Stei­ni­ger Weg zu na­tür­li­che­ren Ge­wäs­sern

Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes stellte das Eidgenössische Parlament die Weichen für naturnähere Gewässer.

Publikationsdatum
05-01-2016
Revision
05-01-2016

Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes stellte das Eidgenössische Parlament die Weichen für naturnähere Gewässer. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt nun auf der Grundlage von kantonalen Planungen, die bis Ende 2014 beim Bund einzureichen waren.

An einer Tagung der Wasser-Agenda 21 berichteten der Bund, Vertreter der Kantone sowie von Kraftwerksgesellschaften über den aktuellen Stand. Die Freude ist derzeit getrübt. Insbesondere bei der raumplanerischen Ausscheidung des Gewässerraums ist der Widerstand wegen des benötigten Lands gross.

Laut Paul Federer, Regierungsrat des Kantons Obwalden und Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) der Kantone, ist es trotz Kompromissen nicht gelungen, die Bauern und Naturschutzverbände einzubinden. Die Kantone sähen sich mit einer Flut von Einsprachen und Beschwerden konfrontiert. Im Parlament würden zudem immer wieder Vorstösse lanciert, um keine wertvollen Landwirtschaftsflächen preisgeben zu müssen. Aus der aktuellen Rechtsunsicherheit müsse ein Ausweg gefunden werden, so Federer.

Rémy Estoppey vom Bundesamt für Umwelt präsentierte die Ergebnisse der kantonalen Planungen. Schweizweit sind rund 1000 Fischwanderhindernisse von Wasserkraftanlagen zu sanieren. Bei etwa 100 Wasserkraftwerken gilt es die künstlichen Abflussschwankungen zu reduzieren. Zudem sind bei rund 500 Wasserkraftanlagen und Geschiebesammlern Massnahmen nötig, um den Geschiebetrieb zu verbessern. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschlag von 0.1 Rp./kWh auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Für die Revitalisierung von rund 4000 km Flusslänge stehen hingegen allgemeine Steuergelder zur Verfügung.

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