Um­welt­ver­bän­de ge­win­nen Prä­ze­denz­fall zu Rest­was­ser­sa­nie­run­gen

Bundesgericht entscheidet zugunsten der Gewässer

Bei Restwassersanierungen müssen Behörden einen möglichen Spielraum zugunsten der Flüsse ausreizen. Das verfügte das Bundesgericht im Fall der Misoxer Kraftwerke in Graubünden. Das Urteil gilt als Schweizer Präzedenzfall.

Publikationsdatum
29-11-2012
Revision
01-09-2015

Nun muss die Kantonsregierung im Misoxer Pilotverfahren über die Bücher. Das Bundesgericht erachtet die 2009 angeordneten Massnahmen als ungenügend. Zu Restwassersanierungen bei bestehenden Wasserkraftwerken sind die Kantone verpflichtet aufgrund der 1992 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Revision des Gewässerschutzgesetzes. Entsprechende Massnahmen zur ökologischen Verbesserung der Fliessgewässer müssen für die Kraftwerkbetreiber aber wirtschaftlich tragbar sein. Nach Ansicht des Bundesgerichts wurde der mögliche Spielraum im Fall der Kraftwerke Misox nicht ausgeschöpft. Zudem wurden die entsprechenden Abklärungen ungenügend ausgeführt.

Grössere Einbussen zumutbar

Als Massnahme hatte die Bündner Regierung einzig die abzugebende Wassermenge bei der Entnahmestelle Curina an der Moesa auf 4.7 Millionen Liter im Jahr festgelegt. Die Exekutive rechnete, dass der Kraftwerkbetreiberin daraus eine Ertragseinbusse von 5 % entstanden wäre. Laut Bundesgericht ist diese Massnahme einerseits ökologisch unbefriedigend. Andererseits sei den Kraftwerken Misox eine höhere Einbusse zuzumuten. Bei Unternehmen mit einer guten bis sehr guten Ertragslage wie im vorliegenden Fall sei mit einer Ertragsminderung von 5 % die Grenze des Tragbaren nicht erreicht. Die Grenze liege bei einem Ertragsrückgang von 7 % oder sogar höher. Im Weiteren kritisierte das Bundesgericht, dass für die Berechnung der Produktionseinbusse nur auf die letzten fünf besonders niederschlagsarmen Jahre abgestellt wurde. Die Regierung müsse bei den neuen Kalkulationen die letzten zehn Jahre heranziehen. Und schliesslich seien gar nicht alle möglichen Sanierungsmassnahmen durchgerechnet worden. Das Urteil macht in Graubünden den Weg frei für zahlreiche ausstehende Restwassersanierungen. Die Regierung hatte es bisher abgelehnt, Sanierungen für weitere Gewässer zu verfügen, so lange das Präzedenzurteil aussteht.

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