Energiedeklaration von Lüftungen
Ein Schwerpunkt der Energiestrategie des Bundes ist die Steigerung der Energieeffizienz. Bei der Auswahl möglichst effizienter Geräte helfen Energiedeklarationen und -etiketten. Das illustriert die Deklaration von Komfortlüftungsgeräten, die mit Unterstützung des Bundesamts für Energie durch den Verbund energie-cluster.ch und die Komfortlüftungsbranche erarbeitet wurde.
Energieetiketten kennt man vor allem von Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Kaffeemaschinen. Dank solchen Kennzeichnungen lassen sich Haushaltsgeräte mit guter Energieeffizienz auswählen und damit die Stromkosten senken. Seit 2011 gibt es einen Produktvergleich nach Energieverbrauch auch für Komfortlüftungsgeräte.
Diese sind zwar noch nicht mit einer EU-Energieetikette gekennzeichnet, aber im Internet unter «www.deklariert.ch» aufgelistet und dort nach den Kriterien Energieeffizienz, Hygiene und Schall in sieben Klassen (A bis G) eingeteilt. Gebäudetechnikplaner, Architekten und Bauherrschaften können hier auf einfache Art einen Gerätevergleich anstellen.
Die Branche spannt zusammen
Als Komfortlüftungen in der Schweiz vor gut zehn Jahren mehr und mehr Verbreitung fanden, gab es grosse Qualitätsunterschiede zwischen den Anlagen. Das gab den Anstoss, eine Deklaration zu entwickeln. Dafür spannten die Hochschule Luzern und rund 40 Unternehmen, darunter alle massgeblichen Anbieter von Komfortlüftungen bzw. von wichtigen Komponenten wie Luftfiltern oder Ventilatormotoren, unter der Federführung des «energie-cluster.ch» zusammen. Dieser Verbund von 700 Unternehmen und Hochschulen will durch die Förderung des Technologie- und Wissenstransfers die effiziente Nutzung von Energie verbessern.
Deklaration bewirkt Innovation
Seit Anfang 2011 können Anbieter ihre Komfortlüftungen deklarieren. 2013 wurde die Deklaration angepasst, nachdem die EU ihre Normen überarbeitet hatte. Zurzeit beteiligen sich drei Anbieter mit acht Komfortlüftungsgeräten an der Deklaration. Das ist zwar nur ein relativ kleiner Teil der insgesamt rund 30 Anbieter. Allerdings decken die deklarierten Produkte einen wesentlichen Teil des Schweizer Markts ab.
Auffällig ist auch, dass alle deklarierten Geräte bei der Energieeffizienz top sind (Klasse A oder B). Das hängt damit zusammen, dass Hersteller schlechterer Anlagen bisher auf eine Deklaration verzichten. «Es ist aber auch Ausdruck eines Innovationsschubs, den die Deklaration bei den Unternehmen ausgelöst hat», sagt Beat Nussbaumer, Technologievermittler beim «energie-cluster.ch» und Geschäftsleitungsmitglied bei der Energie- und Gebäudetechnikfirma Dr. Eicher + Pauli AG.
Nussbaumer berichtet, wie Anlagenhersteller ihre Geräte überarbeitet und zum Beispiel mit neuen Motoren ausgestattet haben, um in der neuen Deklaration zu glänzen. «Die CEOs von Herstellern aus den Niederlanden und Schweden kamen in die Schweiz, um sich über die Deklaration zu informieren, denn für sie ist die Schweiz ein Testmarkt. Tatsächlich setzen wir mit den Komfortlüftungen und der Bauqualität Massstäbe, sodass die Deklaration für die Hersteller im Ausland ein Gütesiegel ist.»
Auf dem Weg zur Energieetikette
Für Adrian Grossenbacher, Leiter Marktbereich Gebäude im Bundesamt für Energie BFE, stellt die Deklaration einen Zwischenschritt dar: «Mittelfristig wollen wir auch für Komfortlüftungen eine Energieetikette einführen, die freiwillig oder sogar obligatorisch ist.» Laut Grossenbacher kann die Schweiz diesen Schritt allerdings erst tun, wenn auch die Energieetikette in der Europäischen Union eingeführt ist. Auch Beat Nussbaumer begrüsst eine Fortentwicklung der Deklaration. Er sieht dafür noch einen zweiten Weg: «Man könnte über eine Deklarationspflicht nachdenken.»
Weitere Informationen: www.energie-cluster.ch