Grossratskommissionen lehnen «CentralParkBasel»-Initiative ab
Die Initiative für einen «CentralParkBasel» soll mit einer Nein-Empfehlung direkt vors Volk: Das beantragt die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Basler Grossen Rats in einem am 14. Juni 2013 veröffentlichten Bericht dem Kantonsparlament. Zum selben Schluss kommt die Umwelt, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK).
Die unformulierte Volksinitiative war 2012 mit 3700 Unterschriften eingereicht worden und will einen öffentlichen Frei- und Grünraum über dem westlichen Gleisvorfeld des Basler SBB-Bahnhofs. Nach Meinung fast aller Mitglieder der BRK ist das Projekt jedoch in der bis heute vorliegenden Form nicht realisierbar.
So nicht realisierbar
So sei die Anbindung der Parkfläche am Nordrand des Gleisfelds gegen die Centralbahnstrasse hin ohne massive Abstriche nicht machbar, wie im Kommissionsbericht dargelegt wird. Grund seien die engen Platzverhältnisse und der erforderliche Abstand zu den denkmalgeschützten Bahnhofsbauten.
Zudem würden die SBB einer Überdeckung, die eine massive Brückenkonstruktion erfordert, nicht zustimmen, wie sie vor der Kommission erneut bestätigten. Denn die Baute würde laut der Bahn die künftig nötige Gleisentwicklung sehr stark behindern, und die von den Initianten vorgesehene Randüberbauung käme genau dort hin zu stehen, wo die SBB neue Schienenstränge bauen müssten. Das Ja der SBB wäre aber zwingend nötig, da das Areal der Bahn gehört und der Kanton dieses nicht enteignen kann. Nicht für realisierbar hält die Kommission das Vorhaben aber auch wegen des unverhältnismässigen Aufwandes. Dabei zu beachten sei auch der Interessenskonflikt zwischen Überdeckung und Bahnknoten.
Bahnknoten nicht behindern
«Der Kanton müsste sich schon sehr genau überlegen, ob er die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs ausgerechnet an einem Ort behindern will, der weit über die Region hinaus von zentraler Bedeutung ist und an dem für die kommenden Jahrzehnte mit erheblichen baulichen Anpassungen und Erweiterungen zu rechnen ist» heisst es dazu im Bericht. Als in seiner jetzigen Form nicht realisierbar hatte bereits die Regierung das Projekt eingeschätzt. Zur Abklärung anderer Varianten einer Gleisfeldüberquerung schlug sie aber die Ausformulierung der Initiative mit einem Kredit von 1.56 Millionen Franken für eine Machbarkeitsstudie vor.
Es sei aber schon heute klar, dass diese Studie nicht zum Ergebnis kommen werde, dass das von den Initianten skizzierte Projekt machbar sei, schreibt nun die BRK. Gleichzeitig entspreche das Ausarbeiten anderer Varianten nicht den Intentionen der Initianten, wie diese vor der Kommission explizit ausgeführt hätten.
Mit Nein-Antrag direkt vors Volk
Die Kommission erachtet daher die Bewilligung des Kredits für die Studie als nicht gerechtfertigt. Vielmehr solle die unformulierte Initiative direkt dem Volk vorgelegt werden. Um falsche Erwartungen zu vermeiden, müsse dabei aber klargestellt werden, dass ein Ja nicht zwingend zur Realisierung des vorliegenden Projekts führe. Vor allem wegen der wenig aussichtsreichen Realisierbarkeit findet die BRK auch fast einstimmig, dass den Stimmberechtigten ein Nein zu empfehlen sei. Die gleichen Anträge wie die BRK beschloss in einem Mitbericht mit 10 zu 1 Stimmen die UVEK. Damit die Initiative noch am 22. September 2013 zur Abstimmung gelangen kann, beantragt zudem die BRK dringliche Behandlung im Parlament noch im Juni.