Nach­träg­li­che Kon­trol­le statt Be­wil­li­gung für klei­ne So­lar­an­la­gen

Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) gutgeheissen. Dank der neuen Regelungen können kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden. Eine Plangenehmigungspflicht besteht nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA.

Publikationsdatum
09-10-2013
Revision
01-09-2015

Wer eine kleine Photovoltaik-Anlage auf sein Hausdach stellen will, muss ab dem 1. Dezember 2013 keine Bewilligung mehr einholen. Dafür wird seine Anlage bei der Abnahme und auch während des Betriebs regelmässig kontrolliert. 

Mit diesem Systemwechsel erhofft sich der Bundesrat, dass die Solaranlagen rasch gebaut und in Betrieb genommen werden können und gleichzeitig die Sicherheit der Anlage gewährleistet bleibt. Der Bundesrat passte die entsprechende Verordnung an, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am 9. Oktober 2013 mitteilte. 

Mit der gleichen Verordnungsrevision passt der Bundesrat ausserdem die Regeln für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren an. Diese sollen rascher von statten gehen. Der Ablauf eines Sachplansverfahrens wird detailliert geregelt, für das BFE werden Behandlungsfristen festgelegt, und es soll flexiblere Möglichkeiten geben, auf ein Sachplanverfahren zu verzichten. Erleichterungen gibt es auch für SBB-Leitungen. Zusammen sollen diese Anpassungen dazu beitragen, dass das Stromnetz rechtzeitig ausgebaut werden kann.

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