«Die Re­vi­si­on ist an­ge­mes­sen»

Weg von der Auslandsabhängigkeit und gut für das Klima: Am 28. November 2021 wird das Stimmvolk des Kantons Zürich abschliessend über die Revision des Energiegesetzes an der Urne entscheiden  – ein Kommentar.

Publikationsdatum
31-10-2021
Heinz Richter
Vorstandsmitglied Konferenz der Zürcher Planerverbände KZPV, Geschäftsleitung/Partner EBP Schweiz AG, Vorstandsmitglied usic Zürich, Mitglied SIA-Fachrat Energie

Die Abstimmung in Zürich ist Teil des Harmonisierungsprozesses aller Schweizer Kantone, die im Januar 2015 die Revision ihrer Energievorschriften nach einem einheitlichen Muster  – Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, MuKEn 2014 genannt – beschlossen hatten . Nachdem der Zürcher Kantonsrat am 19. April 2021 der Revision mit grosser Mehrheit zustimmte, sammelte der Haus­eigentümerverband mit Unterstützung der SVP die 3000 Stimmen, die für ein Referendum nötig sind. So wird das Volk um das abschliessende ­Votum gebeten.

Dies ist grundsätzlich begrüssenswert, da so die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Gelegenheit erhalten, sich zur künftigen Rolle von nicht erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasser in unseren Gebäuden zu äus­sern. Heute stammt fast ein Drittel der CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser; im Kanton Zürich ist der Anteil mit 40 % höher. Er wird verursacht durch die Nutzung von nicht erneuerbaren, fossilen Energieträgern wie Öl und Erdgas. Beide Energieträger müssen zu 100 % aus dem Ausland importiert werden. Diese Abhängigkeit muss mit heutiger Bautechnik nicht mehr sein.

Die Revision des kantonalen Energiegesetzes stellt hier klare Weichen weg von der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und berücksichtigt dabei den aktuellen Stand der Bau- und Energietechnik. Der Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger für die Gebäudeheizung und das Warmwasser ist heute keine Frage der Machbarkeit mehr. Dank geschickter Planung ist ein Ersatz auf jeden Fall ohne tiefgreifende Eingriffe möglich. Das zeigen schweizweit zahllose Beispiele.

Die Umstellung auf erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser benötigt in bestehenden Gebäuden keine umfassenden Massnahmen wie zum Beispiel den Einbau einer Fussbodenheizung oder eine aufwendige Gesamtsanierung der Gebäude. Aus technischer Sicht können Leerstandskündigungen in Mietshäusern somit keine Folge eines Ersatzes der Wärmeversorgung sein, sondern sind anderen Gründen geschuldet. Aus finanzieller Sicht sind Entschädigungen oder Fördermassnahmen im Gesetz vorgesehen, falls die neue Anlage, die erneuerbare Energieträger nutzt, über den Lebenszyklus betrachtet entscheidend teurer sein sollte als eine Anlage mit nicht erneuerbarem Energieträger.

Das revidierte Energiegesetz des Kantons Zürich folgt der Kongruenz der gesetzlichen Vorschriften im Gebäudebereich zwischen den Kantonen und bringt es auf den aktuellen Stand der Technik. Damit werden die Rechts- und Planungssicherheit für Eigentümer, Bauherren und Investoren im Gebäudebereich wiederhergestellt. Das schafft die Grundlage für Gleichbehandlung zwischen den Kantonen.

Die Revision ist angemessen und massvoll. Das Heizen mit Öl und Erdgas aus dem Ausland in unseren Gebäuden verlängert unsere Abhängigkeiten, verlangsamt die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energiequellen und schränkt die Entscheidungsfreiheit in Zukunft massiv ein, was nicht nachhaltig sein kann. Das Zürcher Stimmvolk hat nun am 28. November 2021 die Chance, ein klares Bekenntnis für eine nachhaltige Zukunft unserer Gebäude und Umwelt abzugeben.

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