SIA: Kalkulierbares Risiko
Die «VZ Vermögenszentrum Insurance Services» bietet SIA-Mitgliedern berufsspezifische Versicherungen zu guten Konditionen an.
SIA: Welche Risiken deckt die Geschäftsinventarversicherung und warum ist sie empfehlenswert?
Tatjana Merz-Kursawe: Die Geschäftsinventarversicherung ist eine Sachversicherung. Sie deckt die Fahrhabe eines Unternehmens, also Waren und Einrichtungen. Zur Fahrhabe gehören alle beweglichen Gegenstände im Besitz des Unternehmens. Ein üblicher Zusatzbaustein der Geschäftsinventarversicherung umfasst «Besondere Sachen und Kosten» wie beispielsweise Modelle, Muster und Aufräumkosten nach Schadensfällen. Die Geschäftsinventarversicherung deckt solche Schäden, die durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Einbruchsdiebstahl und Glasbruch entstehen. Zur Elementarschadendeckung gehören konkret Risiken wie Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Steinschlag und Erdrutsche.
Was versteht man unter einer Betriebsunterbrechungsdeckung? Weshalb kann sie sinnvoll sein?
Ein Brand- oder Wasserschaden kann den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Betroffene Unternehmen erleiden zumeist signifikante Umsatzeinbussen, vor allem, wenn die unternehmerische Tätigkeit durch den Schaden ganz oder teilweise zum Erliegen kommt. Ein Betriebsunterbruch führt oft zu Mehrkosten weil die Produktion ausgelagert werden muss, Konventionalstrafen fällig werden oder es zu Lieferverzögerungen kommt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den entgangenen Umsatz, in der Regel für 12 bis 24 Monate, sowie die entstehenden Mehrkosten.
Für Dienstleistungs- und Handelsbetriebe, die bei einem Feuer- oder Wasserschaden keine signifikanten Umsatzeinbussen befürchten, kann eine reine Mehrkostendeckung ausreichend sein, die auf sogenanntes «erstes Risiko» abgeschlossen wird. Die Erstrisikoversicherung deckt eine Versicherungssumme, die maximal ausgezahlt wird. Eine solche Mehrkostendeckung ist auch für Architekturbüros sinnvoll und deshalb im SIA-Kollektivvertrag eingeschlossen.
Welche Ansprüche deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter, also etwa Schädigungen betriebsexterner Personen bzw. Schäden an Sachen Dritter. Zudem beinhaltet die Versicherung einen Deckungsbaustein, der den Versicherungsnehmer gegen unrechtmässige Ansprüche absichert. Die Grunddeckung ist nicht obligatorisch, doch ein Muss für jeden Unternehmer, da potenzielle Haftpflichtansprüche sehr hohe Kosten verursachen können. Die möglichen Haftpflichtrisiken hängen stark von der Branche und Tätigkeit einer Firma ab.
Stichwort Berufshaftpflichtversicherung: Mit welchen beruflichen Sonderrisiken müssen Architekten und Ingenieure rechnen?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist das Pendant zur Betriebshaftpflichtversicherung für reine Vermögensschäden, die weder aus einem Personen- noch einem Sachschaden resultieren z. B. dann, wenn wegen Abgabe eines fehlerhaften Plans Bautenschäden oder auch reine Vermögensschäden eintreten. Für Architekten sind die Zusatzrisiken «Bauten- und reine Vermögensschäden» für Planertätigkeiten deshalb elementar. Die Berufshaftpflichtdeckung für Architekten umfasst Tätigkeiten als Generalplaner, Totalunternehmer oder selbstständige Zeichner sowie die Abgabe von Bau- und Konstruktionsplänen.
Was bedeuten die Zusatzbausteine «Bautenschäden» und «reine Vermögensschäden», und weshalb können sie sinnvoll sein?
Der Zusatzbaustein «Bautenschäden» decken Schäden und Mängel an Bauwerken, die aufgrund von Plänen entstanden sind oder durch die Bauleitung verursacht wurden. Der Baustein «Reine Vermögensschäden» deckt Schäden, die weder die Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sach- oder Bautenschadens sind. Sollte es durch fehlerhafte Pläne zu einem Bautenschaden oder einer Fehlkonstruktion kommen, deckt die Versicherung den Schaden bis zur versicherten Summe.
Der SIA bietet in Zusammenarbeit mit «VZ Insurance Services» berufsspezifische Kollektivverträge an. Wichtige Zusatzabsicherungen sind hier standardmässig enthalten. Inwiefern profitieren die Mitglieder von dem Angebot?
SIA und VZ haben für die SIA-Firmenmitglieder gemeinsam mit der Helvetia ein Paket geschnürt, das explizit auf die Bedürfnisse von Architekten und Bauingenieuren zugeschnitten ist. Durch spezielle Rahmenvertragsvereinbarungen erhalten die Mitglieder Zugang zu Sonderkonditionen, die deutlich günstiger sind als im Marktdurchschnitt.
VZ Insurance Services AG
Tatjana Merz-Kursawe, Senior Key Account Executive, Employee Benefits & Risk Management Consulting, Beethovenstrasse 24, 8002 Zürich, www.vermoegenszentrum.ch