrund. «Das Murgangrisiko hat absolute Priorität», sagt Albin Schmidhauser. Im Unterschied zu den Sturzprozessen, bei denen die Gemeinden federführend sind, steht beim Wasserbau der Kanton in der Pflicht. Die nach den Ereignissen von 2005 überarbeitete Vitznauer Gefahrenkarte zeigt, dass bei Starkniederschlägen sämtliche Bäche viel Geröll mit sich führen können.

In ihren Einzugsgebieten findet Erosion statt, die steilen Bacheinschnitte sind in Bewegung, sodass es immer wieder zu kleineren Rutschungen kommt. Im Rahmen des Projekts «Integrales Schutzkonzept Vitznauer Bäche» (IKS) sind von den acht Bächen auf Gemeindegebiet fünf bezüglich Murgängen als prioritär eingestuft worden. 

Einer der gefährlichen Bäche ist der Altdorfbach. Er hat ein weit verzweigtes Gerinnenetz. Durch frühere Murgangereignisse entstand ein ausgeprägter Ablagerungskegel, auf dem sich nun Teile des Dorfs befinden. Nach der ersten Gefahrenkartierung begannen Planungen für einen Geschiebesammler direkt oberhalb des Siedlungsgebiets. Ebenso habe man den lang vernachlässigten Gewässerunterhalt intensiviert, sagt Irene Keller. Das Projekt für einen Geschieberückhalt von 10 000 m3 war 2005 genehmigt, aber noch nicht realisiert, als sich das Unwetter im August ereignete.

Vitznau hatte noch einmal Glück. Der Bau des Geschiebesammlers wurde anschliessend jedoch umgehend an die Hand genommen. Wie sich jetzt aber zeigt, vermag dieser lediglich das Geschiebe von häufigen Ereignissen mit einer Wiederkehrperiode von etwa 30 Jahren aufzunehmen. Bei seltenen und sehr seltenen Ereignissen hingegen bietet das Bauwerk nicht genügend Schutz. Für diese Szenarien gilt es nun Lösungen zu finden. 

Die Überarbeitung der Gefahrenkarte hatte für Vitznau Folgen: Ein beträchtlicher Teil des Siedlungsgebiets befindet sich nun plötzlich in der roten Zone. Das sorgte für intensive Diskussionen, denn die Gemeinde führt derzeit eine Gesamtrevision der Ortsplanung durch. Nach Einschätzung der Naturgefahrenexperten ist es nicht möglich, extreme Ereignisse komplett vom Dorf fernzuhalten. Für den Überlastfall sind deshalb Korridore im bebauten Gebiet freizuhalten.

Die Gemeinde will hingegen, dass mit baulichen Schutzmassnahmen die rote Zone im Siedlungsgebiet so weit wie möglich verkleinert wird. «Aufgrund der Topografie ist unser Entwicklungspotenzial sehr begrenzt», gibt Irene Keller zu bedenken. Deshalb müsse man vorausschauen und es sich auch etwas kosten lassen, um den knappen Siedlungsraum für die Zukunft zu sichern. Für eine Gemeinde wie Vitznau sei das mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Die Bevölkerung sei bezüglich der Naturgefahren sensibilisiert, ist Keller überzeugt. Die Massnahmen müssten aber verhältnismässig sein, fordert die Gemeindepolitikerin, die auch Mitglied des Parlaments des Kantons Luzern ist. 

Neuer Anlauf in Weggis

In Weggis stellte sich 2009 nach der gescheiterten Abstimmung über die Erweiterung des Schutzdamms die Frage, wie es weitergeht. 2012 war die Zeit reif, einen neuen Anlauf zu nehmen. Als Erstes genehmigte die Gemeinde Mittel für eine Vorstudie. Deren Ergebnisse präsentierte man den Grundeigentümern. Als besonders schwierig erwies sich die Situation in der Horlaui. «Bei den fünf Liegenschaften dort zeigte sich, dass eine Sicherung der vier Felsbänder unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde», sagt Baptist Lottenbach. Zudem liesse sich so das Problem nicht wirklich lösen. Weil die Mergelschichten schneller verwittern als die Nagelfluhfelsen, bilden sich im steilen Gelände an der Abbruchkante immer wieder neue Felstürme.

Zum ersten Mal wurden eine Aussiedlung und ein Abbruch der Häuser ins Auge gefasst. Da die Bewohner Widerstand gegen einen Abbruch ihrer Liegenschaften ankündigten, mussten Fachleute vertiefte Abklärungen vornehmen. Und diese ergaben ein dramatisches Bild der Gefährdung. Aufgrund der sehr geringen Stabilitätsreserven bei mehreren Felstürmen war dringender Handlungsbedarf angezeigt.

Eine wie in Weggis vorsorglich angeordnete Evakuierung ist aussergewöhnlich. Sie zeigt aber, was auf die Gemeinden in der Schweiz mit dem zunehmenden Wissen über die Bedrohung durch Naturgefahren vermehrt zukommt. Auch für die Gebäudeversicherungen ergeben sich neue Herausforderungen.

Auf den ersten Blick irritiert, dass zwar der Rückbau der Häuser angeordnet wurde, die Kantonsstrasse aber weiterhin durch das gefährdete Gebiet führt. Der Unterschied liegt darin, dass Häuser ständig bewohnt sind, während Personen in Fahrzeugen sich lediglich für eine kurze Zeit in der Gefahrenzone befinden. «Daraus ergibt sich rechnerisch ein deutlich geringeres individuelles Todesfallrisiko, das akzeptiert wird», erläutert Albin Schmidhauser.3

Neben der Bewältigung der Evakuierung in der Horlaui trieb die Gemeinde die anderen Naturgefahrenprojekte voran: die Verlängerung des bestehenden Schutzdamms in der Laugneri sowie zwei neue Schutzdämme in den Linden. Ende November 2014 befürworteten die Weggiser Stimmberechtigen die Projekte an der Urne mit Zweidrittelsmehrheit. Der genehmigte Bruttokredit beträgt 12.4 Mio. Fr., wovon die Gemeinde rund einen Drittel zu tragen hat. 

Wertvolle Schutzwälder

Neben den technischen Schutzbauten trägt auch der Wald in hohem Masse zum Schutz von Personen und Gütern bei. Ende der 1980er-Jahre starteten die ersten Schutzwaldpflegeprojekte. «In der Schutzwaldpflegegenossenschaft der Luzerner Rigigemeinden sind die drei grossen Korporationen Greppen, Weggis und Vitznau sowie 150 weitere Privatwaldeigentümer zusammengeschlossen», sagt Silvio Covi. Von 860 Hektaren Wald sind 720 Hektaren als Schutzwald ausgewiesen. In den vergangenen 15 Jahren habe man über 160 Massnahmen umgesetzt. Ein Grossteil davon sind Holzschläge zur Förderung der Schutzwaldwirkung. Schutzwaldpflege sei eine Daueraufgabe, erläutert Covi. Jedes Jahr würden 10 bis 20 Hektaren Schutzwald gepflegt und rund 200 000 bis 300 000 Franken investiert.

Die Struktur der Schutzwälder der Luzerner Rigigemeinden ist dank der langjährigen Schutzwaldpflege gut. Mit gezielten Verjüngungsschlägen wird sie weiter verbessert. Die Bewirtschaftung der Wälder an der Rigi ist anspruchsvoll, denn das Gelände ist steil und schlecht erschlossen. Daher erfolgt die Holznutzung grösstenteils mittels Seilkran oder Helikopter. Das Baumartenspektrum ist gross, besonders Laubhölzer sind gut vertreten. Das Wild behindert die Verjüngung des Walds mit jungen Bäumchen auf der Südseite der Rigi nur vereinzelt, während die Förster auf der Nordseite beim Aufbringen der Weisstanne mit grossen Problemen konfrontiert sind.

Beim Projekt «Integrales Schutzkonzept Vitznauer Bäche» geht es unter anderem auch darum, technische Schutzmassnahmen und die Schutzwaldpflege optimal aufeinander abzustimmen. Die Wirkung des Schutzwalds werde oft unterschätzt, ist Covi überzeugt. Als Beispiel erwähnt er den Felssturz von Gurtnellen 2006. Fachleute sind sich einig, dass ohne Schutzwald damals grössere Schäden entstanden wären.


Die Kriterien der Gebäudeversicherung Luzern
Nach dem durch den Gemeinderat Weggis ausgesprochenen Betretungs- und Nutzungsverbot in der Horlaui entschied die Gebäudeversicherung Luzern, die nicht mehr nutzbaren Häuser gleich wie nach einem Elementarereignis zu behandeln und deren Besitzer zu entschädigen. Diese Entschädigungszahlungen machen mit rund drei Millionen Franken knapp einen Fünftel der Elementarschäden im Jahr 2014 aus. Bis anhin gab es keine vergleichbaren Fälle, ­sodass sich die Direktion der Gebäudeversicherung ­gemeinsam mit der Gemeinde Weggis an eine Lösung herantasten musste. 
Für die vorzeitige Erbringung einer Versicherungsleistung müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
– Ein drohender Schadenprozess tritt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein und führt zur Zerstörung.
– Es liegt ein dauerhaftes, ganzjähriges Nutzungsverbot aufgrund akuter Personengefährdung vor.
– Der Gebäudeschaden ist unabwendbar, und ver­hältnismässige Präventionsmassnahmen sind nicht ­möglich.
– Der Abbruch bzw. der Rückbau ist sichergestellt.
(Quelle: Geschäftsbericht 2014 der Gebäudeversicherung Luzern, www.gvl.ch)


Probleme im Schutzwald oberhalb des SBB-Trassees
Auf der Nordseite der Rigi, oberhalb von Immensee und Arth-Goldau, befinden sich ebenfalls ausgedehnte Schutzwälder. Diese schützen die SBB-Linie Luzern–Gotthard, die Nationalstrasse A4, die Kantonsstrasse und eine Starkstromleitung. Steinschlag, Murgänge und Schneebewegungen sind die Hauptgefahrenprozesse. Bereits in den 1980er-Jahren stellten die Bewirtschafter und der Forstdienst fest, dass der Wald überaltert ist und Massnahmen zur Verjüngung des Walds nötig sind. Dabei ergibt sich jedoch ein Problem: Aufgrund der Schäden an jungen Bäumchen durch Wildtiere – insbesondere Gemsen – gelingt das Aufwachsen der für den Schutzwald wichtigen Weisstanne (Abies alba) seit vielen Jahren nicht mehr, obwohl eigentlich genügend Samenbäume vorhanden sind. 
2012 vereinbarten die Kantone Schwyz und Luzern, das Problem gemeinsam anzugehen. Als Projektleiter ­beauftragten sie den Urner Jagdverwalter und Forst­in­genieur Josef Walker. Ziel ist es, dass sich die Wildtiere weniger im kritischen Schutzwald aufhalten. Eine Zu­sammenarbeit mit der Landwirtschaft und den Tourismusverantwortlichen ist wichtig, weil durch die Freizeitnutzung die Tiere oft in den Wald gedrängt werden und dann die Knospen und jungen Triebe der kleinen Bäumchen fressen. Das Wald-Wild-Konzept steht kurz vor dem Abschluss; entscheidend für den Erfolg wird dessen Umsetzung sein.

Anmerkungen

  1. Die Häuser wurden zwischen 1940 und 1960 rechtmässig erstellt, das Gebiet wurde aber nie eingezont.
  2. Vgl. Staatsarchiv Luzern
  3. Bei angenommenen 12 Stunden Aufenthaltszeit im Haus gegenüber 12 Sekunden Durchfahrtsdauer fällt das Risiko für einen Autofahrer 3600-mal geringer aus als für einen Bewohner im Haus. Für gravitative Naturgefahren ist in der Schweiz ein Schutzziel festgelegt. Demnach darf das individuelle Todesfall­risiko nicht grösser als 10–5/Jahr sein. Ausgangspunkt ist das natürliche Sterberisiko in der Schweiz, das für einen jungen Menschen etwa 1:10 000 (= 10–4) pro Jahr beträgt. Für unfreiwillig eingegangene Risiken im Zusammenhang mit Naturgefahren soll dieses Risiko um nicht mehr als 10 % erhöht werden. Deshalb wurde der Grenzwert bei 1:100 000 (= 10–5) pro Jahr angesetzt. 
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